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Schengen-Visum

01.03.2024 - Artikel

Für kurzfristigen Aufenthalt (bis 90 Tage).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass - abgesehen von den Visabearbeitungsgebühren und dem Serviceentgelt unseres Dienstleisters „Visametric“ - keine Zahlungsforderungen gestellt werden.

Sollten Sie im Zusammenhang mit einem Visumverfahren von einer Internet-Bekanntschaft zu einer Geldzahlung aufgefordert worden sein, handelt es sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit um eine Betrugsmasche, auch bekannt als „Love Scamming“.

Die Auslandsvertretung hat leider keine Möglichkeit, Sie bei einer eventuellen Strafverfolgung zu unterstützen.

Den Bitten um finanzielle Unterstützung gehen in der Regel frei erfundene Sachverhalte in unterschiedlichen Variationen voraus. Bitte beachten Sie dazu unser Merkblatt Internetbetrug

Pressemitteilung

Die Reisesaison steht vor der Tür und die deutschen Auslandsvertretungen in Kasachstan heißen kasachische Staatsangehörige willkommen, die Deutschland als Reiseziel im Sommer 2024 wählen.

Um Ihre Vorbereitungen und Reiseerlebnisse für diesen Sommer so angenehm wie möglich zu gestalten, haben wir die folgenden Informationen für Sie vorbereitet:

· Nutzen Sie das Portal www.germany.travel , um sich über das Reiseland Deutschland zu informieren.

· Die deutschen Auslandsvertretungen in Kasachstan arbeiten ausschließlich mit dem vom Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland beauftragten Visaantragsannahmecenter www.visametric.com zusammen.

· Um Wartezeiten zu vermeiden und einen effizienten Kundenservice zu ermöglichen, reservieren Sie Ihren Termin für die Beantragung des Visums frühzeitig auf der Internetseite www.visametric.com . Termine sind derzeit innerhalb weniger Tage verfügbar, während Sie in den Sommermonaten mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.

· Ihr Antrag kann bereits 6 Monate vor Antritt der geplanten Reise gestellt werden und sollte unbedingt mindestens 15 Tage vor Abreise bei der Auslandsvertretung eingehen.

· Bitte machen Sie ausschließlich zutreffende Angaben in Ihrem Antrag. Dies gilt auch für die Angaben zum Reiseverlauf und zu den geplanten Übernachtungen. Bitte beachten Sie: Eine nach Erteilung des Touristenvisums stornierte Hotelreservierung kann zur Aufhebung des Visums führen.

· Über das Visumverfahren und die notwenigen Antragsunterlagen informieren wir in deutscher, kasachischer und russischer Sprache auf der Internetseite www.kasachstan.diplo.de .

Wir rufen alle Reisenden dazu auf, ab sofort und nicht erst wenige Tage vor der eigentlichen Reise mit der Beantragung eines Schengen-Visums für den Jahresurlaub in Deutschland zu beginnen, um Enttäuschungen über Wartezeiten auf freie Termine oder die Bearbeitungsdauer zu vermeiden.

Das Schengen-Visum ist ein Einreisevisum für einen kurzfristigen Aufenthalt von maximal 90 Tagen je 180 Tagen im Schengen-Raum. Ein Schengen-Visum berechtigt grundsätzlich zur Einreise und zum Aufenthalt in allen Schengen-Staaten. Sie müssen das Schengen-Visum trotzdem bei der Auslandsvertretung des Landes beantragen, das Ihr Hauptreiseziel ist.

Beantragen Sie demnach ein Schengen-Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung, muss Deutschland Ihr Hauptreiseziel sein. Andernfalls wird Ihr Antrag wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen.

Bereiten Sie Ihren Antrag in den folgenden Schritten vor:

Antragsformular

Schritt 1.

Füllen Sie das Visum-Antragsformular aus, drucken Sie es vollständig aus und unterschreiben Sie es.

Antragsbegleitende Unterlagen

Schritt 2.

Stellen Sie die antragsbegleitenden Unterlagen zusammen. Achten Sie auf Vollständigkeit. Unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung Ihres Antrags führen. Bitte reichen Sie die nötigen Unterlagen erst zusammen mit Ihrem Antrag ein. Übersenden Sie der Auslandsvertretung keine Unterlagen, bevor Sie nicht den Antrag gestellt haben.

Hier finden Sie eine Übersicht der nötigen Unterlagen entsprechend Ihres Reisezwecks:

Wenn die Auslandsvertretungen mit Ihnen per E-Mail anstatt per Briefpost kommunizieren soll, füllen Sie bitte das folgende Formular aus: Einwilligung zum elektronischen Schriftverkehr und Bestimmung einer Vertretung Sie können außerdem einen Vertreter benennen, der berechtigt ist, in Ihrem Namen zu handeln und Auskünfte zu erhalten.

Terminbuchung

Schritt 3.

Buchen Sie einen Termin, um Ihren Antrag einzureichen. Ihr Antrag kann frühestens 6 Monate vor Antritt der geplanten Reise gestellt werden und sollte unbedingt mindestens 15 Tage vor Abreise bei der Auslandsvertretung eingehen.

Unsere Auslandsvertretungen arbeiten ausschließlich mit dem Dienstleister Visametric zusammen. Visametric unterstützt Sie dabei, Ihren Antrag zu stellen und übersendet Ihre Unterlagen an die zuständige Auslandsvertretung. Dort wird Ihr Antrag geprüft und entschieden. Visametric hat keinen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens und fällt keine Entscheidung über Ihren Antrag.

Visametric ermöglicht kurzfristige Terminvergabe und geringe Wartezeiten und bietet seine Dienste zu einer Servicegebühr von 26,54 Euro (zahlbar in KZT) an. Darüber hinaus bietet Visametric weitere Dienstleistungen an (z.B. Aufnahme eines biometrischen Passbildes, VIP-Service usw.)

Visametric betreibt in Kasachstan unter der Aufsicht der Auslandsvertretungen zwei Antragsannahmezentren in Astana und Almaty.

Haben Sie Ihren Lebensmittelpunkt im Amtsbezirk der Botschaft, müssen Sie Ihren Antrag bei dem Annahmezentrum in Astana einreichen.

Haben Sie Ihren Lebensmittelpunkt im Amtsbezirk des Generalkonsulats, müssen Sie Ihren Antrag bei dem Annahmezentrum in Almaty einreichen.

Die Buchung eines Termins bei Visametric ist gebührenfrei. Das Terminsystem ist für alle Kunden frei zugänglich. Insbesondere haben Reisebüros und sonstige Vermittleragenturen keinen besonderen Zugang zum Terminsystem.

Hier geht es direkt zum Dienstleister.

Wenn Sie Ihren Antrag bei einem Annahmezentrum einreichen, in deren Amtsbezirk Sie nicht Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Lebensmittelpunkt haben, wird Ihr Antrag von der Botschaft oder dem Generalkonsulat aus Unzuständigkeit zurückgewiesen.

Wenn Sie Student oder Schüler sind und sich während des laufenden Semesters bzw. Schuljahres außerhalb des Amtsbezirks der Botschaft oder des Generalkonsulats aufhalten, müssen Sie Ihren Antrag auf Erhalt eines Visums bei der für Ihren Studien-/Schulort zuständigen Auslandsvertretung einreichen.

Vorsprache und Antragstellung

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte zum vereinbarten Termin im Annahmezentrum von Visametric.

Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die konsularische Gebühr und die Servicegebühr des Dienstleisters und beantworten Fragen zur geplanten Reise.

Eine Übersicht der konsularischen Gebühr finden Sie in unserem Merkblatt „Allgemeine Informationen“

Eine Übersicht der Servicegebühr unseres Dienstleisters finden Sie hier

Außerdem erfasst Visametric Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke.

Haben Sie bereits innerhalb der letzten 59 Monaten einmal bei einer Auslandsvertretung der Schengener Staaten oder in einem Annahmezentrum Fingerabdrücke für ein Schengen-Visum abgegeben, ist die persönliche Vorsprache entbehrlich. In einem solchen Fall kann Ihr Antrag von einem Vertreter eingereicht werden. Neben den Antragsunterlagen muss Ihr Vertreter eine schriftliche, notariell beglaubigte Vollmacht, sowie seinen Identitätsnachweis im Original und in Kopie vorlegen. In Ausnahmefällen kann die Auslandsvertretung den Antragsteller im laufenden Verfahren noch persönlich vorladen.

Nach Ablauf der 59 Monate werden die im Visa-Informations-System (VIS) gespeicherten Fingerabdrücke gelöscht, so dass danach erneut die persönliche Vorsprache erforderlich ist.

Während der Bearbeitung

Die für Sie zuständige Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag in der Regel innerhalb von 15 Kalendertagen. Das Visum wird erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. In Einzelfällen kann die Frist verlängert werden, insbesondere wenn Antragsunterlagen unvollständig eingereicht wurden, die Auslandsvertretung Rückfragen hat oder eine erneute persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich ist.

Visametric wird Sie informieren, falls im Verfahren noch weitere Unterlagen einzureichen sind.

Den Status ihres Antrags können Sie jederzeit hier nachverfolgen.

Darüber hinaus geben die Auslandsvertretungen innerhalb der Regelbearbeitungszeit keine Auskünfte zum laufenden Verfahren.

Im Übrigen gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder einer schriftlich bevollmächtigten Person beantwortet werden.

Wichtig: Ein bereits gekauftes Flugticket ist kein Grund für eine bevorzugte Bearbeitung Ihres Antrags. Die Botschaft rät aus diesem Grund kategorisch davon ab, Flugtickets zu erwerben, bevor Sie Ihren Pass mit erteiltem Visum erhalten haben.

Rückgabe des Passes

Sobald Ihr Antrag abschließend bearbeitet worden ist, übergibt die Botschaft/das Generalkonsulat Ihren Reisepass an Visametric. Visametric informiert Sie dann, dass Ihr Pass abholbereit ist.

Informationen zur Passabholung finden Sie auch hier.

Prüfung des Visumetiketts

Sobald Sie Ihren Pass mit Visum erhalten haben, prüfen Sie die Angaben im Visumetikett. Insbesondere prüfen Sie bitte Ihr Lichtbild, die Schreibweise Ihres Namens, Beginn und Ende der Gültigkeit des Visums, die Anzahl der erlaubten Einreisen und die Anzahl der Tage des Visums.

Bitte beachten Sie, dass gemäß Visakodex Schengen-Visa in der Regel mit einem zusätzlichen Zeitfenster von 15 Tagen erteilt werden. Dieses Zeitfenster beeinflusst die Gültigkeit des Visums, nicht aber die Anzahl der Tage, die Sie sich im Schengen-Raum aufhalten dürfen.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Wenn Sie in Ihrem Visumetikett einen Fehler entdecken, teilen Sie das bitte unverzüglich dem Annahmezentrum, bei dem Sie Ihren Pass abgeholt haben, mit.

Ändern sich nach Erteilung des Visums Ihre Reisedaten, ist eine Änderung des Visumetiketts nicht mehr möglich. In einem solchen Fall müssen Sie einen neuen Antrag mit neuen Reisedaten stellen.

Einreise

Die Erteilung eines Schengen-Visums berechtigt zur Einreise in alle Schengenstaaten, aber sie begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Die entsprechenden Unterlagen (z.B. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) sollten Sie bei Grenzübertritt auf jeden Fall bei sich führen.

Haben Sie ein deutsches Schengenvisum und ist Deutschland Ihr Hauptreiseziel, ist eine Einreise in den Schengenraum über einen anderen Schengenstaat unproblematisch möglich. Achten Sie darauf, dass Sie in einem solchen Fall auf Aufforderung nachweisen können, dass Sie eine Weiterreise nach Deutschland anstreben.

Wichtig: ein Schengenvisum erlaubt die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen pro 180 Tage im Schengenraum. Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie diese Frist bereits überschritten haben oder wenn Sie prüfen wollen, wann Sie wieder einreisen dürfen, finden Sie hier einen Online-Rechner

Ablehnung

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid. Der Grund/Die Gründe für die Ablehnung sind in dem Bescheid angegeben.

Gegen die Ablehnung eines Visumantrags können Sie Widerspruch einlegen (remonstrieren) oder Klage einreichen. Nähere Informationen erhalten Sie hier

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Vielleicht ist Ihre Frage bereits hier beantwortet.


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