Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Hinweise für ihre Rückreise nach Deutschland
Informationen, die für Ihre Rückreise aus Kasachstan nach Deutschland nützlich sein könnten, finden Sie hier.
Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000,- Euro oder mehr bei Reisen in oder aus der Europäischen Union
Alle Personen, die mit 10.000,- EUR oder mehr Barmittel in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen seit 15. Juni 2007 diesen Betrag beim Zoll anmelden. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.
Alle Informationen sowie der Anmeldevordruck und die Merkblätter sind auf der Seite der deutschen Zollverwaltung eingestellt worden. Zusätzliche Angaben finden sich auf der Seite der Europäischen Kommission.
Zoll-Informationen des Bundesministeriums der Finanzen
Sie möchten Haustiere mit nach Deutschland nehmen?
Die geltenden Bestimmungen zur Mitnahme von Haustieren nach Deutschland bzw. Reisen mit Haustieren innerhalb der EU finden Sie auf der nachfolgend eingestellten Webseite des Landwirtschaftsministeriums.
Informationen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Einfuhrbestimmungen für Deutschland

Einige Hinweise zur abgabenfreien Einfuhr von Waren aus Kasachstan nach Deutschland.