Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Wichtige Information für alle Deutschen in Kasachstan
Epidemiologische Lage
Mit 11.05.2020 wurde der aufgrund der Corona-Pandemie bestehende Ausnahmezustand in Kasachstan aufgehoben. Trotz Aufhebung des Ausnahmezustands sind weiterhin Regelungen und damit verbundene Einschränkungen des Allgemeinen-Lebens zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft. Die geltenden Quarantänemaßnahmen unterscheiden sich dabei zwischen den verschiedenen Regionen.
Die Regierung Kasachstans hat das Land, orientiert an einem Ampelsystem, in drei Farbzonen eingeteilt. Die Einteilung der Regionen erfolgt laut Regierungsangaben anhand der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner und des Reproduktionsfaktors. Informationen zu den Einstufungen finden Sie (in russischer und kasachischer Sprache) auf www.coronavirus2020.kz
Einreisebestimmungen
Kasachstan hat die visafreie Einreise für Angehörige einiger Staaten, darunter Deutschland, vorläufig ausgesetzt. Vor Einreise nach Kasachstan muss bei der zuständigen kasachischen Auslandsvertretung in Deutschland ein Visum beantragt werden. Deutschen Staatsangehörigen ist die Einreise mit gültigem Visum grundsätzlich möglich. Bitte setzen Sie sich zu den genauen Visa- und Einreisebestimmungen mit den kasachischen Migrationsbehörden oder mit der für Sie zuständige kasachische Auslandsvertretung in Deutschland in Verbindung.
Die Einreise nach Kasachstan wird nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ansonsten wird die Einreise verweigert. Der Nachweis über das negative PCR-Testergebnis muss in englischer, russischer oder kasachischer Sprache vorgelegt werden.
Direkt nach Ankunft in Kasachstan wird die Temperatur der Reisenden gemessen. Bei erhöhter Temperatur, müssen Reisende sich bis zu zwei Tagen in einem Quarantänekrankenhaus aufhalten. Während des Aufenthalts im Quarantänekrankenhaus erfolgt ein erneuter COVID-19-Test. Bei negativem Ergebnis darf das Quarantänekrankenhaus verlassen werden, bei positivem Testergebnis werden Reisende in ein Krankenhaus für ansteckende Krankheiten transportiert und müssen sich dort aufhalten, bis das Virus nicht mehr nachgewiesen werden kann.
Jeder Reisende muss zusätzlich bei Einreise einen Fragebogen ausfüllen. In diesem Fragebogen müssen Reisende angeben, wo sie sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Kasachstan aufgehalten haben und ob sie mit einer COVID-19 infizierten Person in Kontakt waren. Reisende müssen den Aufenthaltsort in Kasachstan sowie die Kontaktdaten angeben.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch nach Deutschland, findet jedoch noch regelmäßig statt. Direktflüge von Astana nach Frankfurt werden dreimal wöchentlich von AirAstana angeboten. Direktflüge von Almaty nach Deutschland bestehen aktuell nicht. Es kann zur Streichung oder Reduzierung der bestehenden Flugverbindungen kommen, wenn das weltweite Infektionsgeschehen weiterhin steigt. Inlandsflüge verkehren zwischen den meisten großen Städten des Landes. Auch der Bus- und Bahnverkehr erfolgt ohne größere Einschränkungen.
Beschränkungen im Land und Hygieneregeln
Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind weiterhin in Kraft. Die geltenden Quarantänemaßnahmen unterscheiden sich dabei zwischen den verschiedenen Regionen.
In Geschäften und im öffentlichen Raum gelten besondere Hygienemaßnahmen, die Regierung ruft dazu auf, weiterhin Abstand zu halten. Abhängig von der Infektionslage und den Beschlüssen der staatlichen COVID-19-Kommission sind Einschränkungen der Mobilität auch in anderen Landesteilen jederzeit möglich. Bitte halten Sie sich stets auf dem aktuellen Stand. Neue Maßnahmen werden auf der Webseite des Premierministers regelmäßig auch in englischer Sprache veröffentlicht.
Kasachstan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultieren.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kasachische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Das Auswärtige Amt warnt derzeit vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland. Die aktuellen Hinweise zu den weltweiten Auswirkungen von SARS-CoV-2 finden Sie hier