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Das Foto zeigt eine Hand, die jemandem Geld aus der Anzugtasche nimmt.

Korruptionsprävention, © colourbox

20.11.2023 - Artikel

Liebe Partner der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Astana,

das ereignisreiche Jahr 2023 neigt sich langsam dem Ende zu und wir freuen uns, auch in diesem Jahr wieder erfolgreich mit Ihnen allen an der weiteren Vertiefung der deutsch-kasachischen Beziehungen zusammengearbeitet zu haben. Wir möchten Sie jedoch bitten, davon abzusehen, Geschenke oder Aufmerksamkeiten jeglicher Art an die Botschaft zu schicken bzw. persönlich zu überreichen. Aus Compliancegründen sind unsere Kolleginnen und Kollegen nicht in der Lage, diese Aufmerksamkeiten anzunehmen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Korruptionsprävention

Die Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 (RL) bestimmt den rechtlichen Rahmen für die Aufgaben der Korruptionsprävention in der Zentrale des Auswärtigen Amts und an den Auslandsvertretungen. Die RL zielt darauf ab, verständlich und mittels weniger Regelungen eine Richtschnur für ein integres, faires und transparentes Verwaltungshandeln zu bieten.

Ethische Grundsätze und die Ablehnung von Korruption sollen im Bewusstsein der Beschäftigten in der Zentrale des Auswärtigen Amts und der entsandten Beschäftigten und Ortskräfte an den Auslandsvertretungen fest verankert werden. Wichtige Anliegen der Korruptionsprävention in der Zentrale des Auswärtigen Amts und an den Auslandsvertretungen sind die Sensibilisierung der Beschäftigten für die Thematik, der Schutz vor möglichen Korruptionsgefahren und die Wahrung hoher ethisch-rechtlicher Standards als integralem Bestandteil allen Verwaltungshandelns.

Belohnungen, persönliche Geschenke oder sonstige Vorteile

Es gilt der Grundsatz: Verbot der Annahme!

Ohne Zustimmung der Dienststelle dürfen die Beschäftigten in der Zentrale des Auswärtigen Amts sowie die entsandten Beschäftigten und die Ortskräfte an den Auslandsvertretungen Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile in Bezug auf ihr Amt nicht annehmen. Alle weiteren Regelungen finden sich im Rundschreiben des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 08.11.2004 und den einschlägigen Runderlassen im Auswärtigen Amt. Weitere Hinweise und Antworten auf vielfach gestellte Fragen entnehmen Sie dem unter Federführung des BMI vom Initiativkreis zur Korruptionsprävention zwischen der Bundesverwaltung und der Wirtschaft erarbeiteten Fragen- und Antwortkatalog zum Thema Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen (Zuwendungen).

Fragen und Hinweise zur Thematik Korruptionsprävention im Auswärtigen Amt können Sie auch richten an den Beauftragten für Korruptionsprävention im Auswärtigen Amt.

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