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Visa und Einreise

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Willkommen in Deutschland!

Es ist bekannt, dass es in der Hochsaison für touristische Reisen bei mehreren Auslandsvertretungen der Mitgliedsstaaten des Schengener Übereinkommens in Kasachstan entweder zu längeren Wartezeiten auf einen Termin für die Beantragung eines Visums kommt und/oder es eine längere Bearbeitungsdauer für Visumanträge gibt. Dies führt dazu, dass Reisen mit dem Hauptreiseziel Deutschland vorgetäuscht werden, um mit einem so erlangten Visum in einen anderen Mitgliedsstaat des Schengener Übereinkommens, der das eigentliche Hauptreiseziel ist, zu reisen. Das ist nicht zulässig.

Wenn Sie einen Mitgliedsstaat des Schengener Übereinkommens besuchen möchten, der nicht Deutschland ist, aber über einen deutschen Flughafen einreisen, dann müssen Ihr Visum bei der Vertretung des Landes beantragen, in dem Sie sich tatsächlich aufhalten wollen. Stellen Sie bei Grenzübertritt in Deutschland in einem solchen Fall sicher, dass Sie durch die Vorlage von weiteren Flug- oder Zugtickets, Hotelreservierungen u. ä. nachweisen können, dass die Weiterreise in das Land, das das Visum erteilt hat, geplant ist.

Bitte beachten Sie die FAQ

Die Einreise nach Deutschland ist für Staatsangehörige der Russischen Föderation mit gültigem Visum weiterhin möglich. Informationen über die aktuell gültigen Voraussetzungen einer Visumserteilung finden Sie hier

Bitte beachten Sie, dass die Deutschen Auslandsvertretungen in Kasachstan grundsätzlich nur für Visumanträge von Personen zuständig ist, die im Amtsbezirk der Deutschen Auslandsvertretungen in Kasachstan ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. rechtmäßigen Wohnsitz haben. Bitte beachten Sie jeweiligen Amtsbezirke der Deutschen Botschaft Astana und des Generalkonsulats Almaty auf unserer Webseite.

Visumanträge anderer Personen können die Deutschen Auslandsvertretungen in Kasachstan daher grundsätzlich nicht bearbeiten. Dies gilt grundsätzlich auch für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. rechtmäßigen Wohnsitz in Belarus, Russland oder der Ukraine haben bzw. bei Beginn des Krieges hatten.

Lange Wartezeiten an anderen Auslandsvertretungen begründen keine Ausnahme von den üblichen Zuständigkeitsregeln.

Ein Antrag auf Asyl kann nach dem sog. Territorialitätsgrundsatz nicht im Ausland gestellt werden, sondern muss in Deutschland erfolgen. Einreisevisa zur Beantragung von Asyl können durch die Deutschen Auslandsvertretungen in Kasachstan nicht erteilt werden.

Informationen über nationale Visa finden Sie auf unserer Webseite hier. Für die Erteilung eines Visums ist in jedem Fall ein gültiger Reisepass notwendig.

Für die Beantragung eines nationalen Visums als Fachkraft bietet die AHK Zentralasien ein Beratungsangebot bezüglich der zu erfüllenden Voraussetzungen und zur Antragsvorbereitung an. Weiterführende Informationen sind unter den folgenden Links einzusehen:

Anwerbung ausländischer Fachkräfte

Visa

Für die Einreise nach Deutschland benötigen kasachische Staatsangehörige ein Visum.

Die Art des Visums hängt von der Dauer und dem Zweck des geplanten Aufenthalts ab. Bitte wählen Sie unten zunächst aus, welche Dauer Ihr geplanter Aufenthalt hat.

Bei Einzelfragen kontaktieren Sie die Botschaft bzw. das Generalkonsulat bitte über das Kontaktformular

Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zu Ihrem Datenschutz.

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