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Mitbenutzung des Kurierwegs zur Teilnahme an der Bundestagswahl aus Kasachstan

Eine Hand wirft einen unbeschrifteten Umschlag in eine Wahlurne

Wahl, © Colourbox

22.01.2025 - Artikel

Zur Teilnahme an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 aus Kasachstan, müssen wahlberechtigte Deutsche im Wählerverzeichnis registriert sein (hier) und bei ihrem zuständigen Wahlamt Briefwahl beantragt haben.

Die Auslandsvertretungen in Kasachstan bieten die Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs für den Versand der Briefwahlunterlagen aus und nach Deutschland an. Die Wahlunterlagen müssen sich hierfür in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen der Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag muss verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit nachfolgend genannter Adressierung und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert durch die Wahlämter versendet werden:

Auswärtiges Amt

für Botschaft Astana

Kurstraße 36

10117 Berlin

Auswärtiges Amt

für Generalkonsulat Almaty

Kurstraße 36

10117 Berlin

Die Briefwahlunterlagen werden an den Auslandsvertretungen voraussichtlich nach dem 10.02.2025 eingehen. Nach Eingang werden Sie, wenn sich Ihr Name auf dem Briefumschlag befindet und Ihre Kontaktdaten (z.B. über die Krisenvorsorgeliste ELEFAND) an den Auslandsvertretungen hinterlegt sind, entsprechend informiert. Die Wahlunterlagen müssen persönlich oder durch eine bevollmächtigte dritte Person an der Auslandsvertretung abgeholt werden. Wenn zur Rückübersendung der Wahlunterlagen nach Deutschland ebenfalls der Kurierweg genutzt werden soll, müssen die ausgefüllten Wahlunterlagen anschließend ebenfalls persönlich oder durch eine bevollmächtigte dritte Person bis spätestens 14.02.2025 um 12 Uhr an der Auslandsvertretung abgegeben werden.

Ein rechtzeitiger Eingang von Wahlunterlagen kann nicht garantiert werden. Das Auswärtige Amt übernimmt bei der Mitbenutzung des Kurierwegs und ggf. deren Weiterleitung keinerlei Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Wahlunterlagen. Eine Nachverfolgung solcher Briefe ist nicht möglich.

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