Digitale Erfassung der Einreise in den Schengenraum (EES)
Das digitale Entry / Exit System (= EES) ist am 10. April 2026 vollständig in Betrieb gegangen. Das System wird von allen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Irland und Zypern) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz an deren Außengrenzen eingesetzt.
Mit EES werden Ein- und Ausreisen von Personen digital registriert, die für einen Kurzaufenthalt (maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) in den Schengen-Raum reisen. Ausgenommen hiervon sind unter anderem Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz sowie Inhaber von Aufenthaltstiteln und Visa für den längerfristigen Aufenthalt.
An den Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen ändert EES nichts. Die Änderungen betreffen lediglich die Abläufe an den Grenzkontrollstellen, Reisende selbst müssen nichts weiter veranlassen:
- Bei Einreise werden neben Angaben zu Person und Reisedokument auch biometrische Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbild) erfasst.
- Reisedokumente werden nicht mehr analog gestempelt. Ein- und Ausreisen werden digital und in Übereinstimmung mit europäischem Datenschutzrecht gespeichert.
- An ausgewählten Flughäfen finden Reisende Selbstbedienungs-Terminals, um den Prozess zu beschleunigen.
Weiterführende Informationen stehen auf den Webseiten der Europäischen Kommission zur Verfügung.