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Service
Wenn Sie bereits einen Arbeitgeber gefunden haben, können Sie ihn bevollmächtigen, für Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der für Ihren zukünftigen Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde einzuleiten. Die Gebühr für dieses Verfahren beträgt 411 Euro. Kosten für das Visumverfahren und eine ggfls. nötige Anerkennung Ihrer ausländischen qualifizierten Berufsausbildung fallen zusätzlich an.
Wenn alle Voraussetzungen, die durch die Ausländerbehörde und die Bundesagentur für Arbeit zu prüfen sind, erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung. Diese Vorabzustimmung muss Ihr Arbeitgeber Ihnen im Original zusenden. Sobald Sie die Vorabzustimmung erhalten haben, können Sie einen Termin zur Beantragung des Visums buchen. Kontaktieren Sie dazu die zuständige Vertretung (Generalkonsulat Almaty oder Botschaft Astana) über das Kontaktformular Erwähnen Sie, dass Sie bereits eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde erhalten haben. Die zuständige Vertretung vergibt Ihnen dann einen Termin und sendet Ihnen eine Liste mit Unterlagen zu, die Sie für die Beantragung des Visums vorlegen müssen.
Wenn Sie über ausgeprägte berufsspezifische Kenntnisse auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie verfügen, ist die Beantragung eines Visums zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in diesem Gebiet auch ohne Nachweis einer inländischen oder ausländischen qualifizierten Berufsausbildung oder eines Hochschulabschlusses möglich.
In einem solchen Fall müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie können nachweisen, dass Sie in den letzten sieben Jahren durch eine mindestens dreijährige Berufserfahrung Kenntnisse und Qualifikationen erworben haben, die mit einem Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie vergleichbar sind.
Sie können ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit einem Jahresgehalt von mindestens 52.560 Euro brutto vorlegen.
Sie verfügen über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens. (Der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse ist in begründeten Einzelfällen nicht erforderlich, wenn Sie zum Beispiel nachweisen, dass für die konkrete Beschäftigung ausschließlich Englischkenntnisse notwendig sind und Sie über solche verfügen).
Wenn Sie alle genannten Voraussetzungen erfüllen, kontaktieren Sie die zuständige Vertretung (Generalkonsulat Almaty oder Botschaft Astana) über das Kontaktformular. Die zuständige Vertretung sendet Ihnen eine Liste mit Unterlagen zu, die Sie für die Beantragung des Visums vorlegen müssen. Buchen Sie bitte einen Termin durch das Terminvergabesystem der deutschen Botschaft in Astana oder des Generalkonsulats in Almaty.