Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Passverlust

13.06.2024 - Artikel

Passverlust

Bei Verlust Ihres Reisepasses mitsamt des Visums für Kasachstan kann Ihnen die deutsche Botschaft in Astana oder das deutsche Generalkonsulat in Almaty einen „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Nach Erteilung eines Ausreisevisums durch die kasachischen Behörden können Sie mit diesem Dokument Ihre Heimreise antreten.

Sobald Sie den Verlust Ihres deutschen Reisepasses bemerken, melden Sie den Verlust bei der nächstgelegenen Dienststelle der kasachischen Polizei. Dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Meldung des Verlusts.

Mit dieser Bescheinigung sprechen Sie während der Sprechzeiten für allgemeine Rechts- und konsularische Angelegenheiten bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung vor. Die zuständige Vertretung kann Ihnen einen „Reiseausweis als Passersatz“, der nur zur Rückkehr nach Deutschland berechtigt, ausstellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Identität durch Vorlage geeigneter deutscher Dokumente belegen können. Notfalls muss eine Rückfrage beim zuständigen deutschen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Bitte bringen Sie zur Beantragung des Reiseausweises Folgendes mit:

  • Verlustanzeige der kasachischen Polizei
  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)
  • zwei Passfotos

Das Antragsformular für volljährige Antragsteller für den Reiseausweis finden Sie hier. Das Antragsformular für minderjährige Antragsteller finden Sie hier.

Unter Vorlage des Reiseausweis und der Verlustbescheinigung der Polizei erhalten Sie bei der zuständigen kasachischen Migrationspolizei anschließend ein Ausreisevisum für Kasachstan, mit welchem Sie Ihre Rückreise nach Deutschland antreten können.

Personalausweisverlust

Bei Verlust Ihres Personalausweises mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion, müssen Sie Ihren Personalausweis unverzüglich sperren lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.

Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise für Personen über 16 Jahren verfügen automatisch über eine Online-Ausweisfunktion, davor ausgestellte Ausweise nur dann, wenn Sie die Funktion gesondert aktiviert haben.

Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline. Diese ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr unter der Rufnummer +49-116 116 oder +49-30-40 50 40 50 erreichbar (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz sowie den deutschen Mobilfunknetzen; kostenpflichtig aus dem Ausland).

Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion über den Sperrnotruf sperren lassen, müssen Sie in jedem Fall auch die Botschaft Astana oder das Generalkonsulat Almaty über den Verlust Ihres Ausweises informieren.

Sie können das Sperren auch direkt in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde veranlassen. Die Personalausweisbehörden in Deutschland finden Sie unter www.behoerdenfinder.de Dies kann persönlich oder telefonisch geschehen.

Wenn Sie Ihren Ausweis wieder finden, können Sie die Sperrung in Ihrer Personalausweisbehörde (www.servicesuche.bund.de) oder bei der Botschaft Astana/dem Generalkonsulat Almaty aufheben lassen. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich.

Die Personalausweisbehörde veranlasst dann sofort das Entsperren und informiert die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.

Geraten Sie außerhalb der Öffnungszeiten der Auslandsvertretungen in eine Notlage, steht Ihnen der gemeinsame Bereitschaftsdienst der Botschaft und des Generalkonsulats zu Verfügung

nach oben