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Nationale Visa
Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).
Antrag vorbereiten
Das nationale Visum ist ein Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr erteilt.
Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.
Hinweis für Familienangehörige von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten
Bereiten Sie Ihren Antrag in den folgenden Schritten vor:
Schritt 1.
Füllen Sie das Visum-Antragsformular aus, drucken Sie es in zweifacher Ausfertigung aus und unterschreiben Sie den Antrag und die Belehrung an den dafür vorgesehenen Stellen.
Das Antragsformular können Sie hier elektronisch auf Deutsch oder Englisch ausfüllen. Hier finden Sie eine Ausfüllanleitung für das Videx-Antragformular in russischer Sprache.
Antragsformular deutsch-russisch
Antragsformular deutsch-englisch
Antragsbegründende Unterlagen
Schritt 2.
Stellen Sie die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Achten Sie auf Vollständigkeit. Unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung Ihres Antrags führen. Bitte reichen Sie die nötigen Unterlagen erst zusammen mit Ihrem Antrag ein. Übersenden Sie der Auslandsvertretung keine Unterlagen, bevor Sie nicht den Antrag gestellt haben.
Hier finden Sie eine Übersicht der nötigen Unterlagen entsprechend Ihres Reisezwecks.
Unbedingt zu beachten
Bildung
Erwerbstätigkeit
- Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche
- Ausbildung
- Praktikum
- Forscher
- Arbeitsaufnahme
- Blaue Karte EU
- Selbstständige Erwerbstätigkeit
- Au-Pair
- Freiwilligenaufenthalt (FSJ)
Hinweis zum beschleunigten Fachkräfteverfahren
Hinweis zur Einreise als IT-Fachkraft
Familiennachzug
- Ehegattennachzug
- Eheschließung
- Merkblatt zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug bzw. beim Nachzug zur Eheschließung
- Kindernachzug
- Härtefall
Wiedereinreise
Terminbuchung
Schritt 3.
Buchen Sie einen Termin, um Ihren Antrag einzureichen. Termine für die Beantragung eines nationalen Visums können Sie ausschließlich über die Webseite der Botschaft oder des Generalkonsulats buchen.
Dabei ist ausschlaggebend, ob Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Amtsbezirk der Botschaft Nur-Sultan oder des Generalkonsulates Almaty haben.
Botschaft Nur-Sultan
Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Konsularbezirk der Botschaft in Nur-Sultan haben, buchen Sie einen Termin bei der Botschaft.
Die Buchung können Sie oder eine Person Ihres Vertrauens jederzeit und kostenfrei vornehmen. Bitte vergessen Sie nicht, für jeden Mitreisenden (auch minderjährige Kinder) einen Termin zu vereinbaren.
Hier geht es zum Terminvergabesystem der Deutschen Botschaft Nur-Sultan
Generalkonsulat Almaty
Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Konsularbezirk des Generalkonsulates in Almaty haben, buchen Sie einen Termin beim Generalkonsulat.
Die Buchung können Sie oder eine Person Ihres Vertrauens jederzeit und kostenfrei vornehmen. Bitte vergessen Sie nicht, für jeden Mitreisenden (auch minderjährige Kinder) einen Termin zu vereinbaren.
Hier geht es zum Terminvergabesystem des Deutschen Generalkonsulats Almaty.
Achtung: Unseriöse Visa-Agenturen!
Im Bereich nationaler Visa arbeiten unsere Auslandsvertretungen nicht mit Dienstleistern, Vermittlern oder sonstigen Agenturen zusammen. Insbesondere haben diese externen Anbieter keinen besonderen Zugang zu unserem Terminsystem und können das Prüfverfahren in keiner Weise beeinflussen. Für die Bearbeitung Ihres Antrags ist ausschließlich die von der Auslandsvertretung bei Ihrer Vorsprache erhobene Visumgebühr fällig. Die Ausgabe der Anträge und Merkblätter, und die Terminbuchung sind gebührenfrei.
Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland für Studierende vor der Einreise
Mit einem Sperrkonto können Sie im Visumsantragsverfahren ausreichend finanzielle Mittel nachweisen.
Sie können selbst wählen, wo Sie Ihr Sperrkonto einrichten möchten. Wichtig ist, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Sperrkonto muss genügend Guthaben enthalten, um die für die Dauer des geplanten Aufenthalts in Deutschland anfallenden Kosten abzudecken, soweit nicht zusätzlich andere Finanzierungsnachweise im Visumverfahren vorgelegt werden. Die geltenden Regelsätze je nach Visum-Kategorie können Sie den verschiedenen Merkblättern entnehmen.
- Das Konto darf nur das Abheben eines bestimmten Betrages pro Monat zulassen. Den jeweiligen Betrag können Sie den entsprechenden Merkblättern entnehmen.
- Die Auflösung des Sperrkontos darf nur mit Zustimmung eines Sperrbegünstigten erfolgen. Der Sperrbegünstigte ist entweder die Auslandsvertretung oder nach Einreise in Deutschland die zuständige Ausländerbehörde. Der Sperrbegünstigte hat keinen Zugriff auf das Sperrkonto.
Folgende Anbieter bieten nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes aktuell deutschlandweit Sperrkonten an (Aufzählung in alphabetischer Reihenfolge):
Falls zur Eröffnung des Sperrkontos Ihre Unterschrift bzw. die Unterschriften Ihrer Sorgeberechtigten auf dem Antragsformular beglaubigt werden muss/müssen, können Sie (und Ihre Sorgeberechtigten) bei der Botschaft Nur-Sultan oder dem Generalkonsulat Almaty zu den Öffnungszeiten für allgemeine Rechts- und Konsularangelegenheiten vorsprechen.
Vorsprache und Antragstellung
Die persönliche Vorsprache jedes Antragstellers ist in jedem Fall erforderlich, auch bei minderjährigen Kindern.
Erscheinen Sie bitte pünktlich zu Ihrem vereinbarten Termin. Die Auslandsvertretungen behalten es sich vor, verspätete Kunden zurückzuweisen.
Im Rahmen Ihres Vorsprachetermins nimmt die Auslandsvertretung Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zum geplanten Aufenthalt und erfasst Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke. Sie müssen bei Vorsprache das Original Ihres Passes vorlegen. Am Ende des Vorsprachetermins erhalten Sie Ihren Pass wieder zurück.
Nach Abgabe der Unterlagen erhalten Sie eine Quittung, auf der eine sechsstellige Vorgangsnummer angegeben ist. Wenn Sie im Laufe des Verfahrens weitere Unterlagen vorlegen, müssen Sie unbedingt diese Vorgangsnummer angeben, damit Ihre Unterlagen zugeordnet werden können.
Die Auslandsvertretungen behalten sich die Nachforderung weiterer Unterlagen im Bearbeitungsverfahren vor.
Während der Bearbeitung
Die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Hierbei wird geprüft, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Die Auslandsvertretung beteiligt auch, sofern erforderlich, innerdeutsche Behörden. Die Prüfung kann, abhängig vom Reisezweck, bis zu drei Monate in Anspruch nehmen - in Ausnahmefällen auch länger.
Sobald über den Antrag entschieden wurde, werden Sie von der Auslandsvertretung kontaktiert. Die Auslandsvertretung kontaktiert Sie auch, wenn weitere Unterlagen erforderlich sind oder sich während der Bearbeitung Fragen zu Ihrem Antrag ergeben. In Einzelfällen kann er erforderlich sein, erneut bei der Auslandsvertretung vorzusprechen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass während der Bearbeitung Sachstandsanfragen Ihrerseits grundsätzlich nicht beantwortet werden können.
Im Übrigen gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.
Visumerteilung
Wenn die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums vorliegen, kontaktiert die Auslandsvertretung Sie per Telefon. Für die Erteilung des Einreisevisums müssen Sie Ihren Reisepass im Original und eine Reisekrankenversicherung (gültig für die ersten 90 Tage Ihres Aufenthalts und mit einer Mindestdeckungssumme von 30 000 Euro) im Original und in Kopie einreichen.
Bitte beachten Sie, dass kasachische Grenzbehörden im Falle einer Ausreise zur Familienzusammenführung , Eheschließung oder für Spätaussiedler – soweit den Auslandsvertretungen aktuell bekannt – eine Ausreisegenehmigung „zur ständigen Wohnsitznahme“ verlangen, die vorab bei der kasachischen Migrationspolizei beantragt werden muss.
Sofern erforderlich, stellt die Auslandsvertretung eine Bescheinigung für die Migrationspolizei aus, in der sie bestätigt, dass Ihr Visum erteilt wird. Für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 25 Euro (zahlbar in KZT zum aktuellen Wechselkurs) fällig.
Sobald die Auslandsvertretung Sie informiert hat, dass Ihr Visum erteilt werden kann, können Sie den Pass und die Reisekrankenversicherung zu den folgenden Zeiten ohne vorherige Terminvereinbarung einreichen und am nächsten Arbeitstag abholen:
Grundsätzlich holen Sie Ihren Pass selbst unter Vorlage der Quittung, die Sie bei Antragstellung erhalten haben, ab. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Ihr Vertreter muss dazu mit der Quittung und einer von Ihnen eigenhändig unterschrieben Vollmacht vorsprechen. Die Vollmacht muss nicht notariell beglaubigt sein.
Ein Muster für eine Vollmacht finden Sie hier: Muster Vollmacht
Falls Sie den Pass mehr als drei Monate nach Informierung durch die Auslandsvertretung einreichen, wird in der Regel eine erneute Überprüfung Ihres Antrags erforderlich sein. In seinem solchen Fall kann sich die Visumerteilung verzögern.
Prüfung des Visumetiketts
Sobald Sie Ihren Pass mit Visum erhalten haben, prüfen Sie die Angaben im Visumetikett. Insbesondere prüfen Sie bitte Ihr Lichtbild, die Schreibweise Ihres Namens, Beginn und Ende der Gültigkeit des Visums, die Anzahl der erlaubten Einreisen und die Anzahl der Tage des Visums.
Wenn Sie in Ihrem Visumetikett einen Fehler entdecken, teilen Sie das bitte unverzüglich der Auslandsvertretung mit, die das Visum ausgestellt hat.
Ablehnung Ihres Visumantrags
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid. Der Grund/Die Gründe für die Ablehnung sind in dem Bescheid angegeben.
Gegen die Ablehnung eines Visumantrags können Sie Widerspruch einlegen (remonstrieren) oder Klage einreichen. Nähere Informationen finden Sie hier
Häufig gestellte Fragen
Vielleicht ist Ihre Frage ja hier bereits beantwortet.