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Nationale Visa

04.11.2024 - Artikel

Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).

Antrag vorbereiten

Das nationale Visum ist ein Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr erteilt.

Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.

Hinweis für Familienangehörige von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten

Bereiten Sie Ihren Antrag in den folgenden Schritten vor:

Schritt 1.

Füllen Sie das Visum-Antragsformular aus, drucken Sie es in zweifacher Ausfertigung aus und unterschreiben Sie den Antrag und die Belehrung an den dafür vorgesehenen Stellen.

Das Antragsformular können Sie hier elektronisch auf Deutsch oder Englisch ausfüllen. Hier finden Sie eine Ausfüllanleitung für das Videx-Antragformular in russischer Sprache.

Antragsbegründende Unterlagen

Schritt 2.

Stellen Sie die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Achten Sie auf Vollständigkeit. Unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung Ihres Antrags führen. Bitte reichen Sie die nötigen Unterlagen zusammen mit Ihrem Antrag ein. Übersenden Sie der Auslandsvertretung keine Unterlagen, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

ACHTUNG:

Die Visumsunterlagen werden durch die Auslandsvertretung/„Visametric“ zum Versand an zu beteiligende Behörden (Ausländerbehörde, Bundesanstalt für Arbeit) gescannt. Eingereichte Kopien müssen daher zwingend von hoher Qualität sein. Ausdrucke von Scans mit geringer Auflösung u.Ä. können nicht angenommen werden.

Hier finden Sie eine Übersicht der nötigen Unterlagen entsprechend Ihres Reisezwecks.

Unbedingt zu beachten

Bildung

Erwerbstätigkeit

Hinweis zum beschleunigten Fachkräfteverfahren

Hinweis zur Einreise als IT-Fachkraft

Familiennachzug

Wiedereinreise

Terminbuchung

Schritt 3.

Buchen Sie einen Termin, um Ihren Antrag einzureichen.

Die Annahme von Anträgen für nationale Visa für Studierende an Hochschulen und Studienkollegs, für Teilnehmende an studienvorbereitenden Sprachkursen, für Studienbewerber sowie für Teilnehmende an Sprachkursen erfolgt über den Dienstleister Visametric. Auch die Annahme von Anträgen für Fachkräfte gemäß §18a und b AufenthG (qualifizierte Berufsausbildung oder anerkannter Hochschulabschluss), Blaue Karte EU (§18g AufenthG), Forschende (§18d AufenthG), Berufskraftfahrer, Auszubildende (§16a Abs.1 AufenthG) und Au-Pair erfolgt ab dem 13. März 2024 aus ganz Kasachstan ebenfalls über den Dienstleister Visametric. Auch die Ehepartner, Kinder und sonstigen Familienangehörigen von den oben genannten Antragstellern beantragen bitte bei dem Dienstleister Visametric, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang (innerhalb von 6 Monaten) nach Deutschland ziehen.

Visametric unterstützt Sie dabei, Ihren Antrag zu stellen und übersendet Ihre Unterlagen an die zuständige Auslandsvertretung. Dort wird Ihr Antrag geprüft und entschieden. Visametric hat keinen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens und fällt keine Entscheidung über Ihren Antrag.

Visametric ermöglicht in der Regel eine schnellere Terminvergabe und geringe Wartezeiten und wird zu einer Servicegebühr von 29,54 Euro (zahlbar in KZT) angeboten. Darüber hinaus bietet Visametric weitere Dienstleistungen an (z.B. Aufnahme eines biometrischen Passbildes, VIP-Service usw.)

Visametric betreibt in Kasachstan derzeit unter der Aufsicht der Auslandsvertretungen zwei Antragsannahmezentren.

Haben Sie Ihren Lebensmittelpunkt im Amtsbezirk der Botschaft, müssen Sie Ihren Antrag bei dem Annahmezentrum in Astana einreichen.

Haben Sie Ihren Lebensmittelpunkt im Amtsbezirk des Generalkonsulats, müssen Sie Ihren Antrag bei dem Annahmezentrum in Almaty einreichen.

Die Buchung eines Termins bei Visametric ist gebührenfrei. Das Terminsystem ist für alle Kunden frei zugänglich. Insbesondere haben Reisebüros und sonstige Vermittleragenturen keinen besonderen Zugang zum Terminsystem. Die Auslandsvertretungen arbeiten mit keinem anderen Dienstleister als Visametric zusammen.

Hier geht es direkt zum Dienstleister.

In allen anderen Antragskategorien können Sie ausschließlich Ihre Termine für die Beantragung eines nationalen Visums über die Webseite der Botschaft oder des Generalkonsulats buchen.

Dabei ist ausschlaggebend, ob Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Amtsbezirk der Botschaft Astana oder des Generalkonsulates Almaty haben.

Botschaft Astana

Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Konsularbezirk der Botschaft in Astana haben, buchen Sie einen Termin bei der Botschaft.

Die Buchung können Sie oder eine Person Ihres Vertrauens jederzeit und kostenfrei vornehmen. Bitte vergessen Sie nicht, für jeden Mitreisenden (auch minderjährige Kinder) einen Termin zu vereinbaren.

Hier geht es zum Terminvergabesystem der Deutschen Botschaft Astana

Generalkonsulat Almaty

Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Konsularbezirk des Generalkonsulates in Almaty haben, buchen Sie einen Termin beim Generalkonsulat: Hier geht es zum Terminvergabesystem des Deutschen Generalkonsulats Almaty.

Die Buchung können Sie oder eine Person Ihres Vertrauens jederzeit und kostenfrei vornehmen. Bitte vergessen Sie nicht, für jeden Mitreisenden (auch minderjährige Kinder) einen Termin zu vereinbaren.

Achtung: Unseriöse Visa-Agenturen!

Im Bereich nationaler Visa arbeiten unsere Auslandsvertretungen nicht mit Dienstleistern, Vermittlern oder sonstigen Agenturen zusammen. Insbesondere haben diese externen Anbieter keinen besonderen Zugang zu unserem Terminsystem und können das Prüfverfahren in keiner Weise beeinflussen. Für die Bearbeitung Ihres Antrags ist ausschließlich die von der Auslandsvertretung bei Ihrer Vorsprache erhobene Visumgebühr fällig. Die Ausgabe der Anträge und Merkblätter, und die Terminbuchung sind gebührenfrei.

Ein Sperrkonto eröffnen und schließen

Im Rahmen des Visumverfahrens müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland finanzieren können. Eine Möglichkeit dafür ist ein Sperrkonto.

Was muss ich bei der Eröffnung eines Sperrkontos beachten?

  • Ein Sperrkonto kann bei einer Bank oder einem ähnlichen Dienstleister eröffnet werden. Sie sind in der Wahl Ihres Anbieters frei. In der Regel kann das Sperrkonto online eröffnet werden. Sperrkonten werden in Deutschland und vielen anderen Ländern zu unterschiedlichen Konditionen angeboten. Wir empfehlen daher, den Anbieter nach guter Recherche sorgfältig auszuwählen. Die Gebühren für das Sperrkonto müssen zusätzlich zu dem gesperrten Betrag von Ihnen gezahlt werden.
  • Auf das Sperrkonto muss genügend Guthaben eingezahlt werden, um die in Deutschland anfallenden Kosten des täglichen Lebens abzudecken (soweit nicht zusätzlich andere Finanzierungsnachweise vorgelegt werden). Das einzuzahlende Guthaben variiert je nach Aufenthaltszweck. Es orientiert sich an den Förderhöchstsätzen des BAföG. Welcher Betrag für Ihren Aufenthaltszweck auf das Sperrkonto eingezahlt werden muss, erfahren Sie auf der Webseite der zuständigen Auslandsvertretung bzw. im Auslandsportal. Das Sperrkonto wird in der Regel für ein Jahr angelegt, es sei denn, Ihr geplanter Aufenthalt ist kürzer.
  • Vom Sperrkonto darf jeden Monat nur ein bestimmter Betrag abgehoben werden. Damit wird sichergestellt, dass für jeden Monat der benötigte Mindestbetrag zur Verfügung steht und dass das Geld, das z. B. für ein ganzes Jahr reichen soll, nicht etwa schon am Anfang des Aufenthalts verbraucht werden kann.
  • Wenn Sie ein Sperrkonto eröffnen, müssen Sie dabei einen „Sperrbegünstigten“ angeben. Das ist entweder die Auslandsvertretung, bei der ein Visum beantragt wurde(vor Erteilung bzw. Nutzung des Visums), oder die zuständige Ausländerbehörde (nach erfolgter Einreise). Der Sperrbegünstigte kann aber nicht auf Ihr Guthaben zugreifen.

Wie schließe ich ein Sperrkonto?

Um das Sperrkonto zu schließen, muss der Sperrvermerk aufgehoben werden. Das geht nur, wenn der Sperrbegünstigte (also die Auslandsvertretung oder die Ausländerbehörde) zustimmt.

Wenn Ihr Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums abgelehnt wurde, reicht der Ablehnungsbescheid aus, um den Sperrvermerks aufzuheben.

Andernfalls kann die Auslandsvertretung eine konsularische Bescheinigung für die Aufhebung des Sperrvermerks bei Ihrer deutschen Bank ausstellen, wenn Sie

  1. kein Visum zur Einreise beantragt haben und daher auch nicht nach Deutschland eingereist sind oder
  2. ein Visum beantragt haben, den Antrag aber zurückgezogen haben oder
  3. ein Visum beantragt und erhalten haben, dieses jedoch nicht genutzt haben oder
  4. ein Visum zur Einreise beantragt und erhalten haben, jedoch vor Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde wieder aus dem Schengenraum ausgereist sind.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Auslandsvertretung an Ihrem Wohnort (Pkt. 1) bzw. die Auslandsvertretung, bei welcher Sie das Visum beantragt haben (Pkt. 2-4).

Wenn Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre Ausländerbehörde, damit der Sperrvermerk aufgehoben werden kann.

Vorsprache und Antragstellung

Die persönliche Vorsprache jedes Antragstellers ist in jedem Fall erforderlich, auch bei minderjährigen Kindern.

Erscheinen Sie bitte pünktlich zu Ihrem vereinbarten Termin. Die Auslandsvertretungen behalten es sich vor, verspätete Kunden zurückzuweisen.

Im Rahmen Ihres Vorsprachetermins nimmt die Auslandsvertretung Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zum geplanten Aufenthalt und erfasst Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke. Sie müssen bei Vorsprache das Original Ihres Passes vorlegen. Am Ende des Vorsprachetermins erhalten Sie Ihren Pass wieder zurück.

Um Ihren Antrag bei Visametric zu stellen, erscheinen Sie bitte zum vereinbarten Termin im Annahmezentrum von Visametric. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die konsularische Gebühr und die Servicegebühr des Dienstleister und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem erfasst Visametric Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke.

Eine Übersicht der konsularischen Gebühr finden Sie in unserem Merkblatt „Allgemeine Informationen“. Eine Übersicht der Servicegebühr unseres Dienstleisters finden Sie hier

Nach Abgabe der Unterlagen erhalten Sie eine Quittung, auf der eine Vorgangsnummer angegeben ist. Wenn Sie im Laufe des Verfahrens weitere Unterlagen vorlegen, müssen Sie unbedingt diese Vorgangsnummer angeben, damit Ihre Unterlagen zugeordnet werden können.

Die Auslandsvertretungen behalten sich die Nachforderung weiterer Unterlagen im Bearbeitungsverfahren vor.

Während der Bearbeitung

Die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Hierbei wird geprüft, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Die Auslandsvertretung beteiligt auch, sofern erforderlich, innerdeutsche Behörden. Die Prüfung kann, abhängig vom Reisezweck, bis zu drei Monate in Anspruch nehmen - in Ausnahmefällen auch länger.

Sobald über den Antrag entschieden wurde, werden Sie von der Auslandsvertretung oder Visametric kontaktiert. Die Auslandsvertretung oder Visametric kontaktiert Sie auch, wenn weitere Unterlagen erforderlich sind oder sich während der Bearbeitung Fragen zu Ihrem Antrag ergeben. In Einzelfällen kann er erforderlich sein, (erneut) bei der Auslandsvertretung vorzusprechen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass während der Bearbeitung Sachstandsanfragen Ihrerseits grundsätzlich nicht beantwortet werden können.

Im Übrigen gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Visumerteilung

Wenn die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums vorliegen, kontaktiert die Auslandsvertretung oder Visametric Sie. Für die Erteilung des Einreisevisums müssen Sie Ihren Reisepass im Original und eine Reisekrankenversicherung (gültig für die ersten 90 Tage Ihres Aufenthalts und mit einer Mindestdeckungssumme von 30 000 Euro, zusätzlich Abdeckung einer COVID-19 Erkrankung mit 30 000 Euro) im Original und in Kopie einreichen.

Bitte beachten Sie, dass kasachische Grenzbehörden im Falle einer Ausreise zur Familienzusammenführung , Eheschließung oder für Spätaussiedler – soweit den Auslandsvertretungen aktuell bekannt – eine Ausreisegenehmigung „zur ständigen Wohnsitznahme“ verlangen, die vorab bei der kasachischen Migrationspolizei beantragt werden muss.

Sobald die Auslandsvertretung oder Visametric Sie informiert hat, dass Ihr Visum erteilt werden kann, können Sie den Pass und die Reisekrankenversicherung zu den folgenden Zeiten ohne vorherige Terminvereinbarung einreichen und am nächsten Arbeitstag abholen:

Öffnungszeiten in Astana

Öffnungszeiten in Almaty

Grundsätzlich holen Sie Ihren Pass selbst unter Vorlage der Quittung, die Sie bei Antragstellung erhalten haben, ab. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Ihr Vertreter muss dazu mit der Quittung und einer von Ihnen eigenhändig unterschrieben Vollmacht vorsprechen. Die Vollmacht muss nicht notariell beglaubigt sein.

Ein Muster für eine Vollmacht finden Sie hier: Muster Vollmacht

Bei Antragstellung über Visametric, übergibt die Botschaft/ das Generalkonsulat Ihren Reisepass an Visametric, sobald Ihr Antrag abschließend bearbeitet worden ist. Visametric informiert Sie, dass Ihr Pass abholbereit ist. Weitere Informationen zur Passabholung finden Sie hier

Falls Sie den Pass mehr als drei Monate nach Informierung durch die Auslandsvertretung einreichen, wird in der Regel eine erneute Überprüfung Ihres Antrags erforderlich sein. In seinem solchen Fall kann sich die Visumerteilung verzögern.

Prüfung des Visumetiketts

Sobald Sie Ihren Pass mit Visum erhalten haben, prüfen Sie die Angaben im Visumetikett. Insbesondere prüfen Sie bitte Ihr Lichtbild, die Schreibweise Ihres Namens, Beginn und Ende der Gültigkeit des Visums, die Anzahl der erlaubten Einreisen und die Anzahl der Tage des Visums.

Wenn Sie in Ihrem Visumetikett einen Fehler entdecken, teilen Sie das bitte unverzüglich der Auslandsvertretung, die das Visum ausgestellt hat, oder dem Annahmezentrum, bei dem Sie Ihren Pass abgeholt haben, mit.

Ablehnung Ihres Visumantrags

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid. Der Grund/Die Gründe für die Ablehnung sind in dem Bescheid angegeben.

Gegen die Ablehnung eines Visumantrags können Sie Widerspruch einlegen (remonstrieren) oder Klage einreichen. Nähere Informationen finden Sie hier

Häufig gestellte Fragen

Vielleicht ist Ihre Frage ja hier bereits beantwortet.

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