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Allgemeine Hinweise zur Beantragung eines Schengenvisums

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Alle Informationen und Formulare erhalten Sie kostenfrei bei den Visastellen und auf der Internetseite der Auslandsvertretungen sowie in den Visaantragsannahmezentren

Allgemeine Hinweise zur Beantragung eines Schengenvisums

Bitte beachten Sie zusätzlich die jeweiligen Informationen für den gewünschten Reisezweck

Zuständigkeiten für die Visumbeantragung

Für die Bearbeitung Ihres Visumantrags ist die Auslandsvertretung zuständig, in deren Amtsbezirk Sie Ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt haben:

Amtsbezirk Botschaft Astana Amtsbezirk Generalkonsulat Almaty

Astana

Akmolinsk (Kokschetau)

Karaganda

Ostkasachstan (Öskemen)

Pawlodar

Nordkasachstan (Petropawlowsk)

Kostanai

Ulytau (Zhezkazgan)

Abay (Semey)

Almaty

Shymkent

Kysylorda

Zhambyl (Taraz)

Westkasachstan (Uralsk)

Mangystau (Aktau)

Atyrau

Aktobe

Gebiet Almaty (Konayev)

Zhetysu (Taldykorgan)

Turkestan

Antragsannahme

Für die Antragsannahme arbeiten die Auslandsvertretungen ausschließlich mit dem Dienstleister TLS zusammen. TLS nimmt Ihren Antrag an und leitet ihn zur Bearbeitung an die Botschaft/das Generalkonsulat weiter. Genaue Informationen über die Antragsannahme in den Annahmezentren von TLS finden Sie hier: https://visas-de.tlscontact.com/de-de/country/kz (DEU)

Sie müssen Ihren Antrag bei einem Annahmezentrum in dem Amtsbezirk einreichen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt haben.

TLS ist befugt, Sie bei der Antragstellung zu beraten und die Anträge nach Weisung der Botschaft und des Generalkonsulats vorzubereiten. Der Dienstleister hat keinen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens und fällt keine Entscheidung über Ihren Antrag. Die Auslandsvertretungen arbeiten mit keinem anderen Dienstleister als TLS zusammen.

Für Ihre Reiseplanung ist eine frühzeitige Visumsbeantragung wichtig. Ihr Antrag kann frühestens 6 Monate vor Antritt der geplanten Reise gestellt werden und sollte unbedingt mindestens 15 Tage vor Abreise bei der Auslandsvertretung eingehen.

Antragstellung

Grundsätzlich ist der Visumantrag persönlich zu stellen. Haben Sie bereits innerhalb der letzten 59 Monate bei einer Auslandsvertretung der Schengener Staaten oder einem Visa-Annahmezentrum Fingerabdrücke für ein Schengen-Visum abgegeben, ist die persönliche Vorsprache entbehrlich. Anträge können dann durch einen Vertreter gestellt werden. Dieser muss eine notariell beglaubigte Vollmacht des Antragstellers und seinen eigenen Identitätsnachweis im Original und in Kopie vorlegen. In Ausnahmefällen kann die Auslandsvertretung den Antragsteller im laufenden Verfahren noch persönlich vorladen.

59 Monate nach Abgabe Ihrer Fingerabdrücke werden die Daten aus dem Visa Information System (VIS) gelöscht, so dass danach erneut die persönliche Vorsprache erforderlich ist.

Gebühr

Die Gebühr für kasachische Staatsangehörige beträgt:

Kinder bis 6 Jahre sind gebührenfrei

Für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren: 45 Eur

Für Antragsteller ab 12 Jahren: 90 Eur

Die Gebühr wird ausschließlich in KZT zum aktuellen Wechselkurs der Auslandsvertretungen angenommen. Die Gebühr wird bei Antragsabgabe von TLS einbehalten. Die Visumsgebühr wird im Falle einer Ablehnung nicht zurückerstattet.

Bearbeitungsdauer

Der Visakodex schreibt vor, dass Visumanträge innerhalb von 15 Kalenderdaten entschieden werden. In Einzelfällen, insbesondere wenn Antragsunterlagen unvollständig eingereicht wurden, kann die Frist verlängert werden.

Über die Webseite von TLS können Sie jederzeit den Status Ihres Antrags verfolgen.

TLS wird Sie informieren, sobald Ihr Pass abholbereit ist und auch, falls im Verfahren noch weitere Unterlagen einzureichen sind.

Darüber hinaus geben die Auslandsvertretungen innerhalb der Regelbearbeitungszeit keine Auskünfte zum laufenden Verfahren.

Wichtig: Ein bereits gekauftes Flugticket ist kein Grund für eine bevorzugte Bearbeitung Ihres Antrags. Die Botschaft rät aus diesem Grund kategorisch davon ab, Flugtickets zu erwerben, bevor Sie ihren Pass mit erteiltem Visum erhalten haben.

Ausgabe der Pässe

Sobald Ihr Antrag abschließend bearbeitet worden ist, übergibt die Botschaft/das Generalkonsulat Ihren Reisepass an TLS. TLS informiert Sie dann, dass Ihr Pass abholbereit ist.

Informationen zur Passabholung finden Sie auch unter:

https://visas-de.tlscontact.com/de-de/country/kz (DEU)

Sobald Sie Ihren Pass mit Visum erhalten haben, prüfen Sie die Angaben im Visumetikett und informieren Sie die ausstellende Auslandsvertretung oder das Annahmezentrum unverzüglich über etwaige Fehler.

Räumliche und zeitliche Gültigkeit Ihres Visums

In der Regel wird von der Auslandsvertretung ein Schengenvisum ausgestellt, welches für alle Schengener Staaten1 gültig ist. Allerdings muss Deutschland Ihr Hauptreiseziel sein.

Die Grenzbehörden des Einreiselandes sind berechtigt, zu prüfen, ob die Einreisevoraussetzungen vorliegen. Führen Sie daher entsprechende Nachweise zum Aufenthaltszweck und zur Bestreitung des Lebensunterhaltes auch während der Reise mit sich.

Bitte beachten Sie auch unsere Information zur Zusatzfrist von 15 Tagen bei allen erteilten Schengenvisa. Sie finden die Information auf unserer Webseite, bei den Auslandsvertretungen und in den Annahmezentren von TLS.

1Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn

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