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Visumgebühren

Artikel

Seit dem 11.06.2024 beträgt die Visumgebühr für Schengen-Visa 90 Euro und ist bei Antragstellung zu entrichten.

Die Gebühr für nationale Visa beträgt seit dem 01.09.2017 75 Euro.

Sowohl im Visakodex (Schengen-Visa) als auch in der Aufenthaltsverordnung (nationale Visa) sind jedoch gewisse Gebührenermäßigungs- und -befreiungstatbestände vorgesehen.

Gebührenbefreiungen

Schengen-Visa:

Folgende Personengruppen werden - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit - schengeneinheitlich von den Visumgebühren befreit:

  • Kinder unter sechs Jahren;

  • Schüler, Studenten und Teilnehmer an Aufbaustudiengängen und mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien- oder Ausbildungszwecken einreisen wollen;

  • Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 25 Jahren, die an Seminaren, Konferenzen, Sport-, Kultur- oder Lehrveranstaltungen teilnehmen, welche von gemeinnützigen Organisationen organisiert werden;

  • Forscher im Sinne des Artikels 3 Nummer 2 der Richtlinie (EU) 2016/801 bei Reisen zu Forschungszwecken oder zur Teilnahme an einem wissenschaftlichen Seminar oder einer Konferenz;

  • „Ersetzen“ eines alten, noch gültigen Visums in einem „vollen“ Reisedokument (ohne leere Seiten) durch ein neues Visum mit gleicher Gültigkeitsdauer in einem neuen Reisedokument des Antragstellers.

Nationale Visa:

  • Ausländer, die für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, sowie ihre Ehegatten oder Lebenspartner und minderjährigen Kinder, soweit diese in die Förderung einbezogen sind;

  • Mitglieder der in Deutschland ansässigen diplomatischen Missionen, konsularischen Vertretungen und internationalen Organisationen, deren Ehegatten und Kinder bis einschließlich 25 Jahre;

  • wenn Deutschland sich in bi- oder multilateralen Verträgen dazu verpflichtet hat.

Allgemeine Gebührenbefreiungen:

  • Für Ehegatten, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher, Eltern minderjähriger Deutscher sowie Familienangehörige von EU-/EWR-Staatsangehörigen, sofern diese Freizügigkeit genießen, werden alle Visa gebührenfrei erteilt.

Gebührenermäßigungen

a) Die Visumerleichterungsabkommen mit Armenien und Aserbaidschan sehen für die Staatsangehörigen dieser Länder eine Gebühr für ein Schengen-Visum in Höhe von 35 Euro weltweit und verschiedene Befreiungen von dieser Visumgebühr (z.B. für Verwandtenbesuche) vor.

Für diejenigen serbischen, mazedonischen, montenegrinischen, bosnisch-herzegowinischen, moldauischen, albanischen, ukrainischen und georgischen Staatsangehörigen, die weiterhin der Visumpflicht unterliegen (Inhaber nicht-biometrischer Reisepässe) gilt aufgrund von Visumerleichterungsabkommen ebenfalls eine Visumgebühr in Höhe von 35 Euro.

b) Für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren beträgt die Gebühr für die Erteilung von Schengen-Visa allgemein 45 Euro.

c) Für nationale Visa gilt für Minderjährige der halbe Gebührensatz, also 37,50 Euro.

Außerdem prüfen die deutschen Auslandsvertretungen die Möglichkeit der Ermäßigung oder Befreiung von der Visumgebühr im Einzelfall, wenn der beantragte Aufenthalt der Förderung kultureller, außenpolitischer, entwicklungspolitischer oder sonstiger erheblicher öffentlicher Interessen dient oder humanitäre Gründe hat.

Ausländische Aussteller auf deutschen Messen, die einen offiziellen Messeausweis vorlegen, sind ebenfalls von der Visumgebühr befreit.

Für Auskünfte zu den konkret einschlägigen Visumgebühren im Einzelfall wenden Sie sich bitte an die für die Visumerteilung zuständige deutsche Auslandsvertretung.

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