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Alle Informationen und Formulare erhalten Sie kostenfrei bei den Visastellen und über die Internetseite der Auslandsvertretungen oder in den Visaantragsannahmezentren
Information für die Beantragung eines Besuchsvisums
Bitte beachten Sie zusätzlich Information „Allgemeine Hinweise zur Visumbeantragung“
für jeden Antragsteller ein vollständig ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines Schengenvisums einschließlich der Belehrung gemäß §§ 53 Abs. 1 iVm 54 Abs. 2 Nr. 7, 8 AufenthG. Vollständige Anträge zum elektronischen Ausfüllen und Ausdrucken finden Sie auf videx.diplo.de
2 aktuelle, biometrische, farbige Lichtbilder, nicht älter als 6 Monate (auf dem Antrag aufgeklebt), Größe 3,5 x 4,5 cm. (Bitte kleben Sie ein Foto auf das Antragsformular und bringen Sie das zweite Foto zusätzlich mit.)
Gültiger Reisepass (ab 16 Jahren mit Unterschrift des Passinhabers!) + Kopie der Datenseite/n des Passes. Der Pass muss noch mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visumzeitraums gültig sein, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt sein und noch mindestens zwei leere Seiten aufweisen.
falls zutreffend: Kopien der in den letzten 3 Jahren erteilten Schengenvisa mit zugehörigen Ein-/Ausreisestempeln
für Antragsteller, die nicht die kasachische Staatsangehörigkeit besitzen: Original + Kopie der kasachischen Aufenthaltserlaubnis/Registrierung
Personenstandsurkunden (z.B. Geburts-/Heirats-/Sterbeurkunden) müssen im Original mit Siegel des Standesamtes vorgelegt werden (keine Auszüge aus eGov!)
Kopie der Reisekrankenversicherung gültig für alle Schengener Staaten, Mindestdeckung 30.000,- €, mit Angabe der Gültigkeitsdauer. Die Reisekrankenversicherung muss die Kosten für den etwaigen Rücktransport im Krankheitsfall oder im Falle des Todes, die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder die Notaufnahme im Krankenhaus während des Aufenthaltes des Antragstellers im Hoheitsgebiet der Schengener Staaten abdecken. Die Reisekrankenversicherung muss auch COVID-19-Erkrankungen mit einer Mindestsumme von 30.000,-€ abdecken. Reisekankenversicherungen von Kreditkartenunternehmen können nicht akzeptiert werden.
Visumgebühr in KZT
Nachweis des Reisezwecks:
Falls die Kosten des Aufenthalts durch den Einlader gedeckt werden:
Original + Kopie der förmlichen Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG, erhältlich bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. (Nicht älter als sechs Monate im Zeitpunkt der Antragstellung)
ODER, falls die Kosten des Aufenthalts durch den Antragsteller gedeckt werden:
Kopie einer formlosen Einladung in deutscher Sprache mit
Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum des Einladers und aller Eingeladenen
Angabe der Adresse des Einladers
Zeitraum des Aufenthalts
Angabe der Beziehung/ des Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Einlader und Eingeladenem
Datum und handschriftlicher Unterschrift des Einladers
Beglaubigungsvermerk der Unterschrift durch eine deutsche Behörde/einen deutschen Notar ODER Pass-/Personalausweiskopie des Einladers
Falls Einlader nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt: Kopie des deutschen Aufenthaltstitels
Einen Vordruck für eine formlose Einladung erhalten Sie kostenfrei auf der Website bei den Auslandsvertretungen, und bei den Visaantragsannahmezentren
Falls zutreffend: Erklärung unverheirateter Partner zur Beziehung. Die Erklärung erhalten Sie kostenfrei auf der Website bei den Auslandsvertretungen, und bei den Visaantragsannahmezentren.
Falls die Kosten des Aufenthalts durch den Antragsteller gedeckt werden: Original einer Bankbescheinigung mit Angabe des aktuellen Kontostands auf den Namen des Antragstellers mit Stempel/Unterschrift der BankUND laufende Kontoauszüge der letzten drei Monate. Die Bankbescheinigung darf maximal 2 Wochen vor Antragstellung erstellt worden sein.
Verheiratete Antragsteller können den Kontoauszug mit Einkommensnachweisen des Ehepartners + Original und Kopie ihrer Heiratsurkunde vorlegen
Minderjährige Antragsteller können den Kontoauszug eines Elternteils + Original und Kopie ihrer Geburtsurkunde vorlegen
Falls zutreffend: Original + Kopie der Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde des Ehegatten
Falls zutreffend: Original + Kopie der Geburtsurkunden der Kinder
Falls zutreffend: Bescheinigung über vorhandenes Eigentum (nicht älter als vier Wochen im Zeitpunkt der Antragstellung)
Falls zutreffend: Kopie eines Aufnahmebescheids nach dem BVFG (Spätaussiedler und Familien)
Bei Arbeitnehmern: Original der Arbeitsbescheinigung mit Angabe von Art und Dauer der Tätigkeit, monatlichem Einkommen, Urlaubsanspruch, sowie vollständigen Kontaktdaten, Unterschrift und Stempel des Arbeitgebers
Bei Privatunternehmern: Privatunternehmer-Ausweis (elektronischer Auszug aus eGov) und Steuerunterlagen für den letzten Abrechnungszeitraum (Patent oder elektronische Deklaration) als Einkommensnachweise UND Bescheinigung über das (Nicht)-Vorhandensein von Steuerschulden
Bei Rentnern: Auszug aus dem Rentenkonto für die letzten sechs Monate
Bei Studenten:
Original der Studienbescheinigung mit Angaben über Art des Studiums, Studienjahr, Reststudienzeit UND
Falls die Reise im laufenden Semester stattfindet: Original der Bescheinigung über Unterrichtsbefreiung im Reisezeitraum
Bei Schülern:
Original der Schulbescheinigung UND
Falls die Reise im laufenden Schuljahr stattfindet: Original der Bescheinigung über Schulbefreiung im Reisezeitraum
Bei Ehegatten deutscher Staatsangehöriger: Kopie der Heiratsurkunde + Kopie des Reisepasses/Personalausweises des Deutschen
Bei Eltern minderjähriger deutscher Kinder: Kopie der Geburtsurkunde des Kindes + Kopie des Reisepasses des Kindes
Zusätzlich bei Minderjährigen:
Original und Kopie der Geburtsurkunde
Falls der Eintrag des Vaters in der Geburtsurkunde auf mündliche Aussage der Mutter erfolgte: Original + Kopie einer aktuelle Bescheinigung des Standesamtes nach Nr. 4 (nicht älter als 4 Wochen im Zeitpunkt der Antragstellung)
Kopie der Pässe oder Personalausweise der sorgeberechtigten Elternteile
UND
Unterschriften aller sorgeberechtigten Elternteile auf dem Antragsformular
Falls ein Elternteil verstorben ist oder kein Sorgerecht hat: Original + Kopie der Sterbeurkunde oder des Gerichtsurteils
UND
Falls das Kind mit nur einem Elternteil, in Begleitung einer dritten Person oder alleine reist:Original + Kopie einer notariellen Erklärung der nicht mitreisenden Eltern, die die Ausreise in den Schengenraum mit Begleitperson oder alleine im gesamten Gültigkeitszeitraum des beantragten Visums genehmigt
Falls die Eltern oder die Begleitperson im Besitz gültiger Schengenvisa sind: Kopien der erteilten Visa
Bitte beachten Sie, dass die Auslandsvertretung weitere Unterlagen verlangen kann, sofern diese zur Prüfung des Antrags erforderlich sind. Die Vorlage der o.g. Unterlagen bedeutet nicht, dass automatisch ein Visum erteilt wird.