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Geschäft
Alle Informationen und Formulare erhalten Sie kostenfrei bei den Visastellen und über die Internetseite der Auslandsvertretungen oder in den Visaantragsannahmezentren
Information für die Beantragung eines Geschäftsvisums (kein Messebesuch)
Bitte beachten Sie zusätzlich Information „Allgemeine Hinweise zur Visumbeantragung“
für den Antragsteller ein vollständig ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines Schengenvisums einschließlich der Belehrung gemäß §§ 53 Abs. 1 iVm 54 Abs. 2 Nr. 7, 8 AufenthG. Vollständige Anträge zum elektronischen Ausfüllen und Ausdrucken finden Sie auf videx.diplo.de
- 2 aktuelle, biometrische, farbige Lichtbilder, nicht älter als 6 Monate (auf dem Antrag aufgeklebt), Größe 3,5 x 4,5 cm. (Bitte kleben Sie ein Foto auf das Antragsformular und bringen Sie das zweite Foto zusätzlich mit.)
Gültiger Reisepass mit Unterschrift des Passinhabers + Kopie der Datenseite/n des Passes. Der Pass muss noch mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visumzeitraums gültig sein, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt sein und noch mindestens zwei leere Seiten aufweisen.
falls zutreffend: Kopien der in den letzten 3 Jahren erteilten Schengenvisa mit zugehörigen Ein-/Ausreisestempeln
für Antragsteller, die nicht die kasachische Staatsangehörigkeit besitzen: Original + Kopieder kasachischen Aufenthaltserlaubnis/Registrierung
Personenstandsurkunden (z.B. Geburts-/Heirats-/Sterbeurkunden) müssen im Original mit Siegel des Standesamtes vorgelegt werden (keine Auszüge aus eGov!)
Kopie der Reisekrankenversicherung gültig für alle Schengener Staaten, Mindestdeckung 30.000,- €, mit Angabe der Gültigkeitsdauer. Die Reisekrankenversicherung muss die Kosten für den etwaigen Rücktransport im Krankheitsfall oder im Falle des Todes, die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder die Notaufnahme im Krankenhaus während des Aufenthaltes des Antragstellers im Hoheitsgebiet der Schengener Staaten abdecken. Die Reisekrankenversicherung muss auch COVID-19-Erkrankungen mit einer Mindestsumme von 30.000,-€ abdecken. Reisekankenversicherungen von Kreditkartenunternehmen können nicht akzeptiert werden.
Visumgebühr in KZT
Nachweis des Reisezwecks: Original + Kopie der Geschäftseinladung aus Deutschland mit
Name, vollständiger Anschrift und Kontaktdaten des einladenden Unternehmens
Name und Position des Unterzeichners des Einladungsschreibens
Name und Geburtsdatum des Eingeladenen
Angabe zu Zweck und Dauer des Aufenthalts
Falls zutreffend: ausdrückliche Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG
Beglaubigungsvermerk der Unterschrift durch eine deutsche Behörde/einen deutschen Notar ODER Pass-/Personalausweiskopie des Einladers
Falls Einlader nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt: Kopie des deutschen Aufenthaltstitels
Falls die Kosten des Aufenthalts durch den Antragsteller gedeckt werden: Original einer Bankbescheinigung mit Angabe des aktuellen Kontostands auf den Namen des Antragstellers mit Stempel/Unterschrift der Bank UND laufende Kontoauszüge der letzten drei Monate. Die Bankbescheinigung darf maximal 2 Wochen vor Antragstellung erstellt worden sein.
Falls die Kosten des Aufenthalts durch den Arbeitgeber des Antragstellers gedeckt werden: Original der Dienstreisegenehmigung mit Kostenübernahmeerklärung
Bei Arbeitnehmern: Original der Arbeitsbescheinigung mit Angabe von Art und Dauer der Tätigkeit, monatlichem Einkommen, sowie vollständigen Kontaktdaten, Unterschrift und Stempel des Arbeitgebers
Bei Privatunternehmern: Privatunternehmer-Ausweis (elektronischer Auszug aus eGov) und Steuerunterlagen für den letzten Abrechnungszeitraum (Patent oder elektronische Deklaration) als Einkommensnachweise UND Bescheinigung über das (Nicht-)Vorhandensein von Steuerschulden
Bitte beachten Sie, dass die Auslandsvertretung weitere Unterlagen verlangt kann, sofern diese zur Prüfung des Antrags erforderlich sind. Die Vorlage der o.g. Unterlagen bedeutet nicht, dass automatisch ein Visum erteilt wird.