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LKW-Fahrer
Alle Informationen und Formulare erhalten Sie kostenfrei bei den Visastellen und über die Internetseite der Auslandsvertretungen oder in den Visaantragsannahmezentren
Information für die Beantragung eines Visums für LKW-Fahrer
Bitte beachten Sie zusätzlich Information „Allgemeine Hinweise zur Visumbeantragung“
für jeden Antragsteller ein vollständig ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines Schengenvisums einschließlich der Belehrung gemäß §§ 53 Abs. 1 iVm 54 Abs. 2 Nr. 7, 8 AufenthG. Vollständige Anträge zum elektronischen Ausfüllen und Ausdrucken finden Sie auf videx.diplo.de
2 aktuelle, biometrische, farbige Lichtbilder, nicht älter als 6 Monate (auf dem Antrag aufgeklebt), Größe 3,5 x 4,5 cm. (Bitte kleben Sie ein Foto auf das Antragsformular und bringen Sie das zweite Foto zusätzlich mit.)
Gültiger Reisepass mit Unterschrift des Passinhabers + Kopie der Datenseite/n des Passes. Der Pass muss noch mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visumzeitraums gültig sein, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt sein und noch mindestens zwei leere Seiten aufweisen.
falls zutreffend: Kopien der in den letzten 3 Jahren erteilten Schengenvisa mit zugehörigen Ein-/Ausreisestempeln
für Antragsteller, die nicht die kasachische Staatsangehörigkeit besitzen: Original + Kopie der kasachischen Aufenthaltserlaubnis/Registrierung
Personenstandsurkunden (z.B. Geburts-/Heirats-/Sterbeurkunden) müssen im Original mit Siegel des Standesamtes vorgelegt werden (keine Auszüge aus eGov!)
Kopie der Reisekrankenversicherung gültig für alle Schengener Staaten, Mindestdeckung 30.000,- €, mit Angabe der Gültigkeitsdauer. Die Reisekrankenversicherung muss die Kosten für den etwaigen Rücktransport im Krankheitsfall oder im Falle des Todes, die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder die Notaufnahme im Krankenhaus während des Aufenthaltes des Antragstellers im Hoheitsgebiet der Schengener Staaten abdecken. Die Reisekrankenversicherung muss auch COVID-19-Erkrankungen mit einer Mindestsumme von 30.000,-€ abdecken. Reisekankenversicherungen von Kreditkartenunternehmen können nicht akzeptiert werden.
Visumgebühr in KZT
Nachweis des Reisezwecks
Original + Kopie des Einladungsschreibens der Partnerspedition aus Deutschland mit
Name, vollständiger Anschrift und Kontaktdaten des einladenden Unternehmens
Name und Position des Unterzeichners des Einladungsschreibens
Name und Geburtsdatum des Eingeladenen
Angabe zu Zweck und Dauer des Aufenthalts
ausdrücklicher Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG
Beglaubigungsvermerk der Unterschrift durch eine deutsche Behörde/einen deutschen Notar ODER Pass-/Personalausweiskopie des Einladers
Falls Einlader nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt: Kopie des deutschen Aufenthaltstitels
Handelsregisterauszug oder Nachweis der Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als 3 Monate) des deutschen Geschäftspartners
Nachweis, dass der Arbeitgeber über die Genehmigungen für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr verfügt und
Nachweis der Geschäftsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Geschäftspartner in Deutschland und
Nachweis für durch den Arbeitgeber in der Vergangenheit zwischen Deutschland und Kasachstan durchgeführte Transporte (Frachtbriefe) oder
Nachweis über den Besitz von LKW durch den Arbeitgeber
Original der Arbeitsbescheinigung mit Angabe von Art und Dauer der Tätigkeit, monatlichem Einkommen, sowie vollständigen Kontaktdaten, Unterschrift und Stempel des Arbeitgebers
Liste über Nutzung früher erteilter Schengenvisa und Belehrung über die Nutzung von LKW-Fahrer-Visa (Vordruck erhältlich auf der Website der Auslandsvertretungen)
Bitte beachten Sie, dass die Auslandsvertretung weitere Unterlagen verlangen kann, sofern diese zur Prüfung des Antrags erforderlich sind. Die Vorlage der o.g. Unterlagen bedeutet nicht, dass automatisch ein Visum erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass ein mehrjähriges Schengenvisum bei Erstreisenden (innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren) grundsätzlich nicht in Frage kommt.