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Behandlung

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Alle Informationen und Formulare erhalten Sie kostenfrei bei den Visastellen, über die Internetseite der Auslandsvertretungen oder in den Visaantragsannahmezentren

Information für die Beantragung eines Visums zur medizinischen Behandlung

Bitte beachten Sie zusätzlich Information „Allgemeine Hinweise zur Visumbeantragung“

  • für jeden Antragsteller ein vollständig ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines Schengenvisums einschließlich der Belehrung gemäß §§ 53 Abs. 1 iVm 54 Abs. 2 Nr. 7, 8 AufenthG. Vollständige Anträge zum elektronischen Ausfüllen und Ausdrucken finden Sie auf videx.diplo.de

  • 2 aktuelle, biometrische, farbige Lichtbilder, nicht älter als 6 Monate (auf dem Antrag aufgeklebt), Größe 3,5 x 4,5 cm. (Bitte kleben Sie ein Foto auf das Antragsformular und bringen Sie das zweite Foto zusätzlich mit.)

  • Gültiger Reisepass (ab 16 Jahren mit Unterschrift des Passinhabers!) + Kopie der Datenseite/n des Passes. Der Pass muss noch mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visumzeitraums gültig sein, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt sein und noch mindestens zwei leere Seiten aufweisen.

  • Falls zutreffend: Kopien der in den letzten 3 Jahren erteilten Schengenvisa mit zugehörigen Ein-/Ausreisestempeln

  • für Antragsteller, die nicht die kasachische Staatsangehörigkeit besitzen: Original + Kopie der kasachischen Aufenthaltserlaubnis/Registrierung

  • Personenstandsurkunden (z.B. Geburts-/Heirats-/Sterbeurkunden) müssen im Original mit Siegel des Standesamtes vorgelegt werden (keine Auszüge aus eGov!)

  • Kopie der Reisekrankenversicherung gültig für alle Schengener Staaten, Mindestdeckung 30.000,- €, mit Angabe der Gültigkeitsdauer. Die Reisekrankenversicherung muss die Kosten für den etwaigen Rücktransport im Krankheitsfall oder im Falle des Todes, die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder die Notaufnahme im Krankenhaus während des Aufenthaltes des Antragstellers im Hoheitsgebiet der Schengener Staaten abdecken. Die Reisekrankenversicherung muss auch COVID-19-Erkrankungen mit einer Mindestsumme von 30.000,-€ abdecken. Reisekankenversicherungen von Kreditkartenunternehmen können nicht akzeptiert werden.
  • Visumgebühr in KZT

  • Nachweis des Reisezwecks:

    • Original + Kopie des Einladungsschreibens der Arztpraxis/des Krankenhauses in Deutschland UND

    • Seitens der Arztpraxis/dem Krankenhaus in Deutschland ausgefülltes Zusatzformular „Medizinische Behandlung“, kostenfrei erhältlich bei den Auslandsvertretungen, den Visaannahmezentren und auf der Website der Auslandsvertretungen

    • vom behandelnden Arzt in Deutschland ausgefülltes Zusatzformular „Attest zur Einreise aus zwingenden medizinischen Gründen“, kostenfrei erhältlich bei den Auslandsvertretungen, den Visaannahmezentren und auf der Website der Auslandsvertretungen

  • Falls zutreffend: Kopie der Nachweise bereits erfolgter Vorbehandlungen im In- oder Ausland, sowie Attest aus dem sich die Diagnose ergibt

  • Original einer Bankbescheinigung mit Angabe des aktuellen Kontostands auf den Namen des Antragstellers mit Stempel/Unterschrift der BankUND laufende Kontoauszüge der letzten drei Monate. Die Bankbescheinigung darf maximal 2 Wochen vor Antragstellung erstellt worden sein.

    • Verheiratete Antragsteller können den Kontoauszug mit Einkommensnachweisen des Ehepartners + Original und Kopie ihrer Heiratsurkunde vorlegen

    • Minderjährige Antragsteller können den Kontoauszug eines Elternteils + Original und Kopie ihrer Geburtsurkunde vorlegen

  • Falls zutreffend: Original und Kopie der Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde des Ehegatten

  • Falls zutreffend: Original + Kopie der Geburtsurkunden der Kinder

  • Falls zutreffend: Kopie von Eigentumsnachweisen (Wohnung, Grundstück, Haus, Auto)

  • Bei Arbeitnehmern: Original der Arbeitsbescheinigung mit Angaben von Art und Dauer der Tätigkeit, monatlichem Einkommen, Urlaubsanspruch, sowie vollständigen Kontaktdaten, Unterschrift und Stempel des Arbeitgebers

  • Bei Privatunternehmern: Privatunternehmer-Ausweis (elektronischer Auszug aus eGov) und Steuerunterlagen für den letzten Abrechnungszeitraum (Patent oder elektronische Deklaration) als Einkommensnachweise UND Bescheinigung über das (Nicht-)Vorhandensein von Steuerschulden

  • Bei Rentnern: Auszug aus dem Rentenkonto für die letzten sechs Monate

  • Bei Studenten:

    • Original der Studienbescheinigung mit Angaben über Art des Studiums, Studienjahr, Reststudienzeit

  • Bei Schülern:

    • Original der Schulbescheinigung

  • Falls der Antragsteller als Begleitperson des Patienten reist: Nachweis des Arbeitgebers, der Universität oder der Schule über Befreiung im Reisezeitraum

Zusätzlich bei Minderjährigen:

  • Original und Kopie der Geburtsurkunde

  • Falls der Eintrag des Vaters in der Geburtsurkunde auf mündliche Aussage der Mutter erfolgte: Original und Kopie einer aktuelle Bescheinigung des Standesamtes nach Nr. 4 (nicht älter als 4 Wochen im Zeitpunkt der Antragstellung)

  • Kopie der Pässe oder Personalausweise der sorgeberechtigten Elternteile

UND

  • Unterschriften aller sorgeberechtigten Elternteile auf dem Antragsformular

Falls ein Elternteil verstorben ist oder kein Sorgerecht hat: Original und Kopie der Sterbeurkunde oder des Gerichtsurteils

UND

  • Falls das Kind mit nur einem Elternteil, in Begleitung einer dritten Person oder alleine reist:Original + Kopie einer notariellen Erklärung der nicht mitreisenden Eltern, die die Ausreise in den Schengenraum mit Begleitperson oder alleine im gesamten Gültigkeitszeitraum des beantragten Visums genehmigt.

  • Falls die Eltern oder die Begleitperson im Besitz gültiger Schengenvisa sind: Kopien der erteilten Visa

Bitte beachten Sie, dass die Auslandsvertretung weitere Unterlagen verlangen kann, sofern diese zur Prüfung des Antrags erforderlich sind. Die Vorlage der o.g. Unterlagen bedeutet nicht, dass automatisch ein Visum erteilt wird.

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