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Allgemeine Informationen
Allgemeine Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums
Wichtige Informationen
Alle Informationen und Formulare erhalten Sie kostenfrei bei den Visastellen oder über die Internetseite der Auslandsvertretungen.
Bitte beachten Sie zusätzlich die jeweiligen Informationen für den gewünschten Reisezweck.
Ihr Reisepass sollte eine ausreichende Restgültigkeit besitzen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der deutschen Vertretungen in Kasachstan.
Die Botschaft Astana können Sie per Email erreichen. Das Generalkonsulat Almaty können Sie über Kontaktformular oder telefonisch unter +7 (727) 262 83 41/49 (montags bis donnerstags von 15:00 bis 16:00 Uhr) erreichen.
Zuständigkeit für die Visumbeantragung
Für die Antragstellung ist die Auslandsvertretung zuständig, in deren Amtsbezirk Sie Ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt haben:
Zuständigkeit Botschaft Astana: Astana, Karaganda, Ulytau (Zhezkazgan), Abay (Semey), Ostkasachstan (Öskemen), Pawlodar, Nordkasachstan (Petropawlowsk), Akmolinsk (Kokschetau), Kostanai
Zuständigkeit Generalkonsulat Almaty: Stadt Almaty, Stadt Shymkent, Gebiete Almaty (Konayev), Zhetysu (Taldykorgan), Zhambyl (Taraz), Turkestan, Kysylorda, Aktobe, Mangystau (Aktau), Atyrau, Westkasachstan (Uralsk)
Zusammenarbeit mit dem Dienstleister TLS.
Für die Antragsannahme von Anträgen für nationale Visa für Studierende an Hochschulen und Studienkollegs, für Teilnehmende an studienvorbereitenden Sprachkursen, für Studienbewerber sowie Teilnehmende an Sprachkursen arbeiten das Generalkonsulat Almaty und die Botschaft Astana mit dem Dienstleister TLS zusammen.
Die Annahme von Anträgen für nationale Visa für Fachkräfte gem. §18a und b AufenthG (qualifizierte Berufsausbildung oder anerkannter Hochschulabschluss), Blaue Karte EU (§18g AufenthG), Forscher (§18d AufenthG), Berufskraftfahrer, Auszubildende (§16a Abs. 1 AufenthG) und Au-Pair erfolgt ab dem 20. November 2023 im Amtsbezirk des Generalkonsulats Almaty ebenfalls über den Dienstleister TLS.
TLS nimmt Ihren Antrag an und leitet ihn zur Bearbeitung an die Botschaft/das Generalkonsulat weiter. Genaue Informationen über die Antragsannahme in den Annahmezentren von TLS finden Sie hier.
Das Call-Center von TLS erreichen Sie unter +7 (7172) 75 68 00.
TLS betreibt in Kasachstan derzeit unter der Aufsicht der Auslandsvertretungen zwei Antragsannahmezentren. Sie müssen Ihren Antrag bei einem Annahmezentrum in dem Amtsbezirk einreichen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt haben.
Der Service von TLS ermöglicht in der Regel eine schnellere Terminvergabe und geringe Wartezeiten und wird zu einer Servicegebühr von 28,80 Euro (zahlbar in KZT) angeboten. Darüber hinaus bietet TLS weitere Dienstleistungen an (z.B. Aufnahme eines biometrischen Passbildes, VIP-Service usw.)
TLS ist befugt, Sie bei der Antragstellung zu beraten und die Anträge nach Weisung der Botschaft und des Generalkonsulats vorzubereiten. Der Dienstleister hat keinen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens und fällt keine Entscheidung über Ihren Antrag. Die Auslandsvertretungen arbeiten mit keinem anderen Dienstleister als TLS zusammen.
Terminvereinbarung zur Antragstellung
Für die Antragstellung benötigen Sie einen Termin. Termine für die Visumbeantragung können Sie über die Webseite der Botschaft oder des Generalkonsulats buchen. Hier geht es zum Terminvergabesystem der Botschaft und hier zum Terminvergabesystem des Generalkonsulats. Hier geht es zum Terminvergabesystem von TLS.
Bitte vergessen Sie nicht, für jeden Mitreisenden (auch minderjährige Kinder!) einen Termin zu vereinbaren. Die Terminvereinbarung kann in deutscher oder russischer Sprache erfolgen und ist gebührenfrei.
Antragstellung
Jeder Antragsteller (auch minderjährige Kinder) muss zum vereinbarten Termin persönlich vorsprechen. Seien Sie pünktlich! Wir behalten uns vor, verspätete Kunden zurückzuweisen.
Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie Ihren Reisepass im Original vorlegen – Sie erhalten ihn am Ende Ihres Vorsprachetermins wieder zurück.
Nach Abgabe der Unterlagen erhalten Sie eine Quittung, auf der eine Vorgangsnummer angegeben ist. Wenn Sie im Laufe des Verfahrens weitere Unterlagen vorlegen, müssen Sie unbedingt diese Vorgangsnummer angeben, damit Ihre Unterlagen zugeordnet werden können. Die Vertretungen behalten sich die Nachforderung weiterer Unterlagen vor. Bitte beachten Sie, dass Ihr Visumantrag nicht bearbeitet werden kann, solange Ihre Antragsunterlagen unvollständig sind.
Bearbeitungsdauer
Die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Hierbei wird geprüft, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Die Auslandsvertretung beteiligt auch, sofern erforderlich, innerdeutsche Behörden. Die Prüfung kann, abhängig vom Reisezweck, bis zu drei Monate in Anspruch nehmen - in Ausnahmefällen auch länger.
Sobald über den Antrag entschieden wurde, werden Sie von der Auslandsvertretung/ TLS kontaktiert. Die Auslandsvertretung/TLS kontaktiert Sie auch, wenn weitere Unterlagen erforderlich sind oder sich während der Bearbeitung Fragen zu Ihrem Antrag ergeben. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, (erneut) bei der Auslandsvertretung vorzusprechen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass während der Bearbeitung Sachstandsanfragen grundsätzlich nicht beantwortet werden können.
Gebühr
Die Gebühren für ein nationales Visum betragen:
Für volljährige Antragsteller: 75 € Für minderjährige Antragsteller: 37,50 €
Die Gebühr wird ausschließlich in KZT zum aktuellen Wechselkurs der Auslandsvertretung angenommen. Bei Antragstellung in der Auslandsvertretung ist die Gebühr bei persönlicher Vorsprache in bar zu zahlen. Die Visumsgebühr wird im Falle einer Ablehnung nicht zurückerstattet.
Im Falle des Familiennachzuges zu einem deutschen Ehegatten oder einem deutschen minderjährigen Kind sowie beim Nachzug eines minderjährigen ledigen Kindes zu einem deutschen Elternteil werden für das Visum keine Gebühren erhoben. Das Verwandtschaftsverhältnis und die Staatsangehörigkeit müssen nachgewiesen sein.
Visumerteilung und Ausgabe der Pässe
Wenn die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums vorliegen, kontaktiert die Auslandsvertretung/TLS Sie. Für die Erteilung des Einreisevisums müssen Sie Ihren Reisepass im Original und eine Krankenversicherung) im Original und in Kopie einreichen.
Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, gilt diese erst mit Wohnsitznahme und ggf. Beginn des Arbeitsvertrages oder Studiums in Deutschland. Zur Einreise ist eine private Krankenversicherung abzuschließen, bis die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist.
Es sollte vorzugsweise eine sog. „Incoming-Versicherung“ abgeschlossen werden. Alternativ kann eine Reisekrankenversicherung (gültig für alle Schengen Staaten und für die ersten 90 Tage Ihres Aufenthalts, mit einer Mindestdeckungssumme von 30 000 Euro, inkl. COVID-19) abgeschlossen werden, jedoch kann in dieser der Versicherungsschutz in den Bedingungen ausgeschlossen sein, wenn ein langfristiger Aufenthalt geplant ist. Die erforderliche Prüfung kann die Visumerteilung verzögern.
Bei längerfristigem Aufenthalt muss, wenn voraussichtlich keine gesetzliche Krankenversicherung bestehen wird, eine private Krankenversicherung für den gesamten Aufenthaltszeitraum abgeschlossen werden.
Flugbuchungen sind zur Visumbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie Ihren Flug erst nach Erhalt des Visums.
Bitte beachten Sie, dass kasachische Grenzbehörden im Falle einer Ausreise zur Familienzusammenführung, Eheschließung oder für Spätaussiedler – soweit den Auslandsvertretungen aktuell bekannt – eine Ausreisegenehmigung „zur ständigen Wohnsitznahme“ verlangen, die vorab bei der kasachischen Migrationspolizei beantragt werden muss.
Sobald die Auslandsvertretung Sie informiert hat, dass Ihr Visum erteilt werden kann, können Sie den Pass und Reisekrankenversicherung zu den folgenden Zeiten ohne vorherige Terminvereinbarung einreichen und am darauffolgenden Ausgabetag abholen:
In Astana: mittwochs und freitags: 11:00 – 12:00 Uhr.
In Almaty: montags-donnerstags 13:00 – 14:00 Uhr.
Bei Antragstellung über TLS können Sie die Nachforderungen zu den Öffnungszeiten des externen Dienstleisters einreichen. TLS informiert Sie, sobald Ihr Pass abholbereit ist. Weitere Informationen finden Sie unter hier.
Grundsätzlich holen Sie Ihren Pass selbst unter Vorlage der Quittung, die Sie bei Antragstellung erhalten haben, ab. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Ihr Vertreter muss dazu mit der Quittung und einer von Ihnen eigenhändig unterschrieben Vollmacht vorsprechen. Die Vollmacht muss nicht notariell beglaubigt sein. Ein Muster für eine Vollmacht finden Sie auf der Webseite der Auslandsvertretungen.
Falls Sie den Pass mehr als drei Monate nach Information durch die Auslandsvertretung einreichen, wird in der Regel eine erneute Überprüfung Ihres Antrags erforderlich sein. In seinem solchen Fall kann sich die Visumerteilung verzögern.
Die Deutschen Vertretungen in Kasachstan wünschen Ihnen eine gute Reise und einen angenehmen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.