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Abgabe einer Ehenamenserklärung und Antrag auf Eintragung einer Ehe in ein deutsches Eheregister (Nachbeurkundung der Ehe)
Abgabe einer Ehenamenserklärung und Antrag auf Eintragung einer Ehe in ein deutsches Eheregister (Nachbeurkundung der Ehe)
Grundsätzliche Hinweise
Alle Merkblätter und Formulare erhalten Sie kostenfrei bei den Rechts- und Konsularreferaten oder über die Internetseite der Auslandsvertretungen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der deutschen Vertretungen in Kasachstan.
Sämtliche Unterlagen müssen im Original und zusätzlich in beglaubigter Kopie vorgelegt werden. Die Originale der Urkunden werden Ihnen beim Vorsprachetermin nach Durchsicht wieder ausgehändigt. Die beglaubigten Kopien können von einem kasachischen Notar angefertigt werden.
Originale kasachischer Urkunden und Gerichtsurteile, die ab Februar 2001 ausgestellt worden sind, müssen mit einer Apostille versehen sein.
Von russisch- oder kasachisch-sprachigen Urkunden muss zusätzlich eine notariell beglaubigte Übersetzung (nach ISO9-Norm) vorgelegt werden.
Bitte informieren Sie die zuständige Auslandsvertretung vorab, falls Sie Urkunden aus anderen Ländern vorlegen werden.
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Unterlagen das Verfahren verzögern.
Allgemeine Informationen
Die Abgabe einer Ehenamenserklärung oder eines Antrags auf Nachbeurkundung der Ehe sind erst nach vorheriger Terminvereinbarung mit Ihrer zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft Astana oder Generalkonsulat Almaty) möglich. Kontaktieren Sie die zuständige Auslandsvertretung deshalb rechtzeitig per Telefon oder E-Mail.
Wenn Sie die Ehenamenserklärung oder den Antrag auf Nachbeurkundung im Zusammenhang mit der Beantragung eines Reisepasses abgeben möchten, teilen Sie das der Auslandsvertretung unbedingt im Vorfeld mit. In der Regel kann die Beantragung des Passes erst erfolgen, wenn die Namensführung geklärt ist. Von der gleichzeitigen Beantragung des Reisepasses und Abgabe einer Namenserklärung/eines Antrags auf Nachbeurkundung wird deshalb abgeraten.
Für den Vorsprachetermin selbst planen Sie bitte mindestens eine halbe Stunde Zeit ein.
Eine Erklärung zur Namensführung in der Ehe muss von beiden Ehepartnern gemeinsam gestellt werden. Der Antrag auf Eintragung einer Ehe in ein deutsches Eheregister kann bereits durch einen Ehegatten gestellt werden.
Checkliste
Zur Abgabe einer Ehenamenserklärung oder für den Antrag auf Eintragung einer Ehe in ein deutsches Eheregister müssen die untenstehenden Unterlagen vorgelegt werden.
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Die zuständige Auslandsvertretung wird Sie bei Ihrer Vorsprache oder im Laufe des Verfahrens informieren, ob zusätzlich Unterlagen vorzulegen sind.
Vollständig in deutscher Sprache ausgefülltes Antragsformular (das Antragsformular wird Ihnen auf Anfrage von der zuständigen Auslandsvertretung übersendet)
Aktuelle Reisepässe oder Personalausweise beider Ehegatten
Heiratsurkunde
Geburtsurkunde beider Ehegatten
Falls zutreffend:
Urkunde über die Namensführung der Ehegatten
Bescheinigung über die Eheschließung mit Apostille, sofern Vorehen bestanden
Standesamtliche Ehescheidung früherer Ehen: Scheidungsurkunden
Gerichtliche Ehescheidung früherer Ehen: Scheidungsurteile. Scheidungsurkunden und –urteile, sofern die Ehen vor dem 10.12.2019 geschieden wurden.
Sterbeurkunde eines früheren Ehepartners
(Ab-)Meldebescheinigung aus Deutschland
Antragsteller, die nicht die kasachische Staatsangehörigkeit besitzen:
kasachischer Aufenthaltstitel (Registrierung in Kasachstan)
Gebühren
Die folgenden konsularischen Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten:
Unterschriftsbeglaubigung Antrag auf Nachbeurkundung ohne Namenserklärung: 60 EUR
Unterschriftsbeglaubigung Antrag auf Nachbeurkundung mit Namenserklärung: 85 EUR
Unterschriftsbeglaubigung nur Namenserklärung: 85 EUR
Die Gebühren sind zum jeweiligen Wechselkurs der Auslandsvertretung ausschließlich bar in KZT zu entrichten.
Das zuständige Standesamt in Deutschland erhebt seinerseits Gebühren, die nach Eingang der Namenserklärung bzw. des Antrags auf Nachbeurkundung der Ehe und auf Aufforderung zu zahlen sind. Über Höhe und Zahlungsmodalitäten wird die zuständige Auslandsvertretung Sie im Laufe des Verfahrens informieren.