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Visumerteilung im Rahmen der jüdischen Zuwanderung

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Alle Merkblätter und Formulare erhalten Sie kostenfrei bei der Visastelle der deutschen Botschaft Astana oder auf der Internetseite

Visumerteilung im Rahmen der jüdischen Zuwanderung

Ihre Zusage zur Aufnahme als jüdischer Zuwanderer ist ab Bekanntgabe ein Jahr wirksam und erlischt, wenn Sie nicht in dieser Zeit Ihr Visum beantragen.

Sofern es wichtige Gründe gibt, weshalb Sie nicht innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Zusage Ihren Antrag auf Erhalt des Visums einreichen können (z.B. aufgrund von Krankheit oder wegen Beendigung von Wehrdienst oder Studium), können Sie in Ausnahmefällen über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Verlängerung der Zusage beantragen.

Ist die Jahresfrist abgelaufen, ohne dass Sie Ihr Visum oder eine Verlängerung beantragt haben, ist eine erneute Antragstellung nicht möglich.

Sobald Sie die Aufnahmezusage erhalten haben und dauerhaft ausreisen wollen, können Sie Ihren Antrag auf Erhalt des Visums bei der deutschen Botschaft in Astana einreichen.

Terminvergabe zur Antragstellung

Um Ihren Antrag einzureichen, buchen Sie zunächst einen Termin bei der Botschaft in Astana. Melden Sie sich hierzu telefonisch oder über visa@asta.diplo.de

Teilen Sie der Botschaft die Personaldaten (Name, Vorname, Geburtsdatum) aller Personen mit, die ein Einreisevisum benötigen.

Antragstellung

Die Visumbeantragung erfolgt durch persönliche Vorsprache aller Personen, die ein Einreisevisum benötigen. Eine Bevollmächtigung Dritter ist nicht zulässig. Mitausreisende Kinder müssen ebenfalls persönlich in der Visastelle vorsprechen.

Zur Visabeantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • je Antragsteller ein vollständig in deutscher Sprache ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (nicht zusammen geheftet)

Hinweis: Die Formulare sind kostenlos bei der Botschaft erhältlich und auf der Webseite abrufbar

  • 2 aktuelle, biometriefähige Passfotos, Größe 3,5 x 4,5 cm (1 auf den Antrag geklebt, 1 lose)

  • Unterschriebener Reisepass im Original (der Pass muss noch mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig sein und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt sein) sowie

  • Kopie der Datenseite/n des Passes;

  • Kopie des Aufnahme-/Einbeziehungsbescheides

  • aktuelles polizeiliches Führungszeugnis mit deutscher Übersetzung (nicht älter als drei Monate; mit Geburtsnamen und früheren Ehenamen). Bei einer Vorstrafe: die entsprechenden gerichtlichen Urteile mit Übersetzung ins Deutsche

  • Nachweise für in Kasachstan oder anderen Staaten belegenes Vermögen (insbesondere Immobilien, Kontoguthaben) mit deutscher Übersetzung

Notariell beglaubigte Kopien mit Übersetzungen ins Deutsche müssen auch als einfache nicht zusammen geheftete Kopie vorgelegt werden.

bei minderjährigen Kindern zusätzlich:

  • Originale und Kopien der Reisepässe bzw. Personalausweise beider Eltern

  • Original und Kopie der Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung

  • bei Kindern ab 14 Jahren: Original und Kopie eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses mit deutscher Übersetzung (nicht älter als 3 Monate)

– Die Bearbeitung Ihres Visumantrags erfolgt gebührenfrei –

Visumerteilung

Wenn Sie Ihren Antrag bei der Botschaft einreichen, erhalten Sie bei Ihrer Vorsprache die Information, wann Sie Ihren Pass erneut abholen können. Die Botschaft wird Sie auch darauf hinweisen, falls Ihre Antragsunterlagen unvollständig sind und sich die Bearbeitung ggf. verzögert.

Erwerben Sie in keinem Fall Flugtickets, bevor Sie nicht den Pass mit Visum erhalten haben!

Prüfung des Visumetiketts

Sobald Sie Ihren Pass mit Visum erhalten haben, prüfen Sie die Angaben im Visumetikett. Insbesondere prüfen Sie bitte Ihr Lichtbild, die Schreibweise Ihres Namens, Beginn und Ende der Gültigkeit des Visums, und die Anzahl der Tage des Visums.

Wenn Sie in Ihrem Visumetikett einen Fehler entdecken, teilen Sie das bitte unverzüglich der Botschaft mit.

Einreise

Das nationale Visum für jüdische Zuwanderer wird für die ersten 90 Tage des Aufenthaltes erteilt und ermöglicht eine Einreise.

Nach erfolgter Einreise ist eine Anmeldung bei der für Ihren Wohnort in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde erforderlich.

Sollten Sie Fragen zum Aufnahmeverfahren als jüdischer Zuwanderer haben, finden Sie weitere Informationen auf unserer Webseite oder direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

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