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Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwanderer
Neue Synagoge in Berlin, © picture-alliance/Arco Images
Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwanderer
Wenn Sie die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland als Jüdischer Zuwanderer anstreben, benötigen Sie zunächst eine Aufnahmezusage. Das BAMF ist die deutsche Behörde, die Ihren Antrag bearbeitet und über ihn entscheidet. Ausführlich Informationen zum Aufnahmeverfahren und zu den notwendigen Unterlagen finden Sie hier.
Grundsätzliche Informationen sowie die Liste der notwendigen Unterlagen entnehmen Sie den folgenden Merkblättern:
Merkblatt zum Aufnahme für jüdische Zuwanderer
Antrag auf Erteilung einer Aufnahmezusage
Anlage Selbstauskunft Familienangehörige
Sobald Sie Ihren Antrag und die notwendigen Unterlagen vorbereitet haben, können Sie diese bei der Botschaft in Astana einreichen. Melden Sie sich hierzu telefonisch oder über unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren. Teilen Sie uns hierzu die Personaldaten (Name, Vorname, Geburtsdatum) aller Personen mit, die einen Antrag stellen wollen.
Zu dem vereinbarten Termin müssen alle volljährigen Antragsteller persönlich erscheinen.
Im Rahmen Ihres Vorsprachetermins prüft die Botschaft Ihren Antrag auf Vollständigkeit, berät Sie, falls Ihre Unterlagen unvollständig sind, und überprüft die Originale Ihrer antragsbegleitenden Unterlagen.
Die Botschaft leitet Ihren Antrag an das BAMF weiter und informiert Sie, sobald eine Entscheidung getroffen ist.
Die Botschaft hat keine Befugnis, über Ihren Antrag zu entscheiden. Die Entscheidung über Ihre Aufnahme als jüdischer Zuwanderer obliegt alleine dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Die Weiterleitung Ihres Antrags und Beratung erfolgen gebührenfrei.
Falls Ihr Antrag positiv entschieden wurde, schickt Ihnen die Botschaft die Zusage des BAMF zu. Zusammen mit der Zusage übersendet Ihnen die Botschaft auch eine UMP-Bescheinigung, die Sie benötigen, um eine Ausreisegenehmigung der kasachischen Migrationspolizei für die dauerhafte Ausreise nach Deutschland zu erhalten.
Die Zusage ist ab Bekanntgabe ein Jahr lang wirksam und erlischt, wenn Sie nicht in dieser Zeit Ihr Visum beantragen.
Sofern es wichtige Gründe gibt, weshalb Sie nicht innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Zusage Ihren Antrag auf Erhalt des Visums einreichen können (z.B. aufgrund von Krankheit oder wegen Beendigung von Wehrdienst oder Studium), können Sie in Ausnahmefällen über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Verlängerung der Zusage beantragen.
Ist die Jahresfrist abgelaufen, ohne dass Sie Ihr Visum oder eine Verlängerung beantragt haben, ist eine erneute Antragstellung nicht möglich.
Nach Erhalt der Zusage
Nach Erhalt der Zusage müssen Sie bei der deutschen Botschaft in Astana Ihr Einreisevisum beantragen. Das Einreisevisum wird für die ersten 90 Tage des Aufenthaltes erteilt und ermöglicht eine Einreise.
Nach erfolgter Einreise ist eine Anmeldung bei der für Ihren Wohnort in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde erforderlich.
Sobald Sie die Aufnahmezusage erhalten haben und dauerhaft ausreisen wollen, bereiten Sie Ihren Antrag auf Erhalt des Visums in den folgenden Schritten vor:
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem vereinbarten Termin bei der Botschaft. Die Botschaft nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen entgegen und erfasst Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke. Die persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich, auch bei minderjährigen Kindern.
Visumerteilung
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem vereinbarten Termin bei der Botschaft. Die Botschaft nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen entgegen und erfasst Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke. Die persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich, auch bei minderjährigen Kindern.
2. Bearbeitung Ihres Antrags und Visumerteilung
Wenn Sie Ihren Antrag bei der Botschaft einreichen, erhalten Sie die Information, wann Sie Ihren Pass erneut abholen können. Die Botschaft wird Sie auch darauf hinweisen, falls Ihre Antragsunterlagen unvollständig sind und sich die Bearbeitung ggf. verzögert. Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt gebührenfrei.
3. Terminbuchung
Buchen Sie einen Termin, um Ihren Antrag einzureichen. Hierzu melden Sie sich bitte telefonisch oder über unser Kontaktformular bei der Botschaft. Teilen Sie uns die Personaldaten (Name, Vorname, Geburtsdatum) aller Personen mit, die Aufnahmezusage erhalten haben und ausreisen wollen.
4. Vorsprache und Antragstellung
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem vereinbarten Termin bei der Botschaft. Die Botschaft nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen entgegen und erfasst Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke. Die persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich, auch bei minderjährigen Kindern. Merkblatt
5. Bearbeitung Ihres Antrags und Visumerteilung
Wenn Sie Ihren Antrag bei der Botschaft einreichen, erhalten Sie die Information, wann Sie Ihren Pass erneut abholen können. Die Botschaft wird Sie auch darauf hinweisen, falls Ihre Antragsunterlagen unvollständig sind und sich die Bearbeitung ggf. verzögert. Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt gebührenfrei
6. Prüfung des Visumetiketts
Sobald Sie Ihren Pass mit Visum erhalten haben, prüfen Sie die Angaben im Visumetikett. Insbesondere prüfen Sie bitte Ihr Lichtbild, die Schreibweise Ihres Namens, Beginn und Ende der Gültigkeit des Visums, und die Anzahl der Tage des Visums.
Wenn Sie in Ihrem Visumetikett einen Fehler entdecken, teilen Sie das bitte unverzüglich der Botschaft mit.