Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Aufnahme in der Bundesrepublik als Spätaussiedler

18.10.2024 - Artikel

Aufnahme in der Bundesrepublik als Spätaussiedler


Bevor Sie einen Antrag auf Erhalt eines nationalen Visums zur Einreise als Spätaussiedler, Abkömmling, Ehegatte oder Familienangehöriger eines Spätaussiedlers stellen können, benötigen Sie einen Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamtes (BVA).

Den Antrag auf Ausstellung dieses Aufnahmebescheids richten Sie bitte direkt an das BVA. Das BVA prüft im Aufnahmeverfahren, ob Sie die gesetzlichen Grundlagen zur Aufnahme als Spätaussiedler/Familienangehöriger eines Spätaussiedlers erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag. Im Falle einer positiven Entscheidung erteilt das BVA den Aufnahmebescheid.

Sämtliche Informationen zum Aufnahmeverfahren finden Sie auf der Webseite des BVA

Haben Sie den Aufnahmebescheid erhalten, benötigen Sie für die erste Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein nationales Visum.

Das nationale Visum für Spätaussiedler und ihre Familien wird für die ersten 90 Tage des Aufenthaltes erteilt und ermöglicht eine Einreise.

Nach erfolgter Einreise ist die Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes in Friedland erforderlich.

Sobald Ihnen der Aufnahmebescheid des BVA im Original vorliegt und Sie dauerhaft ausreisen wollen, beginnen Sie mit der Vorbereitung Ihres Antrags.

Bereiten Sie Ihren Antrag in den folgenden Schritten vor:

Antragsformular

Füllen Sie das Antragsformular aus und unterschreiben Sie es an der dafür vorgesehenen Stelle. Antragsformulare minderjähriger Kinder müssen von allen Sorgeberechtigten unterschrieben sein.

Antragsbegründende Unterlagen

Stellen Sie die begleitenden Antragsunterlagen gemäß unserem Merkblatt zusammen. Achten Sie auf Vollständigkeit. Unvollständige Unterlagen führen zu einer Verzögerung der Antragsbearbeitung.

Terminbuchung

Buchen Sie einen Termin, um Ihren Antrag einzureichen. Termine für die Beantragung eines Visums zur Einreise als Spätaussiedler können Sie ausschließlich über die Webseite der Botschaft oder des Generalkonsulats buchen. Dabei ist ausschlaggebend, ob Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Amtsbezirk der Botschaft Astana oder des Generalkonsulates Almaty haben.

Botschaft Astana

Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Konsularbezirk der Botschaft in Astana haben, buchen Sie einen Termin bei der Botschaft.

Die Buchung können Sie oder eine Person Ihres Vertrauens jederzeit und kostenfrei vornehmen. Bitte vergessen Sie nicht, für jeden Mitreisenden (auch minderjährige Kinder) einen Termin zu vereinbaren.

Generalkonsulat Almaty

Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Konsularbezirk des Generalkonsulates in Almaty haben, buchen Sie einen Termin beim Generalkonsulat.

Die Buchung können Sie oder eine Person Ihres Vertrauens jederzeit und kostenfrei vornehmen. Bitte vergessen Sie nicht, für jeden Mitreisenden (auch minderjährige Kinder) einen Termin zu vereinbaren.

Vorsprache und Antragstellung

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem vereinbarten Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen entgegen und erfasst Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke. Die persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich, auch bei minderjährigen Kindern.

Bearbeitung Ihres Antrags

Die für Sie zuständige Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. In der Regel dauert die Bearbeitung Ihres Antrags zehn Arbeitstage. Sind Ihre Unterlagen unvollständig, wird sich die Bearbeitung verzögern.

Auch die Vorlage eines alten Aufnahmebescheids kann zur Verzögerung der Bearbeitung führen.

Visumerteilung

Wenn die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums vorliegen, wird sich die Botschaft/das Generalkonsulat mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie bitten, eine Reisekrankenversicherung (gültig für alle Schengener Staaten, mit einer Mindestdeckung von 30.000,- Euro und der Gültigkeitsdauer von einem Monat) abzuschließen und diesen Krankenversicherungsschein (Original + Kopie) mit Original Ihres Passes nachzureichen. Die Reisekrankenversicherung muss auch eine COVID-19-Erkrankung mit einer Mindestsumme von 30.000,- Euro abdecken.

Die Ausreisegenehmigung von der Migrationspolizei wird von deutschen Vertretungen in Kasachstan nicht mehr angefordert.

Bitte kümmern Sie sich jedoch im eigenen Interesse um Ihre ordnungsgemäße Abmeldung bei den kasachischen Behörden (entsprechend den geltenden kasachischen Regeln für die Ausreise ins Ausland zur ständigen Wohnsitznahme). Dies verhindert insbesondere künftige Schwierigkeiten beim Kontakt mit kasachischen Stellen im In- und Ausland (z. B. bei Urkundenbeschaffungen etc.).

Das Einreichen der Unterlagen und das Abholen des Passes mit Visum ist ohne vorherige Terminvereinbarung zu den folgenden Zeiten möglich.

Öffnungszeiten in Astana

Öffnungszeiten in Almaty

Wichtig: Bereits gekaufte Flugtickets sind kein Grund für eine schnellere Bearbeitung Ihres Antrags. Die Botschaft rät deshalb kategorisch davon ab, Flugtickets zu kaufen, bevor Sie Ihren Pass mit erteiltem Visum erhalten haben.

Prüfung des Visumetiketts

Sobald Sie Ihren Pass mit Visum erhalten haben, prüfen Sie die Angaben im Visumetikett. Insbesondere prüfen Sie bitte Ihr Lichtbild, die Schreibweise Ihres Namens, Beginn und Ende der Gültigkeit des Visums, die Anzahl der erlaubten Einreisen und die Anzahl der Tage des Visums.

Wenn Sie in Ihrem Visumetikett einen Fehler entdecken, teilen Sie das bitte unverzüglich der Auslandsvertretung mit, die das Visum ausgestellt hat.

nach oben