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Personalausweis

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Beantragung eines Personalausweises

Grundsätzliche Hinweise

  • Alle Merkblätter und Formulare können Sie von unserer Internetseite herunterladen.

  • Die Antragstellung ist erst nach vorheriger Terminvereinbarung über die Homepage möglich (beachten Sie bitte, dass die Botschaft Astana und das Generalkonsulat Almaty eigene gesonderte Terminvergabesysteme haben). Jeder Antragsteller (auch minderjährige Kinder) benötigt seinen eigenen Termin bei der Vertretung, in deren Amtsbezirk er wohnhaft ist.

  • Zur Identitätsprüfung ist die persönliche Vorsprache erforderlich, auch von minderjährigen Kindern. Alle sorgeberechtigten Elternteile müssen ebenfalls grundsätzlich persönlich vorsprechen, wenn ein Personalausweis für ein minderjähriges Kind beantragt wird.

  • Sämtliche Unterlagen müssen im Original oder in beglaubigter Kopie und zusätzlich auch noch in einfacher Kopie vorgelegt werden. Die Originale der Urkunden werden Ihnen beim Vorsprachetermin nach Durchsicht sofort wieder ausgehändigt.

  • Originale kasachischer Urkunden und Gerichtsurteile, die ab Februar 2001 ausgestellt worden sind, müssen mit Apostillen versehen sein.

  • Fremdsprachige Unterlagen (russische, englische und kasachische Dokumente ausgenommen) müssen mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden.

  • Wenn Sie Fragen zu den einzelnen Unterlagen haben, wenden Sie sich an uns per Telefon oder E-Mail.

  • Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge entgegengenommen werden können. Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

  • In einigen Fällen (vor allem bei Erstausweisen) könnte vor der Antragstellung eine vorherige Geburtsanzeige bzw. Abgabe einer Namenserklärung beim zuständigen deutschen Standesamt (über die entsprechende deutsche Auslandsvertretung möglich) nötig/ratsam sein - z. B. für die Klärung der Namensführung im deutschen Rechtsbereich (dieses Prozedere könnte u. U. z. B. bei (nicht)ehelichen Auslandsgeburten und dem Fehlen des Ehenamens der Eltern sowie bei sonstiger Namensänderung etc. benötigt werden). In bestimmten Fallkonstellationen sind dabei vorab ausländische (kasachische) Ehescheidungen durch zuständige deutsche Behörden (Justizverwaltungen, Landesgerichte) anzuerkennen.

Checkliste

Bei der Beantragung eines Reisepasses sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Vollständig in deutscher Sprache ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (s. „Fotomustertafel“)

  • Falls zutreffend: bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis; bei Verlust oder Diebstahl: polizeiliche Verlustanzeige

  • Geburtsurkunde

  • Falls zutreffend: Heiratsurkunde

  • Falls zutreffend: Scheidungsurteil(e) bzw. -urkunde(n)

  • Falls sich Ihr Name oder die Schreibweise Ihres Namens nach Ihrer Geburt geändert hat:

    • Bescheinigung nach § 94 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) ODER

    • Bescheinigung nach Art. 47 EGBGB ODER

    • Standesamtliche Bescheinigung über die Namensänderung ODER

  • Falls die Eintragung eines Doktortitels gewünscht ist: Promotionsurkunde

  • Wohnsitznachweis für Kasachstan:

    • Kasachische Aufenthaltserlaubnis ODER

    • Kasachisches Visum ODER

    • Kasachischer Reisepass oder Personalausweis

  • Wenn im aktuellen Pass ein deutscher Wohnsitz eingetragen ist: Abmeldebescheinigung aus Deutschland

Bei minderjährigen Antragstellern zusätzlich:

  • Aktuelle Ausweispapiere der Eltern

  • Weitere Abstammungsnachweise, s. Punkt „Nachweis der Abstammung“

  • Falls das Kind nur einen sorgeberechtigten Elternteil hat: Sterbeurkunde des anderen Elternteils oder Sorgerechtsbeschluss

  • Falls ein sorgeberechtigter Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend sein kann: aktuelle (nicht älter als drei Monate im Zeitpunkt der Antragstellung) notariell beglaubigte Zustimmung des abwesenden Elternteils zur Ausstellung des Reisepasses für das Kind

  • Nachweis der Abstammung (falls zutreffend):

    • Heiratsurkunde der Eltern ODER

    • Scheidungspapiere der Eltern ODER

    • Vaterschaftsfeststellungsurteil ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde / Geburtsbescheinigung ODER

    • Aktuelle (nicht älter als 4 Wochen im Zeitpunkt der Antragstellung) Bescheinigung, dass die Angaben zum Vater in der Geburtsurkunde auf Aussage der Mutter eingetragen wurden ODER

    • Adoptionsunterlagen: Gerichtsbeschluss über die Adoption + ggf. Adoptionsurkunde + Adoptionsbescheinigung nach Art. 23 HÜ bzw. Adoptionsanerkennungsbeschluss des zuständigen dt. Gerichts

Gebühren

Die folgenden Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten:

  • Personalausweis für Antragsteller ab 24 Jahre: 78,00 € (ca. 41 800 KZT*)

  • Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahren: 63,80 € (ca. 34 200 KZT*)

  • Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit (beim Wohnort nicht nur im Amtsbezirk der Auslandsvertretung): 13,00 € (ca. 7 000 KZT*)

Ab dem 16. Lebensjahr gehört zum Personalausweis ein PIN-Code. Die durchschnittliche Bearbeitung dauert ca. 4-6 Wochen.

*Die genaue Bezahlung erfolgt abhängig vom jeweils aktuellen Wechselkurs.

Alle Gebühren werden ausschließlich bar in KZT angenommen.

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