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Personalausweis
Ausweis Muster, © dpa
Zuständigkeit
Zuständig für die Annahme und Bearbeitung Ihres Personalausweisantrags ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. In Kasachstan sind das die Botschaft in Astana oder das Generalkonsulat in Almaty
Solange Sie noch in Deutschland gemeldet sind, ist die deutsche Behörde an Ihrem melderechtlichen Wohnsitz für Ihren Personalausweisantrag zuständig, auch wenn Sie faktisch im Ausland leben. In einem solchen Fall können die Botschaft oder das Generalkonsulat Ihren Antrag zwar bearbeiten, aber es wird eine zusätzliche Unzuständigkeitsgebühr fällig und die Ausstellung des Personalausweises erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung durch die deutsche Behörde.
Terminvereinbarung
Sie können Ihren Personalausweisantrag erst nach vorheriger Terminvereinbarung einreichen. Bitte buchen Sie rechtzeitig einen Termin bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung. Jeder Antragsteller benötigt einen eigenen Termin, auch minderjährige Kinder.
Hier geht es zur Terminvereinbarung in Astana
Hier geht es zur Terminvereinbarung in Almaty
Notwendige Unterlagen
Hier finden Sie eine Übersicht der notwendigen Unterlagen zur Beantragung eines Personalausweises.
Hier finden Sie das Antragsformular für Personen über 16 Jahren.
Hier finden Sie das Antragsformular für Minderjährige unter 16 Jahren.
Bitte lesen Sie vor Beantragung des Personalausweises auch die Hinweise zur Online-Ausweisfunktion
Sie müssen bei Antragstellung erklären, dass Sie diese Infobroschüre gelesen haben.
Persönliche Vorsprache
Jeder Antragsteller muss zur Antragstellung persönlich erscheinen. Das gilt auch für minderjährige Kinder und auch, wenn bereits in der Vergangenheit ein Reisepass oder Personalausweis durch die deutsche Vertretung ausgestellt wurde. Minderjährige Antragsteller müssen zur Beantragung von allen Sorgeberechtigten begleitet werden.
Die persönliche Vorsprache dient der Identitätsprüfung.
Bearbeitungsdauer
Die reguläre Bearbeitungsdauer kann nur eingehalten werden, wenn Sie alle Unterlagen vollständig einreichen. Ist Ihr Antrag unvollständig, oder sind Sie noch in Deutschland gemeldet, verzögert sich die Bearbeitung.
Die Bearbeitung kann sich auch verzögern, wenn sich der Name des Antragstellers in der Vergangenheit geändert hat oder eine Namenserklärung nötig ist. In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte unbedingt vorab an die für Sie zuständige Auslandsvertretung, um offene Fragen zu klären.
Sobald Ihr Antrag vollständig ist, beträgt die reguläre Bearbeitungsdauer sechs bis acht Wochen.
Abholung
Sobald Ihr Personalausweis abholbereit ist, wird die Botschaft/das Generalkonsulat Sie kontaktieren.
Volljährige Antragsteller können ihren Personalausweis nur persönlich abholen. Personalausweise minderjähriger Antragsteller können von einem sorgeberechtigten Elternteil abgeholt werden. Ihren Personalausweis können Sie nur dann abholen, wenn Sie davor den Erhalt des dazugehörigen PIN-Briefs bestätigen. Eine Abholung des PIN-Briefs und des Personalausweises zum gleichen Zeitpunkt erfolgt auf eigene Gefahr.
Sie müssen bei Abholung Ihres Personalausweises Ihren alten Personalausweis (sofern vorhanden) zur Entwertung vorlegen.
Ein Versand Ihres Personalausweises per Post ist nicht möglich.
Sie können Ihren Personalausweis ohne vorherige Terminvereinbarung abholen. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten und Erreichbarkeit für Passstelle der Botschaft Astana und des Generalkonsulats Almaty.
Allgemeine Informationen zum Personalausweis
Der seit November 2010 ausgestellte Personalausweis hat ein Scheckkartenformat und ist mit einem elektronischen Chip ausgestattet. Auf Wunsch können als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal – neben dem Lichtbild - Fingerabdrücke gespeichert werden. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden.
Personalausweise werden immer mit eingeschalteter Online-Funktion (elektronischer Identitätsnachweis eID) hergestellt und ausgegeben. Dazu erhalten Sie von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Der eID kann erst dann tatsächlich genutzt werden, wenn die fünfstellige Transport-PIN durch eine sechsstellige persönliche PIN ersetzt wurde. Dies kann mittels eines Kartenlesegeräts am heimischen PC erfolgen.
Mit der eID können Sie sich bei Internetanwendungen und Automaten, die die Online-Ausweisfunktion unterstützen (erkennbar durch die Kennzeichnung mit dem Personalausweislogo), ausweisen und identifizieren.
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern.
Informationen zum Datenschutz
Das Auswärtige Amt verwendet zur Ausstellung eines Passes, Passersatzes oder Personalausweises Ihre personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Um Sie über die Datenverarbeitung aufzuklären und unserer Informationspflicht gemäß Art. 13 DS-GVO nachzukommen, können Sie Ihre Rechte und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Auslandsvertretung diesem Merkblatt entnehmen.