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Allgemeine Information für Studenten

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Merkblatt für Studenten nach Antragstellung

Wie lange wird mein Antrag bearbeitet?

Die Bearbeitungszeit ist von Antrag zu Antrag unterschiedlich.

Sobald Ihr Antrag der Auslandsvertretung (Botschaft bzw. Generalkonsulat) vollständig vorliegt, prüft die Auslandsvertretung, ob Sie alle Erteilungsvoraussetzungen erfüllen und das Visum grundsätzlich erteilt werden kann. Kommt die Auslandsvertretung zu einem positiven Ergebnis, wird die innerdeutsche Ausländerbehörde beteiligt, die ebenso die Erteilungsvoraussetzungen prüfen und ihre Zustimmung zur Erteilung des Visums geben muss.

Die Ausländerbehörde kann in der Regel im Schweigefristverfahren beteiligt werden, d.h. die Zustimmung der Ausländerbehörde gilt als erteilt, wenn sie die Frist nicht innerhalb von 23 Tagen unterbricht. Die Schweigefrist beginnt, sobald die Auslandsvertretung Ihren Antrag vorgeprüft hat und zu dem Entschluss gekommen ist, dass das Visum grundsätzlich erteilt werden kann.

Die Schweigefrist kann nicht beginnen, solange Ihr Antrag unvollständig ist. Wurden Sie bei Ihrer Vorsprache gebeten, weitere Unterlagen nachzureichen, beginnt die Frist erst, wenn Sie das letzte fehlende Dokument eingereicht haben und die Auslandsvertretung es geprüft hat.

Die Auslandsvertretung kann im Laufe des Verfahrens keine Auskunft geben und nicht beeinflussen, ob und wann die Zustimmung der Ausländerbehörde eingehen wird bzw. ob die Ausländerbehörde die Schweigefrist unterbrechen wird. In Einzelfällen ist möglich, dass die Ausländerbehörde die Schweigefrist noch am 22. Tag unterbricht. In einem solchen Fall würde sich die Bearbeitung des Antrags verzögern, bis die Ausländerbehörde ihre Zustimmung aktiv erteilt hat.

Wie schnell eine Ausländerbehörde einen Antrag bearbeitet und ihre Stellungnahme dazu abgibt, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Ausländerbehörden an beliebten Studienstandorten, die eine Vielzahl von Anträgen bearbeiten müssen, benötigen in der Regel länger für die Bearbeitung eines Antrags.

Sobald der Auslandsvertretung die Zustimmung der Ausländerbehörde vorliegt, werden Sie umgehend aufgefordert, Ihren Reisepass und Ihre Reisekrankenversicherung vorzulegen. Reichen Sie diese ein, dauert die Erteilung des Visums in der Regel nur noch wenige Tage.

Für DAAD- und Erasmus-Stipendiaten gelten abweichende, kürzere Fristen.

Kann das Visumverfahren beschleunigt werden?

Sie können das Visumverfahren beschleunigen, indem Sie Ihre Antragsunterlagen vollständig gemäß den Merkblättern vorbereiten. Je besser Sie Ihren Antrag vorbereiten, desto schneller erfolgt die Bearbeitung.

Es ist ein allgemein bekanntes Problem, dass die Zeit zwischen Erhalt des Zulassungsbescheids und Beginn des Studiums für ausländische Studenten häufig knapp bemessen ist. Viele Studenten stehen vor dem Problem, dass die Visumerteilung erst kurz vor Beginn des Semesters erfolgt. Falls Ihr Studium bereits in wenigen Tagen beginnt und Sie noch nicht zur Visumerteilung vorgeladen wurden, teilen Sie Ihrer Universität mit, dass Sie nicht rechtzeitig zum Studienbeginn anreisen können.

Kaufen Sie Ihr Flugticket aus diesem Grund auch erst nach Erhalt des Visums, um Umbuchungs- oder Stornierungskosten zu vermeiden.

Warum wird meine Sachstandsanfrage nicht beantwortet?

Ihre Sachstandsanfragen können nicht beantwortet werden, da die Auslandsvertretung keine Auskunft dazu geben kann, wann Ihr Antrag abschließend bearbeitet sein wird. Die Auslandsvertretung hat keinen Einfluss darauf, wie schnell die Ausländerbehörde Ihren Antrag prüft und ob/wann sie eine Zustimmung erteilen wird. Die Auslandsvertretung kann das Visum nicht erteilen, bis nicht die Zustimmung der Ausländerbehörde vorliegt.

Ergeben sich im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrags Fragen seitens der Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde, wird die Auslandsvertretung oder TLS Sie umgehend kontaktieren. Bleiben Sie aus diesem Grund immer über die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer erreichbar.

Muss ich eine Reisekrankenversicherung abschließen?

Es sollte vorzugsweise eine sog. „Incoming-Versicherung“ abgeschlossen werden. Diese sollte die gleichen Versicherungsfälle abdecken, wie eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Reisekrankenversicherungen sind als Versicherung für langfristige Aufenthalte in der Regel nicht geeignet, wenn in diesen der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, wenn eine Wohnsitznahme in Deutschland geplant ist. Die erforderliche Prüfung kann die Visumerteilung verzögern.

Für DAAD- und Erasmus-Stipendiaten gelten je nach Einzelfall abweichende Regelungen.

Wenn Sie Studienbewerber oder Teilnehmer an einer studienvorbereitenden Maßnahme sind oder an einer privaten Hochschule studieren, wird die Auslandsvertretung den Nachweis einer studentischen Krankenversicherung im Regelfall bereits vor Visumserteilung nachfordern.

Wie lange ist mein nationales Visum gültig?

Das nationale Visum zum Studienaufenthalt wird in der Regel für die Dauer eines Jahres erteilt, außer, die Ausländerbehörde stimmt der Visumerteilung nur für einen kürzeren Zeitraum zu. Studienbewerber erhalten ein Visum mit einer Gültigkeit von maximal 9 Monaten.

Was muss ich nach Ankunft in Deutschland tun?

Umgehend nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie Folgendes veranlassen:

  1. Schließen Sie eine deutsche Krankenversicherung ab (soweit nicht bereits erfolgt).

    Der Abschluss der örtlichen deutschen Krankenversicherung ist Pflicht. Ihre Universität kann Ihnen Informationen zu deutschen Versicherungsanbietern bereitstellen.

  2. Beantragen Sie die Erteilung eines Aufenthaltstitels.

    Ihr nationales Visum muss nach Ankunft in Deutschland in einen Aufenthaltstitel umgewandelt werden. Zuständig für die Erteilung des Aufenthaltstitels ist die Ausländerbehörde an Ihrem deutschen Wohnort. Für die Beantragung des Aufenthaltstitels benötigen Sie einen Termin. Buchen Sie diesen frühzeitig, da die Wartezeit auf einen Termin mehrere Monate betragen kann. Informieren Sie sich deshalb direkt nach Ankunft auf der Webseite der für Sie zuständigen Ausländerbehörde über Terminvergabe und die für die Beantragung des Aufenthaltstitels nötigen Unterlagen.

    In der Regel werden Sie Nachweise zur voraussichtlichen Dauer Ihres Aufenthalts, Ihrer Finanzierung, sowie zum erfolgten Abschluss einer deutschen Krankenversicherung vorlegen müssen.

    Die Beantragung eines Aufenthaltstitels ist nicht nötig, wenn Ihr Visum bereits für die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes erteilt wurde. Studienbewerber sollten sich umgehend an die Ausländerbehörde wenden, sobald ihr Status wechselt (z.B. die Aufnahme im Studienkolleg) erfolgt ist.

  3. Melden Sie sich bei Ihrer Meldebehörde an.

    In Deutschland besteht Meldepflicht. Umgehend nach Ihrer Ankunft müssen Sie sich deshalb bei der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Recherchieren Sie online oder fragen Sie Ihre Betreuer an der Universität, welche Behörde konkret dafür zuständig ist. Dies variiert je nach Aufenthaltsort. Auch bei der Meldebehörde brauchen Sie in der Regel einen Termin zur Vorsprache. Informieren Sie sich deshalb bereits vor Ankunft auf der Webseite der für Sie zuständigen Meldebehörde über Terminvergabe, sowie darüber, welche Unterlagen Sie zur Vorsprache mitbringen müssen.

    Wenn Sie Deutschland verlassen oder in eine andere Stadt/Gemeinde innerhalb Deutschlands ziehen, müssen Sie sich von Ihrem bisherigen Wohnort abmelden und an Ihrem neuen Wohnort anmelden.

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