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Einreise und Aufenthalt in Kasachstan

13.06.2024 - Artikel

Einreise und Visumpflicht

Bitte beachten Sie ergänzend die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum. Weitere Informationen zur visumfreien Einreise sind bei der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin erhältlich.

Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige nach wie vor ein Visum. Das Visum muss rechtzeitig bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden. Mit einer längeren Wartezeit auf den Antragstermin ist zu rechnen. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern. Für weitere Hinweise zur Online-Terminbuchung, zum Verfahren und zu den notwendigen Unterlagen wenden Sie sich bitte an die Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin Sobald Sie das Visum erhalten haben, kontrollieren Sie es auf Richtigkeit.

Eine Visumserteilung an den Flughäfen Astana und Almaty bei Einreise ist nach derzeitigem Wissensstand nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Kasachstan keine Auslandsvertretung unterhält und die im Vorfeld eine sogenannte Referenznummer von der zuständigen kasachischen Konsularbehörde eingeholt haben.

Benachrichtigung der Migrationspolizei

Die Einreise nach Kasachstan muss von allen ausländischen Staatsangehörigen bei der Migrationspolizei bzw. dem Migrationsdienst angezeigt werden. Zuständig für die Anzeige (russ.: УВЕДОМЛЕНИЕ о пребывании иностранца, engl.: Notification of the foreigner staying/Notification of arrival) ist die einladende Partei (Privatperson, Firma, Hotel, Krankenhaus etc.). Die Benachrichtigung muss innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Einreise erfolgen und ist auch dann erforderlich, wenn der Ausländer visumfrei eingereist ist. Die Dauer des Aufenthalts ist dabei unerheblich.

Hinweise zum Verfahren bei den kasachischen Behörden finden Sie hier Die Benachrichtigung über das Web-Portal ist nur dann möglich, wenn die einladende Partei eine elektronische Signatur besitzt.

Lassen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit den Nachweis über die erfolgte Benachrichtigung in ausgedruckter Form vorlegen und führen ihn bis zu Ihrer Ausreise mit.

Verpasst Ihr Einlader es, die Migrationspolizei bzw. den Migrationsdienst über Ihre Einreise zu benachrichtigen, drohen hohe Geldstrafen.

Überziehung des erlaubten Aufenthaltszeitraums

Überziehen Sie ohne Erlaubnis der kasachischen Behörden den erlaubten Aufenthaltszeitraum, drohen hohe Geld-, ggfls. auch Haftstrafen und ein Gerichtsverfahren. Der Grund für die verspätete Ausreise (z.B. auch bei Ausfall/Verspätung eines Flugs) und die Dauer der Überschreitung (es genügen bereits wenige Stunden) sind dabei unerheblich. Der betroffene Reisende kann in diesem Fall die Ausreise nicht antreten, sondern erhält eine Ausreisesperre, bis das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Dieses Verfahren kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Die deutschen Auslandsvertretungen können Sie in einem solchen Fall weder rechtlich beraten noch sich vor kasachischen Behörden für Sie einsetzen. Planen Sie bei Ihrer Flugbuchung deshalb unbedingt ausreichende Reservezeit ein! Versuchen Sie nicht, am letzten Geltungstag des Visums/am letzten Tag des visumfreien Aufenthalts die Passkontrolle vor Mitternacht zu passieren, wenn der Abflug tatsächlich erst am nächsten Tag erfolgt.

Ausweispflicht

Ausländer, die sich zeitweilig in Kasachstan aufhalten, sind verpflichtet, das Original Ihres Reisepasses mit gültigem Visum, sofern gemäß Visumbestimmungen erforderlich, mit sich zu führen.

Führen Sie zur eigenen Sicherheit auch den Nachweis über die erfolgte Anzeige Ihrer Einreise bei der zuständigen Migrationspolizei durch die einladenden Person (siehe weiter oben, Punkt Benachrichtigung der Migrationspolizei) in ausgedruckter Form mit.

Die kasachische Polizei hat jederzeit das Recht, Ausländer auf der Straße anzuhalten und die Vorlage ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu verlangen.

Rechtliche Besonderheiten

Bitte beachten Sie unbedingt den Abschnitt Rechtliche Besonderheiten in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes

Gesundheit und ärztliche Versorgung

Bitte beachten Sie unbedingt den Abschnitt Gesundheit in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes

Auch bei Kurzaufenthalten in Kasachstan sollten Sie eine Reisekrankenversicherung abschließen. Insbesondere wenn Sie sich für längere Zeit in ländlichen Regionen des Landes aufhalten wollen, sollten Sie eine Reiserückholversicherung bei einem Luftrettungsunternehmen abschließen.

Die medizinische Versorgung in Kasachstan entspricht vielerorts nicht dem europäischen Standard. Leichte Erkrankungen können in den größeren Städten des Landes behandelt werden. Schwere oder absehbar längere Krankheiten sollten Sie in Deutschland behandeln lassen.

Die Ausstattung der Apotheken entspricht nicht dem europäischen Standard. In der Regel sind jedoch ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden. In Astana und Almaty gibt es Apotheken, die 24h geöffnet haben.

Regelmäßig benötigte Medikamente - in für die Aufenthaltsdauer ausreichender Menge - sollten Sie mit sich führen. Lassen Sie sich für die Einreise eine entsprechende Bescheinigung Ihres Hausarztes ausstellen, um Probleme mit dem Zoll zu vermeiden.

Bei einem Aufenthalt außerhalb der Städte sollten Sie ein gut ausgestattetes Erste-Hilfe-Kästchen mit sich führen.

Das Leitungswasser in Kasachstan hat in der Regel keine Trinkwasserqualität. Zum Trinken sollte es gefiltert und abgekocht werden. Mineralwasser in Flaschen in Trinkwasserqualität ist handelsüblich erhältlich. Außerhalb der Großstädte entsprechen hygienische Standards nicht dem deutschen Niveau. Bei Überlandfahrten gibt es über lange Strecken häufig kaum sanitäre Anlagen oder Trinkwasser.

Dieses Merkblatt enthält eine Übersicht über die medizinischen Einrichtungen in Astana und Almaty. Bitte beachten Sie: Die Angaben, insbesondere die Benennung der medizinischen Einrichtungen, erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Der Patient hat alle Kosten und Gebühren selbst zu tragen.

Die Notfallnummer für einen Krankenwagen in Kasachstan ist die 103.

Hier finden Sie eine Übersicht weiterer Notfallnummern der Akimate Astana und Almaty

Verkehr und Transport

Bitte beachten Sie ergänzend die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

In Kasachstan herrscht Rechtsverkehr.

Die Distanzen in Kasachstan sind groß, auch innerhalb der Städte bieten sich die Strecken oftmals nicht für einen Fußmarsch an.

Bei Fahrten innerhalb der Städte können Sie den öffentlichen Nahverkehr oder Taxis nutzen. Achten Sie bei der Nutzung von Taxis darauf, dass im Fahrzeug entweder ein Taxameter angebracht ist (dies ist selbst nicht bei allen offiziellen Taxis der Fall) oder Sie den Preis im Vorfeld verhandeln.

Eine Fahrt von den Flughäfen Almaty/Astana in das Stadtzentrum sollte nicht mehr als 3 000 KZT kosten.

Bei längeren Aufenthalten empfiehlt sich die Anmietung eines Kfz (ggfs. mit eigenem Fahrer). Abgerechnet wird meist stundenweise; ein Auto mit Fahrer kostet je nach Ort und individuellem Verhandlungsgeschick in der Regel 6-10 Euro/Stunde. Die meisten Hotels in großen Städten bieten auch ein Fahrservice oder eigene Vertragstaxis an.

Für Fernreisen innerhalb Kasachstans können Sie bei Reisen zwischen großen Städten Inlandsflüge oder den Zugverkehr nutzen. Mittelgroße Städte sind oft nur per Zug erreichbar. Züge fahren pünktlich und zuverlässig, die Fahrten dauern jedoch wegen der großen Entfernungen und der relativ niedrigen Durchschnittsgeschwindigkeit der Züge recht lange. Liegewagen sind Standard.

Führerschein

Kasachstan erkennt den deutschen nationalen Führerschein mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung ins Kasachische und Russische oder alternativ den internationalen deutschen Führerschein in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein an.

Bei längerem Aufenthalt in Kasachstan kann der nationale deutsche Führerschein gegen einen kasachischen Führerschein ausgetauscht werden. In diesem Fall wird der nationale deutsche Führerschein im Komitee der Verkehrspolizei des Innenministeriums aufbewahrt.

Bitte beachten Sie, dass sämtliche vor dem 19.01.2013 ausgestellte deutsche Führerscheine gestaffelt bis zum 19.01.2033 umgetauscht werden müssen. Eine Übersicht der gestaffelten Umtauschfristen finden Sie hier

Nach Ablauf der jeweiligen Frist verlieren die Führerscheine ihre Gültigkeit.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Tenge (KZT). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind in Astana und Almaty vielerorts möglich. Für Reisen in entlegenere Regionen empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in Euro oder US-Dollar, der Umtausch in die Landeswährung sollte möglichst in Banken erfolgen.

Klima und Kleidung

Bitte beachten Sie ergänzend die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

Kasachstan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und im Gebirge zu Erdrutschen kommen kann.

Das Klima in den verschiedenen Regionen Kasachstans ist sehr unterschiedlich. Allgemein herrscht eine relativ niedrige Luftfeuchtigkeit. Zentralkasachstan ist stark vom Kontinentalklima geprägt. Von Oktober bis Ende April herrschen Minus-Temperaturen. Ab Dezember erreichen die Temperaturen bis zu – 40°C. Im Sommer (Mai bis September) erreichen die Temperaturen vor allem im Juli/August bis zu +40° Celsius.

Die Temperaturen in Almaty sind im Winter etwas milder. Auch dort müssen Sie aber mit Temperaturen unter -20°C rechnen. Im Süden und Osten des Landes prägen die Gebirgsketten des Altai und des Tian Shan-Gebirge die Landschaft. Im Westen gibt es winterkalte Wüsten und das kaspische Meer.

Es gibt heftige Temperatur- und Luftdruckschwankungen, manchmal innerhalb weniger Stunden.

Die Kleidungsgewohnheiten in Kasachstan sind europäisch. Besondere Kleidungsvorschriften (außerhalb religiöser Stätten) gibt es nicht, auch nicht für Frauen.

Zeitverschiebung

In Kasachstan werden die Uhren im Sommer/Winter nicht umgestellt.

Während der mitteleuropäischen Sommerzeit besteht ein Zeitunterschied von drei Stunden (MESZ +3), in den Wintermonaten vier Stunden (MEZ +4).

Elektrizität

Die Spannung entspricht deutschem Standard (220 Volt, 50 Hertz), Sonderstecker/ Adapter sind nicht notwendig. Zu Stromschwankungen kann es durchaus kommen. Eher selten gibt es Stromausfälle. Alle Gebäude einschließlich Hotels haben überwiegend Schuko-Steckdosen.

Telefon und Internet

Die Vorwahl für Deutschland aus Kasachstan von Festnetzapparaten aus ist die (0)8-10-49 bzw. +49 aus dem Mobilfunknetz. Die Vorwahl für Kasachstan aus Deutschland ist die 007 bzw. +7.

Deutsche Dual-Mobiltelefone aller Netze funktionieren in Kasachstan problemlos, sofern der deutsche Mobilfunkanbieter das weltweite Telefonieren („global roaming“) gestattet.

Alternativ sind vor Ort kasachische SIM-Karten erhältlich. Für den Kauf von SIM-Karten müssen Ausländer, die sich kurzfristig in Kasachstan aufhalten, ihren Pass vorlegen.

Das Mobilfunknetz ist in den Städten gut ausgebaut. Die Internetnutzung mit Mobiltelefon (4G) ist üblich und kostengünstig. Im Dienstleistungssektor ist die Nutzung von Apps weit verbreitet.

Trinkgelder

Trinkgelder in Höhe von 10 Prozent sind gewöhnlich in der Rechnung unter „service charge“ enthalten. Bei zufriedenstellender Bedienung ist ein kleines zusätzliches Trinkgeld (ggfls. Aufrundung der Summe) üblich.

Bitte beachten:

Letzte Änderungen:

Sicherheit – Kriminalität

Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten (Fotografieren und soziale Medien)

Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen (Medikamente)

Redaktionelle Änderungen

Kasachstan: Reise- und Sicherheitshinweise

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