Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Todesfall

15.12.2021 - Artikel

Benachrichtigung über den Todesfall

Von einem Todesfall im Ausland werden die Angehörigen in Deutschland oft durch Mitreisende oder den Reiseveranstalter informiert. Soweit dies noch nicht geschehen ist und die örtlichen Behörden die deutsche Auslandsvertretung hierüber unterrichten, wird diese so rasch wie möglich die deutsche Polizei um Verständigung der Angehörigen in Deutschland bitten.

Bestattung vor Ort

Wenn der/die Verstorbene vor dem Auslandsaufenthalt eine Versicherung für den Sterbefall abgeschlossen hat, wird die Versicherung ein örtliches Bestattungsunternehmen mit der Bestattung beauftragen. Informieren Sie die Versicherung in einem solchen Fall, welche Wünsche Sie für die Bestattung haben.

Können Sie nicht auf eine Versicherung zurückgreifen, müssen Sie eigenständig ein örtliches Bestattungsunternehmen kontaktieren und dieses mit der Bestattung beauftragen.

Eine Urnenbeisetzung oder Einäscherung ist in Kasachstan nicht möglich.

Auf Nachfrage kann Ihnen die Botschaft Astana bzw. das Generalkonsulat in Almaty örtliche Bestattungsunternehmen benennen.

Überführung einer Leiche nach Deutschland

Wünschen Sie die Bestattung des Verstorbenen in Deutschland, kann der Leichnam des Verstorbenen aus Kasachstan nach Deutschland überführt werden. Innerhalb Deutschlands darf der Transport eines Leichnams nur durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.

Daher müssen in einem solchen Fall ein örtliches und ein deutsches Bestattungsunternehmen beauftragt werden. In der Regel wird das örtliche Bestattungsunternehmen sich mit dem deutschen Bestattungsunternehmen in Kontakt setzen und die Transportmodalitäten klären. Es empfiehlt sich daher, ein deutsches Bestattungsunternehmen mit Russisch sprechenden Mitarbeitern zu beauftragen.

Wenn der/die Verstorbene vor dem Auslandsaufenthalt eine Versicherung für den Sterbefall abgeschlossen hat, wird die Versicherung die Kontaktaufnahme mit und Auftragsvergabe an beide Bestattungsunternehmen übernehmen.

Andernfalls müssen die Angehörigen eigenständig die zwei Bestattungsunternehmen beauftragen.

Für die Überführung einer Leiche nach Deutschland ist ein Leichenpass erforderlich. Hinweise dazu finden Sie weiter unten.

Die Einäscherung einer Leiche in Kasachstan und Überführung einer Urne sind nicht möglich.

Kostenübernahme

Wenn der/die Verstorbene sich vor dem Auslandsaufhalt für den Sterbefall versichert hat, übernimmt die Versicherung entweder die Kosten für eine Bestattung in Kasachstan oder für den Rücktransport des Leichnams nach Deutschland zu den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen. Klären Sie den zu erwartenden Umfang der Kostenübernahme unbedingt vorab mit der Versicherung.

Bestand keine Versicherung, tragen die Angehörigen die Kosten für die Bestattung und die Überführung nach Deutschland. Gerade die Kosten für eine Überführung können erheblich sein. Lassen Sie sich daher vor Auftragsvergabe unbedingt ein detailliertes Angebot vorlegen, um den Kostenrahmen einschätzen zu können.

Eine Übernahme oder Vorstreckung entstehender Kosten oder Zahlung ausstehender Rechnungen durch die Auslandsvertretung ist nicht möglich.

Leichenpass

Für die Ausstellung eines Leichenpasses zwecks Überführung einer Leiche von Kasachstan nach Deutschland sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Pass des/der Verstorbenen bzw. beglaubigte Kopie
  • Original der kasachischen Sterbeurkunde mit Apostille
  • Todesbescheinigung des Krankenhaus, sofern die Todesursache nicht in der kasachischen Sterbeurkunde vermerkt ist
  • Bescheinigung der Gerichtsmedizin, dass der/die Verstorbene an keinen ansteckenden Krankheiten litt
  • Bestätigung des hiesigen Bestattungsunternehmens über die ordnungsgemäße Einbalsamierung
  • Bestätigung des hiesigen Bestattungsunternehmens über die Einsargung in einem Zinksarg („Lötbescheinigung“)
  • Auftragsbestätigung eines deutschen Bestattungsunternehmens unter Angabe seiner Adresse und der Anschrift des Friedhofs
  • Flugbuchung für den Transport des Leichnams
  • Gebühr für die Ausstellung des Leichenpasses: 64,07 Euro, zahlbar in KZT in bar zum jeweils aktuellen Wechselkurs (ca. 32 000 KZT)

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten für allgemeine Rechts- und Konsulargelegenheiten der Botschaft Astana und des Generalkonsulats Almaty

Bedenken Sie, dass die Botschaft Astana oder das Generalkonsulat Almaty für die Formalitäten keinen Dolmetscher und keine Begleitperson zur Verfügung stellen kann. In der Regel ist das örtliche Bestattungsunternehmen in Kasachstan bereit und in der Lage, sich mit der Beschaffung der notwendigen Unterlagen zu befassen und bei der Auslandsvertretung für den Erhalt des Leichenpasses vorsprechen.

Für ergänzende Auskünfte stehen Ihnen die Botschaft Astana und das Generalkonsulat Almaty zur Verfügung.

Geraten Sie außerhalb der Öffnungszeiten der Auslandsvertretungen in eine Notlage, steht Ihnen der gemeinsame Bereitschaftsdienst der Botschaft und des Generalkonsulats zur Verfügung

nach oben