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Transitvisum

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Alle Informationen und Formulare erhalten Sie kostenfrei bei den Visastellen und über die Internetseite der Auslandsvertretungen oder in den Visaantragsannahmezentren

Information für die Beantragung eines Transitvisums

Bitte beachten Sie zusätzlich Information „Allgemeine Hinweise zur Visumbeantragung“

Wann brauchen Sie ein Transitvisum?

Kasachische und russische Staatsangehörige benötigen kein Flughafentransitvisum für Deutschland. Wenn Sie von Kasachstan aus über einen deutschen Flughafen in ein Drittland reisen und den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen, brauchen Sie kein Visum.

Wenn Sie aber den Transitbereich eines Flughafens verlassen müssen oder der Flughafen keinen internationalen Transitbereich hat, benötigen Sie ein Schengenvisum.

Das Visum ist damit in den folgenden Fällen unbedingt erforderlich:

  • Sie machen auf Ihrer Reise mindestens zwei Zwischenlandungen im Schengenraum, z.B: Flug Astana-Frankfurt; Frankfurt - Paris; Paris - New-York. Da Sie für den Flug Frankfurt - Paris den Schengenraum betreten müssen, benötigen Sie ein Schengenvisum.
  • Sie machen auf Ihrer Reise nur eine Zwischenlandung in Deutschland, müssen aber im Flughafen den Transitbereich verlassen (z.B. um Ihr Gepäck für den Weiterflug einzuchecken oder weil der Transitbereich über Nacht geschlossen wird). Informieren Sie sich bei Ihrer Airline, ob Sie bei Ihrem geplanten Flug den Transitbereich des Flughafens verlassen müssen.
  • Sie machen auf Ihrer Reise eine Zwischenlandung auf einem Flughafen, der keinen internationalen Transitbereich hat.

In Deutschland haben nur die folgenden Flughäfen internationale Transitbereiche:

  • Frankfurt am Main
  • München
  • Hamburg (zwischen 23:30 und 4:30 ist der Transitbereich geschlossen)
  • Düsseldorf (zwischen 21:00 und 6:00 ist der Transitbereich geschlossen)
  • Köln-Bonn (zwischen 23:30 und 4:30 ist der Transitbereich geschlossen)
  • Berlin-Tegel (zwischen 21:00 und 6:00 ist der Transitbereich geschlossen)

Informieren Sie sich im Zweifel bei Ihrer Airline bzw. bei dem Flughafen, ob Sie bei Ihrem geplanten Flug und Aufenthalt im Flughafen den Transitbereich verlassen müssen.

Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Transitvisum?

  • für jeden Antragsteller ein vollständig ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines Schengenvisums einschließlich der Belehrung gemäß §§ 53 Abs. 1 iVm 54 Abs. 2 Nr. 7, 8 AufenthG. Vollständige Anträge zum elektronischen Ausfüllen und Ausdrucken finden Sie auf videx.diplo.de

  • 2 aktuelle, biometrische, farbige Lichtbilder, nicht älter als 6 Monate (auf dem Antrag aufgeklebt), Größe 3,5 x 4,5 cm. (Bitte kleben Sie ein Foto auf das Antragsformular und bringen Sie das zweite Foto zusätzlich mit.)

  • Gültiger Reisepass (ab 16 Jahren mit Unterschrift des Passinhabers!) + Kopie der Datenseite/n des Passes. Der Pass muss noch mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visumzeitraums gültig sein, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt sein und noch mindestens zwei leere Seiten aufweisen.

  • falls zutreffend: Kopien der in den letzten 3 Jahren erteilten Schengenvisa mit zugehörigen Ein-/Ausreisestempeln

  • für Antragsteller, die nicht die kasachische Staatsangehörigkeit besitzen: Original + Kopie der kasachischen Aufenthaltserlaubnis/Registrierung

  • Personenstandsurkunden (z.B. Geburts-/Heirats-/Sterbeurkunden) müssen im Original mit Siegel des Standesamtes vorgelegt werden (keine Auszüge aus eGov!)

  • Kopie der Reisekrankenversicherung gültig für alle Schengener Staaten, Mindestdeckung 30.000,- €, mit Angabe der Gültigkeitsdauer. Die Reisekrankenversicherung muss die Kosten für den etwaigen Rücktransport im Krankheitsfall oder im Falle des Todes, die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder die Notaufnahme im Krankenhaus während des Aufenthaltes des Antragstellers im Hoheitsgebiet der Schengener Staaten abdecken. Die Reisekrankenversicherung muss auch COVID-19-Erkrankungen mit einer Mindestsumme von 30.000,-€ abdecken. Reisekankenversicherungen von Kreditkartenunternehmen können nicht akzeptiert werden.

  • Visumgebühr in KZT

  • Flugreservierung in das Drittland

  • Falls Sie für die Einreise in das Drittland ein Visum benötigen: Kopie des bereits erteilten Visums

  • Falls Sie bei Ihrem Transitaufenthalt eine Übernachtung planen: Hotelreservierung in Deutschland

  • Original einer Bankbescheinigung mit Angabe des aktuellen Kontostands auf den Namen des Antragstellers mit Stempel/Unterschrift der BankUND laufende Kontoauszüge der letzten drei Monate. Die Bankbescheinigung darf maximal 2 Wochen vor Antragstellung erstellt worden sein.

    • Verheiratete Antragsteller können den Kontoauszug mit Einkommensnachweisen des Ehepartners + Original und Kopie ihrer Heiratsurkunde vorlegen

    • Minderjährige Antragsteller können den Kontoauszug eines Elternteils + Original und Kopie ihrer Geburtsurkunde vorlegen

  • Bei Arbeitnehmern: Original der Arbeitsbescheinigung mit Angabe von Art und Dauer der Tätigkeit, monatlichem Einkommen, Urlaubsanspruch, sowie vollständigen Kontaktdaten, Unterschrift und Stempel des Arbeitgebers

  • Bei Privatunternehmern: Privatunternehmer-Ausweis (elektronischer Auszug aus eGov) und Steuerunterlagen für den letzten Abrechnungszeitraum (Patent oder elektronische Deklaration) als Einkommensnachweise UND Bescheinigung über das (Nicht-)Vorhandensein von Steuerschulden

  • Bei Rentnern: Auszug aus dem Rentenkonto für die letzten sechs Monate

  • Bei Studenten: Original der Studienbescheinigung mit Angaben über Art des Studiums, Studienjahr, Reststudienzeit

  • Bei Schülern: Original der Schulbescheinigung

Zusätzlich bei Minderjährigen:

  • Original und Kopie der Geburtsurkunde

  • Falls der Eintrag des Vaters in der Geburtsurkunde auf mündliche Aussage der Mutter erfolgte: Original + Kopie einer aktuelle Bescheinigung des Standesamtes nach Nr 4 (nicht älter als 4 Wochen im Zeitpunkt der Antragstellung)

  • Kopie der Pässe oder Personalausweise der sorgeberechtigten Elternteile

UND

  • Unterschriften aller sorgeberechtigten Elternteile auf dem Antragsformular

  • Falls ein Elternteil verstorben ist oder kein Sorgerecht hat: Original + Kopie der Sterbeurkunde oder des Gerichtsurteils

UND

  • Falls das Kind mit nur einem Elternteil, in Begleitung einer dritten Person oder alleine reist:Original + Kopie einer notariellen Erklärung der nicht mitreisenden Eltern, die die Ausreise in den Schengenraum mit Begleitperson oder alleine im gesamten Gültigkeitszeitraum des beantragten Visums genehmigt.

  • Falls die Eltern oder die Begleitperson im Besitz gültiger Schengenvisa sind: Kopien der erteilten Visa

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