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Studium und studienvorbereitender Sprachkurs

Artikel

Visum zur Aufnahme eines Studiums

Grundsätzliche Hinweise

  • Alle Informationen und Formulare erhalten Sie kostenfrei bei den Visastellen oder über die Internetseite der Auslandsvertretungen.
  • Bitte beachten Sie zusätzlich Information „Allgemeine Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums“. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der deutschen Vertretungen in Kasachstan.
  • Fremdsprachige Unterlagen sind mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen. Ausgenommen sind die Datenseite des Passes und Unterlagen in englischer Sprache.
  • Von Amts wegen geheftete Unterlagen (z.B. notariell beglaubigte Übersetzungen) müssen mit einer nicht gehefteten einfachen Kopie vorgelegt werden. Dies beschleunigt den Bearbeitungsprozess erheblich.
  • Es werden nur gut lesbare Unterlagen angenommen.
  • Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
  • Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.

Allgemeine Informationen

Es ist empfehlenswert, sich so früh wie möglich um die Zulassung bzw. Zusage der Hochschule/des Studienkollegs zu kümmern.

Während des Studiums kann der Lebensunterhalt durch studentische Nebentätigkeiten verdient werden. Nach Abschluss des Studiums haben Sie die Möglichkeit, einen Arbeitsplatz zu suchen.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.

  • Vollständig in deutscher Sprache ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
  • Eigenhändig unterschriebene Belehrung gemäß § 54 AufenthG
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, Größe 3,5 x 4,5 cm (Bitte kleben Sie auf das Antragsformular bereits ein Foto und bringen das zweite Foto zusätzlich mit.) (→ Fotomustertafel)
  • Gültiger Reisepass mit Unterschrift des Passinhabers + eine Kopie der Datenseiten des Passes. Der Pass muss unterschrieben sein und mindestens drei leere Seiten enthalten.
  • Nachweis über die Zulassung zum Studium oder Studienkolleg
  • Falls zutreffend: Nachweis über die Zulassung zu einem studienvorbereitenden Sprachkurs (min. 18 Wochenstunden) oder Praktikum
  • Vorbildungsnachweise im Original + eine Kopie:
  • zuletzt erreichter schulischer ODER universitärer Abschluss (z.B. Abitur, Bachelorabschluss, Diplom) in Form des Abschlusszeugnisses mit Notenverzeichnis
  • Arbeitgeberbescheinigung des letzten ODER, falls Sie berufstätig sind, des aktuellen Arbeitgebers
  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit. Der Lebenslauf kann auf Englisch verfasst werden, wenn das Studium auf Englisch in Deutschland absolviert wird.
  • Selbstständig verfasstes und eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben; darin sollten die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und der erwartete berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne dargestellt werden. Das Motivationsschreiben kann auf Englisch verfasst werden, wenn das Studium auf Englisch in Deutschland absolviert wird.
  • Nachweis von für das Studium oder die studienvorbereitende Maßnahme erforderlichen Sprachkenntnissen in der Unterrichtssprache im Original + eine Kopie mittels anerkannter Sprachzertifikate (Deutsch: Zertifikate des Goethe-Instituts, TestDaf, DSH, ÖSD, Telc; Englisch: IELTS, TOEFL)
  • Finanzierungsnachweis in Höhe von 992 Euro pro Monat für die geplante Aufenthaltsdauer. Bei einem geplantem Aufenthalt von mehr als einem Jahr muss die Finanzierung bei Antragstellung nur für das erste Studienjahr, also mindestens 11.904€ nachgewiesen werden.
    Der Finanzierungsnachweis kann wie folgt erbracht werden:
  • Nachweis eines Stipendiums durch Stipendienzusage und Stipendienurkunde im Original + eine Kopie. Falls das Stipendium monatlich weniger als 992 Euro beträgt, muss der Differenzbetrag entsprechend einer der folgenden Alternativen nachgewiesen werden:
  • Aktuelle (nicht älter als 6 Monate im Zeitpunkt der Antragstellung) förmliche Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66-68 AufenthG zum Aufenthaltszweck „Studium“ und mit nachgewiesener Bonität im Original + eine Kopie
  • Nachweis über die Einrichtung eines Sperrkontos bei einer deutschen Bank mit einem monatlichen Verfügungsbetrags in Höhe von 992 Euro für die geplante Aufenthaltsdauer.
    Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.
    Das Sperrkonto kann grundsätzlich bei allen in Deutschland zugelassenen Geldinstituten eröffnet werden.

Minderjährige Antragsteller:

  • Der Antrag sowie die Belehrungen gem. § 54 AufenthG müssen von allen Sorgeberechtigten unterschrieben sein
  • Apostillierte Geburtsurkunde im Original + eine Kopie
  • Falls der Eintrag des Vaters in der Geburtsurkunde auf mündliche Aussage der Mutter erfolgte: Original + eine Kopie einer aktuellen (nicht älter als 4 Wochen im Zeitpunkt der Antragstellung) apostillierte Bescheinigung des Standesamtes nach Nr. 4
  • Falls ein Elternteil verstorben ist oder kein Sorgerecht hat: Original + eine Kopie der apostillierten Sterbeurkunde oder des apostillierten Gerichtsurteils
  • Notarielle Einverständniserklärung (im Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate) aller Sorgeberechtigten für den Aufenthalt des Antragstellers in Deutschland während des Studiums im Original + eine Kopie
  • Eine Kopie des Passes oder Personalausweises aller Sorgeberechtigten
  • In Einzelfällen kann die Auslandsvertretung im Laufe des Visumserverfahrens eine Erklärung der Sorgeberechtigten, wer im Bundesgebiet mit der Wahrnehmung der Personensorge beauftragt wird, verlangen.

Antragsteller, die nicht die kasachische Staatsangehörigkeit besitzen:

  • kasachische Aufenthaltserlaubnis/Registrierung im Original + eine Kopie
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