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Studienbewerbung

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Visum zur Studienbewerbung

Grundsätzliche Hinweise

  • Alle Informationen und Formulare erhalten Sie kostenfrei bei den Visastellen oder über die Internetseite der Auslandsvertretungen.
  • Bitte beachten Sie zusätzlich Information „Allgemeine Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums“. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der deutschen Vertretungen in Kasachstan.
  • Fremdsprachige Unterlagen sind mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen. Ausgenommen sind die Datenseite des Passes und Unterlagen in englischer Sprache.
  • Von Amts wegen geheftete Unterlagen (z.B. notariell beglaubigte Übersetzungen) müssen mit einer nicht gehefteten einfachen Kopie vorgelegt werden. Dies beschleunigt den Bearbeitungsprozess erheblich.
  • Es werden nur gut lesbare Unterlagen angenommen.
  • Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
  • Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.

Allgemeine Informationen

Zum Zweck der Studienbewerbung dürfen Sie sich maximal neun Monate in Deutschland aufhalten. Die Verlängerung zu einem anderen Zweck kann beantragt werden.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.

  • Vollständig in deutscher Sprache ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
  • Eigenhändig unterschriebene Belehrung gemäß § 54 AufenthG
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, Größe 3,5 x 4,5 cm (Bitte kleben Sie auf das Antragsformular bereits ein Foto und bringen das zweite Foto zusätzlich mit.) (→ Fotomustertafel)
  • Gültiger Reisepass mit Unterschrift des Passinhabers + eine Kopie der Datenseiten des Passes. Der Pass muss unterschrieben sein und mindestens drei leere Seiten enthalten.
  • Nachweis Ihrer Studienbewerbung:
  • Einladung zu einem Aufnahmetest bei einem staatlich anerkannten Studienkolleg oder einer deutschen Fach-/Hochschule ohne Zulassungsbescheid ODER
  • Studienplatzvormerkung einer deutschen Fach-/Hochschule ODER
  • Bewerberbestätigung einer deutschen Fach-/Hochschule ODER
  • Endgültige Mitteilung von UNI-Assist ODER
  • Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache in Form von Sprachzertifikaten und Kontakten zu deutschen Universitäten in Form von Emailausdrucken
  • Vorbildungsnachweise im Original + eine Kopie:
  • zuletzt erreichter schulischer ODER universitärer Abschluss (z.B. Abitur, Bachelorabschluss, Diplom) in Form des Abschlusszeugnisses mit Notenverzeichnis
  • Arbeitgeberbescheinigung des letzten ODER, falls Sie berufstätig sind, des aktuellen Arbeitgebers
  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit
  • Selbstständig verfasstes und eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben; darin sollten die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und der erwartete berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne dargestellt werden
  • Nachweis von für das Studium oder die studienvorbereitende Maßnahme erforderlichen Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache im Original + eine Kopie mittels anerkannter Sprachzertifikate (Deutsch: Zertifikate des Goethe-Instituts, TestDaf, DSH, ÖSD, Telc; Englisch: IELTS, TOEFL)
  • Finanzierungsnachweis in Höhe von 1091 Euro pro Monat für die geplante Aufenthaltsdauer. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für die gesamte Aufenthaltsdauer, also mindestens 9.819 Euro nachzuweisen.
    Der Finanzierungsnachweis kann wie folgt erbracht werden:
  • Aktuelle (nicht älter als 6 Monate im Zeitpunkt der Antragstellung) förmliche Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66-68 AufenthG zum Aufenthaltszweck „Studienbewerbung“ und mit nachgewiesener Bonität im Original + eine Kopie
  • Nachweis über die Einrichtung eines Sperrkontos bei einer deutschen Bank mit einem monatlichen Verfügungsbetrags in Höhe von 1091 Euro für die geplante Aufenthaltsdauer.
    Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.
    Das Sperrkonto kann grundsätzlich bei allen in Deutschland zugelassenen Geldinstituten eröffnet werden.

Minderjährige Antragsteller:

  • Der Antrag sowie die Belehrung gem. § 54 AufenthG müssen von allen Sorgeberechtigten unterschrieben sein
  • Apostillierte Geburtsurkunde im Original + eine Kopie
  • Falls der Eintrag des Vaters in der Geburtsurkunde auf mündliche Aussage der Mutter erfolgte: Original + eine Kopie einer aktuellen (nicht älter als 4 Wochen im Zeitpunkt der Antragstellung) apostillierte Bescheinigung des Standesamtes nach Nr. 4
  • Falls ein Elternteil verstorben ist oder kein Sorgerecht hat: Original + eine Kopie der apostillierten Sterbeurkunde oder des apostillierten Gerichtsurteils
  • Notarielle Einverständniserklärung (im Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate) aller Sorgeberechtigten für den Aufenthalt des Antragstellers in Deutschland während des Studiums im Original + eine Kopie
  • Eine Kopie des Passes oder Personalausweises aller Sorgeberechtigten
  • In Einzelfällen kann die Auslandsvertretung im Laufe des Visumserverfahrens eine Erklärung der Sorgeberechtigten, wer im Bundesgebiet mit der Wahrnehmung der Personensorge beauftragt wird, verlangen.

Antragsteller, die nicht die kasachische Staatsangehörigkeit besitzen:

  • kasachische Aufenthaltserlaubnis/Registrierung im Original + eine Kopie
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