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Anerkennungsmaßnahmen
Visum zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
Grundsätzliche Hinweise
- Alle Informationen und Formulare erhalten Sie kostenfrei bei den Visastellen oder über die Internetseite der Auslandsvertretungen.
- Bitte beachten Sie zusätzlich Information „Allgemeine Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums“. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der deutschen Vertretungen in Kasachstan.
- Fremdsprachige Unterlagen sind mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen. Ausgenommen sind die Datenseite des Passes und Unterlagen in englischer Sprache.
- Von Amts wegen geheftete Unterlagen (z.B. notariell beglaubigte Übersetzungen) müssen mit einer nicht gehefteten einfachen Kopie vorgelegt werden. Dies beschleunigt den Bearbeitungsprozess erheblich.
- Es werden nur gut lesbare Unterlagen angenommen.
- Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
- Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.
Allgemeine Informationen
Falls Ihre Berufsausbildung von der zuständigen deutschen Stelle nicht vollständig anerkannt worden ist, können Sie ein Visum beantragen, um die notwendigen Qualifizierungen in Deutschland zu erlangen und gleichzeitig anfangen zu arbeiten. Nach Abschluss der Weiterbildung und vollständiger Anerkennung Ihrer Ausbildung können Sie dann in Deutschland einen Daueraufenthalt beantragen.
Zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation können Sie sich bis zu 18 Monate in Deutschland aufhalten. Im Einzelfall kann der Aufenthalt um weitere sechs Monate verlängert werden. Wenn bei Antragstellung nicht ersichtlich ist, dass die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden kann, ist eine Visumserteilung nicht möglich.
Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf „Make it in Germany.de“
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.
Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.
- Vollständig in deutscher Sprache ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
- Eigenhändig unterschriebene Belehrung gemäß § 54 AufenthG
- 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, Größe 3,5 x 4,5 cm (Bitte kleben Sie auf das Antragsformular bereits ein Foto und bringen das zweite Foto zusätzlich mit.) (→ Fotomustertafel)
- Gültiger Reisepass mit Unterschrift des Passinhabers + eine Kopie der Datenseiten des Passes. Der Pass muss unterschrieben sein und mindestens drei leere Seiten enthalten.
- Bescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle aus Deutschland über die Erforderlichkeit von Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder die Erteilung der Erlaubnis zur Berufsausübung, im Original + eine Kopie
Näheres zum Thema Anerkennung unter: www.anerkennung-in-deutschland.de - Falls im Defizitbescheid vorgesehen: Anmeldung für theoretische Lehrgänge, betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen (mit Weiterbildungsplan) oder Prüfungsvorbereitungskurse im Original + eine Kopie
- Falls im Defizitbescheid vorgesehen: Anmeldung zur Kenntnisprüfung und ggfs. Anmeldung zum Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung im Original + eine Kopie
- Nachweis Ihrer beruflichen Qualifikation im Original + eine Kopie
- für Akademiker, die in Deutschland in einem reglementierten Beruf tätig sein möchten (z.B. Ärzte, Lehrer, Rechtsanwälte): Abschlusszeugnis Ihres Hochschulabschlusses mit Notenverzeichnis
- für Fachkräfte mit Berufsausbildung: Abschlusszeugnis Ihrer Berufsqualifikation mit Notenverzeichnis
- Falls vorhanden: Nachweis über einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildung
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung Ihres akademischen und beruflichen Werdegangs
- Aktueller (nicht älter als ein Jahr im Zeitpunkt der Antragstellung) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse im Original + eine Kopie
- mindestens auf dem Niveau A2
- bei reglementierten Berufen mindestens auf dem Niveau B1
- Falls Sie nicht die erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen, empfiehlt es sich zunächst, ein Visum zum Sprachkursaufenthalt zu beantragen. Im Einzelfall kann der Spracherwerb im Rahmen der Anpassungsmaßnahme erfolgen, sofern gewährleistet ist, dass der Spracherwerb und die Anpassungsmaßnahme innerhalb von 24 Monaten absolviert werden können.
- Nachweis zur Unterkunft für den gesamten Zeitraum
- z.B. Hotelbuchung oder Mietvertrag
- Im Falle einer privaten Unterbringung: unterschriebene Einladung mit Passkopie des Einladers
- Finanzierungsnachweis für schulische Anerkennungsmaßnahmen in Höhe von 1.091 Euro netto pro Monat (hier auch Teilnahme an Prüfungen inkl. Wartezeit bis Ergebnisbekanntgabe) bzw. für betriebliche Anerkennungsmaßnahmen in Höhe von 941 Euro netto/1.200 Euro brutto pro Monat für die geplante Aufenthaltsdauer. Bei einem geplanten Aufenthalt von mehr als einem Jahr muss bei Antragstellung die Finanzierung nur für das erste Studienjahr nachgewiesen werden.
Der Finanzierungsnachweis kann wie folgt erbracht werden: - Nachweis über Inanspruchnahme eines deutschen öffentlichen Förderprogramms in einer Ausfertigung oder im Original mit Kopie
- Aktuelle (nicht älter als 6 Monate im Zeitpunkt der Antragstellung) förmliche Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66-68 AufenthG zum Aufenthaltszweck „Anerkennungsmaßnahme“ und mit nachgewiesener Bonität im Original + einer Kopie
- Nachweis über die Einrichtung eines Sperrkontos bei einer deutschen Bank mit einem monatlichen Verfügungsbetrag in Höhe von 1.091 Euro bzw. in Höhe des Fehlbetrags für die geplante Aufenthaltsdauer
- Ihren Lebensunterhalt können Sie zusätzlich durch eine von Ihrer Qualifizierung unabhängige Beschäftigung von bis zu 10 Std. je Woche sichern. Als Nachweis dient ein Arbeitsvertrag bzw. Arbeitsplatzangebot in einfacher Ausfertigung. Dies ist nicht möglich, wenn lediglich eine Prüfung abgelegt werden soll.
- Falls vorhanden: bereits erteilte Zustimmung zur Arbeitsaufnahme durch die Bundesagentur für Arbeit
Deutsche Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die zur Visumerteilung erforderliche Zustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) bereits direkt vorab zu beantragen. Wird diese schon im Visumverfahren vorgelegt, verkürzen sich die Bearbeitungszeiten bei der Visastelle ggf. erheblich.
Falls Sie parallel zur Qualifizierungsmaßnahme eine Nebenbeschäftigung ausüben:
- von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ mit Zusatzblatt A für eine Ihrer Qualifikation entsprechenden Beschäftigung
Falls Sie eine Fachkraft mit Berufsausbildung sind:
- von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ mit Zusatzblatt A
- Verpflichtung des Arbeitgebers, den Ausgleich der festgestellten Defizite innerhalb von zwei Jahren zu ermöglichen
- Weiterbildungsplan, der erkennen lässt, durch welche praktischen Maßnahmen die festgestellten Defizite ausgeglichen werden
Antragsteller, die nicht die kasachische Staatsangehörigkeit besitzen:
- kasachische Aufenthaltserlaubnis/Registrierung im Original + eine Kopie