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Ausbildung

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Visum zur Aufnahme einer Ausbildung

Grundsätzliche Hinweise

  • Alle Informationen und Formulare erhalten Sie kostenfrei bei den Visastellen oder über die Internetseite der Auslandsvertretungen.
  • Bitte beachten Sie zusätzlich Information „Allgemeine Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums“. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der deutschen Vertretungen in Kasachstan.
  • Fremdsprachige Unterlagen sind mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen. Ausgenommen sind die Datenseite des Passes und Unterlagen in englischer Sprache.
  • Von Amts wegen geheftete Unterlagen (z.B. notariell beglaubigte Übersetzungen) müssen mit einer nicht gehefteten einfachen Kopie vorgelegt werden. Dies beschleunigt den Bearbeitungsprozess erheblich.
  • Es werden nur gut lesbare Unterlagen angenommen.
  • Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
  • Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.

Allgemeine Informationen

Sie können in Deutschland eine Berufsausbildung machen, wenn Sie einen Ausbildungsplatz in einem Betrieb haben und Deutschkenntnisse (bei qualifizierter Berufsausbildung B1, ansonsten in der Regel mind. A2) besitzen. Bei geringeren Deutschkenntnissen können Sie auch zuerst einen Sprachkurs machen, bevor Sie Ihre Ausbildung beginnen.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf Link zur Seite „Make it in Germany.de“

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.

  • Vollständig in deutscher Sprache ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
  • Eigenhändig unterschriebene Belehrung gemäß § 54 AufenthG
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, Größe 3,5 x 4,5 cm (Bitte kleben Sie auf das Antragsformular bereits ein Foto und bringen das zweite Foto zusätzlich mit.) (→ Fotomustertafel)
  • Gültiger Reisepass mit Unterschrift des Passinhabers + eine Kopien der Datenseiten des Passes. Der Pass muss unterschrieben sein und mindestens drei leere Seiten enthalten.
  • Unterschriebener, konkreter Ausbildungsvertrag mit Angaben zu Gehalt und Arbeitszeiten mit einer Kopie.
  • Vom Arbeitgeber unterschriebener, konkreter Ausbildungsplan mit einer Kopie
  • Falls zutreffend: Nachweis Ihrer beruflichen Qualifikation im Original + 1 Kopie
  • Zuletzt erworbener Hoch-/Schulabschluss: Abschlusszeugnis mit Notenverzeichnis
  • Zuletzt erworbener Ausbildungsabschluss: Abschlusszeugnis mit Notenverzeichnis
  • Nachweis über einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildung
  • Selbstständig verfasstes und eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben; darin sollten die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und der erwartete berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne dargestellt werden
  • Aktueller (nicht älter als ein Jahr im Zeitpunkt der Antragstellung) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 bei qualifizierter Berufsausbildung, ansonsten in der Regel mindestens A2 im Original + eine Kopie
  • Der Sprachnachweis wird in erster Linie geführt durch das Sprachzeugnis eines nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Prüfungsanbieter, der über eine mit Entsandten besetzte Niederlassung verfügt.
    Von den in Kasachstan ansässigen Prüfungsanbietern erfüllen derzeit nur das Goethe Institut e.V. sowie die angeschlossenen Sprachlernzentren die genannten Anforderungen. Weitere Informationen über die von ihnen zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse angebotene „Start Deutsch 1“-Prüfung sind auf der Webseite des Goethe Instituts in Kasachstan erhältlich.
  • Falls die Sprachkenntnisse erst nach Einreise erworben werden sollen: Nachweis eines ausbildungsvorbereitenden bzw. berufsbezogenen Sprachkurses vor Beginn der Ausbildung.
  • Falls Ihre Ausbildungsvergütung gemäß Ausbildungsvertrag betriebliche Berufsausbildung weniger als 1.048,- Euro brutto bzw. 822,- Euro netto monatlich beträgt, oder für eine schulische Berufsausbildung weniger als 959,- Euro netto, ist der Differenzbetrag für das erste Ausbildungsjahr in Form eines alternativen Finanzierungsnachweises zu erbringen.
    Der Finanzierungsnachweis kann wie folgt erbracht werden:
  • Nachweis über Inanspruchnahme eines deutschen öffentlichen Förderprogramms in einfacher Ausfertigung oder im Original mit einer Kopie
  • Arbeitsvertrag für eine von der Berufsausbildung unabhängigen Beschäftigung von bis zu zehn Stunden pro Woche mit einer Kopie
  • Aktuelle (nicht älter als 6 Monate im Zeitpunkt der Antragstellung) förmliche Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66-68 AufenthG zum Aufenthaltszweck „Ausbildung“ und mit nachgewiesener Bonität im Original + eine Kopie
  • Nachweis über die Einrichtung eines Sperrkontos bei einer deutschen Bank mit einem monatlichen Verfügungsbetrags in Höhe des Fehlbetrags für die geplante Aufenthaltsdauer.

    Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.

    Das Sperrkonto kann grundsätzlich bei allen in Deutschland zugelassenen Geldinstituten eröffnet werden.
  • Nachweis über Guthaben auf einem kasachischen Konto in Höhe des Fehlbetrags im Original + eine Kopie. Im Laufe des Visumsverfahrens kann die Eröffnung eines Sperrkontos verlangt werden.

Antragsteller, die nicht die kasachische Staatsangehörigkeit besitzen:

  • kasachische Aufenthaltserlaubnis/Registrierung im Original + eine Kopie
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