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Praktikum
Visum zum Praktikumsaufenthalt
Grundsätzliche Hinweise
- Alle Informationen und Formulare erhalten Sie kostenfrei bei den Visastellen oder über die Internetseite der Auslandsvertretungen.
- Bitte beachten Sie zusätzlich Information „Allgemeine Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums“. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der deutschen Vertretungen in Kasachstan.
- Fremdsprachige Unterlagen sind mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen. Ausgenommen sind die Datenseite des Passes und Unterlagen in englischer Sprache.
- Von Amts wegen geheftete Unterlagen (z.B. notariell beglaubigte Übersetzungen) müssen mit einer nicht gehefteten einfachen Kopie vorgelegt werden. Dies beschleunigt den Bearbeitungsprozess erheblich.
- Es werden nur gut lesbare Unterlagen angenommen.
- Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
- Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.
Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.
- Vollständig in deutscher Sprache ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
- Eigenhändig unterschriebene Belehrung gemäß § 54 AufenthG
- 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, Größe 3,5 x 4,5 cm (Bitte kleben Sie auf das Antragsformular bereits ein Foto und bringen das zweite Foto zusätzlich mit.) (→ Fotomustertafel)
- Gültiger Reisepass mit Unterschrift des Passinhabers + eine Kopie der Datenseiten des Passes. Der Pass muss unterschrieben sein und mindestens drei leere Seiten enthalten.
- Praktikumsvertrag im Original + 1 Kopie mit folgenden Angaben:
- Anschrift und Kontaktdaten des Arbeitgebers
- Beschäftigungsart: Vollzeit oder Teilzeit
- Zeitraum des Anstellungsverhältnisses
- Tätigkeitsbezeichnung
- Monatliches Brutto-Entgelt in EUR. Das Brutto-Entgelt muss grundsätzlich dem Mindestlohn entsprechen.
Falls gemäß §22 MiLoG eine Ausnahme von der Mindestlohnpflicht besteht, müssen Finanzierungsnachweise in folgender Höhe erbracht werden (beispielhafte Aufzählung):
- Pflichtpraktikum im Rahmen einer Ausbildung/eines Studiums: 992 Euro netto pro Monat
- freiwilliges Praktikum im Rahmen eines Studiums: 855 Euro netto bzw. 1090 Euro brutto pro Monat
Falls das Praktikumsentgelt geringer ist als der geforderte Betrag, kann der Finanzierungsnachweis außerdem wie folgt erbracht werden: - Nachweis über die Einrichtung eines Sperrkontos bei einer deutschen Bank mit einem monatlichen Verfügungsbetrags in Höhe des Fehlbetrags für die geplante Aufenthaltsdauer.
ODER
- Nachweis über ausreichendes Guthaben auf einem kasachischen Konto im Original + eine Kopie. Im Laufe des Visumsverfahrens kann die Eröffnung eines Sperrkontos verlangt werden.
- Nachweis Ihrer beruflichen Qualifikation im Original + eine Kopie:
- zuletzt erworbener Hochschulabschluss: Abschlusszeugnis mit Notenverzeichnis
- Zuletzt erworbener Ausbildungsabschluss: Abschlusszeugnis mit Notenverzeichnis
- Nachweis über einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildung
- Selbstständig verfasstes und eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben; darin sollten die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und der erwartete berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne dargestellt werden
- Falls vorhanden: Nachweis über bereits erworbene Sprachkenntnisse im Original + eine Kopie
- Bei studienfachbezogenem Praktikum: Einvernehmen der für Ihren zukünftigen Aufenthaltsort zuständigen Bundesagentur für Arbeit im Original + 1 Kopie
Antragsteller, die nicht die kasachische Staatsangehörigkeit besitzen:
- kasachische Aufenthaltserlaubnis/Registrierung im Original + eine Kopie