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Forscher
Visum zum Forschungsaufenthalt
Grundsätzliche Hinweise
- Alle Informationen und Formulare erhalten Sie kostenfrei bei den Visastellen oder über die Internetseite der Auslandsvertretungen.
- Bitte beachten Sie zusätzlich Information „Allgemeine Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums“. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der deutschen Vertretungen in Kasachstan.
- Fremdsprachige Unterlagen sind mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen. Ausgenommen sind die Datenseite des Passes und Unterlagen in englischer Sprache.
- Von Amts wegen geheftete Unterlagen (z.B. notariell beglaubigte Übersetzungen) müssen mit einer nicht gehefteten einfachen Kopie vorgelegt werden. Dies beschleunigt den Bearbeitungsprozess erheblich.
- Es werden nur gut lesbare Unterlagen angenommen.
- Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
- Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.
Allgemeine Informationen
Forscher sind Drittstaatsangehörige, die über einen Doktorgrad oder einen geeigneten Hochschulabschluss, der Zugang zu Doktorandenprogrammen ermöglicht, verfügen und von einer Forschungseinrichtung ausgewählt und in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates zugelassen werden, um eine Forschungstätigkeit, für die normalerweise ein solcher Abschluss erforderlich ist, auszuüben.
Wenn Sie auch die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfüllen, können Sie zwischen dieser und der Aufenthaltserlaubnis als Forscher wählen. Informieren Sie sich vorab bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung, welcher Aufenthaltstitel für Sie günstiger ist.
Sollten Sie zum Promotionsstudium einreisen, gelten Sie nur dann als Forscher im Sinne des §18d AufenthG, wenn Sie mit der Hochschule oder einer Forschungseinrichtung einen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Wenn Sie ohne Arbeitsvertrag an einem Vollzeitstudienprogramm teilnehmen und an einer deutschen Hochschule immatrikuliert werden, müssen Sie einen Antrag auf Erhalt eines Visums zum Studium beantragen.
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.
Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.
- Vollständig in deutscher Sprache ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
- Eigenhändig unterschriebene Belehrung gemäß § 54 AufenthG
- 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, Größe 3,5 x 4,5 cm (Bitte kleben Sie auf das Antragsformular bereits ein Foto und bringen das zweite Foto zusätzlich mit.) (→Fotomustertafel)
- Gültiger Reisepass mit Unterschrift des Passinhabers + eine Kopie der Datenseiten des Passes. Der Pass muss unterschrieben sein und mindestens drei leere Seiten enthalten.
- Aufnahmevereinbarung zwischen der Forschungseinrichtung und dem Forscher im Original + 1 Kopie. Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro pro Stunde (entspricht bei 40 Wochenstunden 2.222,- Euro pro Monat) muss nachgewiesen werden.
- Unterschriebene Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG
- Ansonsten: Finanzierungsnachweis in Höhe von 1.027 Euro pro Monat für die geplante Aufenthaltsdauer, sofern kein Arbeitsverhältnis mit der Forschungseinrichtung besteht. Bei einem geplanten Aufenthalt von mehr als einem Jahr muss die Finanzierung bei Antragstellung nur für das erste Jahr nachgewiesen werden.
Der Finanzierungsnachweis kann wie folgt erbracht werden: - Nachweis eines Stipendiums durch Stipendienzusage und Stipendienurkunde im Original + eine Kopie. Falls das Stipendium monatlich weniger als 1.027 Euro beträgt, muss der Differenzbetrag entsprechend einer der folgenden Alternativen nachgewiesen werden:
- Aktuelle (nicht älter als 6 Monate im Zeitpunkt der Antragstellung) förmliche Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66-68 AufenthG zum Aufenthaltszweck „Forscher“ und mit nachgewiesener Bonität im Original + eine Kopie
- Nachweis über die Einrichtung eines Sperrkontos bei einer deutschen Bank mit einem monatlichen Verfügungsbetrags in Höhe von 1.027 Euro für die geplante Aufenthaltsdauer
- Nachweis über ausreichendes Guthaben auf einem kasachischen Konto im Original + eine Kopien. Im Laufe des Visumsverfahrens kann die Eröffnung eines Sperrkontos verlangt werden.
- Falls die Forschungseinrichtung nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird: Kostenübernahmeverpflichtung der Forschungseinrichtung. Die Übernahmeverpflichtung muss den Lebensunterhalt und eine evtl. Abschiebung des Ausländers bis zu sechs Monate nach Beendigung der Aufnahmevereinbarung umfassen; vorzulegen im Original + 1 Kopie
- Nachweis über Ihren Hochschulabschluss: Abschlusszeugnisses mit Notenverzeichnis im Original + eine Kopie
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung Ihres akademischen und beruflichen Werdegangs
- Falls vorhanden: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse im Original + eine Kopie
Antragsteller, die nicht die kasachische Staatsangehörigkeit besitzen:
- kasachische Aufenthaltserlaubnis/Registrierung im Original + eine Kopie