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Berufskraftfahrer

Artikel

Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als Berufskraftfahrer im Straßengüterverkehr und als Kraftomnibusfahrer

Grundsätzliche Hinweise

  • Alle Merkblätter und Formulare erhalten Sie kostenfrei bei den Visastellen oder über die Internetseite der Auslandsvertretungen.
  • Bitte beachten Sie zusätzlich das Merkblatt „Allgemeine Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums“. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der deutschen Vertretungen in Kasachstan.
  • Fremdsprachige Unterlagen sind mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen. Ausgenommen sind die Datenseite des Passes und Unterlagen in englischer Sprache.
  • Von Amts wegen geheftete Unterlagen (z.B. notariell beglaubigte Übersetzungen) müssen mit einer nicht gehefteten einfachen Kopie vorgelegt werden. Dies beschleunigt den Bearbeitungsprozess erheblich.
  • Es werden nur gut lesbare Unterlagen angenommen.
  • Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
  • Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen zur Fachkräftemigration finden Sie im Fachkräfteportal.

Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich aufgrund Ihrer Qualifikation in der Lage sein müssen, die konkrete Beschäftigung auszuüben.

Falls Sie sich als Fachkraft mit Berufsausbildung qualifizieren, beachten Sie bitte das allgemeine Merkblatt zur Arbeitsaufnahme. Die Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation ist in diesem Fall durch einen Bescheid der IHK Foreign Skills Approval (IHK Fosa) nachzuweisen.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.

  • Vollständig in deutscher Sprache ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
  • Eigenhändig unterschriebene Belehrung gemäß § 54 AufenthG
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, Größe 3,5 x 4,5 cm (Bitte kleben Sie auf das Antragsformular bereits ein Foto und bringen das zweite Foto zusätzlich mit.) (→ Fotomustertafel)
  • Gültiger Reisepass mit Unterschrift des Passinhabers + eine Kopie der Datenseiten des Passes. Der Pass muss unterschrieben sein und mindestens drei leere Seiten enthalten.
  • Von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ für die Tätigkeit als Berufskraftfahrer und das Zusatzblatt C
  • Unterschriebene Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG
  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung Ihres akademischen und beruflichen Werdegangs inklusive Nachweis über die bisherige Arbeitstätigkeit als Berufskraftfahrer
  • Kasachischer Führerschein mit einer Kopie
  • Original und eine Kopie der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE und der Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach der Richtlinie 2003/59/EG und der Richtlinie 2006/126/EG (Schlüsselzahl 95). Falls Sie nicht im Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis und der (beschleunigten) Grundqualifikation sind:
  • Arbeitsvertrag, der eine Verpflichtung zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erlangung der Voraussetzungen, die für die Berufsausübung erforderlich sind, enthält UND
  • die Arbeitsbedingungen so ausgestaltet, dass die erforderliche Fahrerlaubnis und die Qualifikationen einschließlich der Ausstellung der Dokumente innerhalb von 15 Monaten erlangt werden können UND
  • zusätzlich von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ für die anderweitige Beschäftigung bis zur Erlangung der Fahrerlaubnis
  • Falls Sie bei Antragstellung bereits 45 Jahre alt sind und Ihr Jahresgehalt weniger als 53.130 Euro brutto beträgt: Nachweis einer angemessenen Altersversorgung in Form von
  • Ansprüchen einer gesetzlichen Rentenversicherung eines Staates, in dem Sie eine Beschäftigung ausgeübt haben ODER
  • privaten Renten- oder Lebensversicherungen ODER
  • Immobilien oder sonstigen Vermögensnachweisen
  • Falls vorhanden: bereits erteilte Zustimmung zur Arbeitsaufnahme durch die Bundesagentur für Arbeit
    Deutsche Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die zur Visumerteilung erforderliche Zustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) bereits direkt vorab zu beantragen. Wird diese schon im Visumverfahren vorgelegt, verkürzen sich die Bearbeitungszeiten bei der Visastelle ggf. erheblich.
  • Falls vorhanden: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse im Original + eine Kopie

Antragsteller, die nicht die kasachische Staatsangehörigkeit besitzen:

  • kasachische Aufenthaltserlaubnis/Registrierung im Original + eine Kopie
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