Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Au-Pair
Visum zum Au-Pair-Aufenthalt in Deutschland
Grundsätzliche Hinweise
- Alle Merkblätter und Formulare erhalten Sie kostenfrei bei den Visastellen oder über die Internetseite der Auslandsvertretungen
- Bitte beachten Sie zusätzlich das Merkblatt „Allgemeine Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums“. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der deutschen Vertretungen in Kasachstan.
- Fremdsprachige Unterlagen sind mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen. Ausgenommen sind die Datenseite des Passes und Unterlagen in englischer Sprache.
- Von Amts wegen geheftete Unterlagen (z.B. notariell beglaubigte Übersetzungen) müssen mit einer nicht gehefteten einfachen Kopie vorgelegt werden. Dies beschleunigt den Bearbeitungsprozess erheblich.
- Es werden nur gut lesbare Unterlagen angenommen.
- Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
- Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.
Allgemeine Informationen
Über die Au-Pair-Beschäftigung erhalten Sie die Möglichkeit, bei gleichzeitiger Unterbringung und Beschäftigung in einer Gastfamilie in Deutschland Ihre deutschen Sprachkenntnisse zu vervollkommnen und dabei Deutschland kennen zu lernen. Der Au-Pair-Aufenthalt muss mindestens 6 Monate und darf maximal 12 Monate betragen. Eine Verlängerung oder Wiederholung des Au-Pair-Aufenthaltes ist nicht möglich.
Deutsche Sprachkenntnisse:
Deutsche Sprachkenntnisse auf dem Level A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sind eine zwingende Voraussetzung für die Erteilung des Visums. Das bedeutet, dass Sie bereits bei Antragstellung über ein gutes Hörverständnis verfügen und in der Lage sein müssen, einfache Dialoge auf Deutsch zu führen.
Altersgrenze:
Bei Beginn der Au-Pair-Beschäftigung müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Die Antragstellung muss vor Erreichen des 27. Lebensjahrs erfolgen.
Bewerbung und Vermittlung:
Sie können eine Au-Pair-Vermittlungsagentur nutzen oder sich selbst um eine Stelle bei einer Gastfamilie bemühen. In der Gastfamilie muss Deutsch als Muttersprache gesprochen werden. Wenn in der Gastfamilie Deutsch nur als Familiensprache gesprochen wird, kann das Visum nur erteilt werden, wenn Sie nicht aus dem Heimatland der Gasteltern stammen.
Vertrag:
Über die gegenseitigen Rechte und Pflichten müssen Sie und Ihre Gastfamilie einen schriftlichen Vertrag abschließen. Neben den im Vertrag bestimmten Pflichten müssen Sie keine weiteren Aufgaben übernehmen, wenn Sie dies nicht ausdrücklich wollen. Kommt es zwischen Ihnen und Ihrer Gastfamilie diesbezüglich zu einer Konfliktsituation, zögern Sie bitte nicht, sich bei den deutschen Behörden zu melden und um Hilfe zu bitten.
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.
Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.
- Vollständig in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
- Eigenhändig unterschriebene Belehrung gemäß § 54 AufenthG
- 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, Größe 3,5 x 4,5 cm (Bitte kleben Sie auf das Antragsformular bereits ein Foto und bringen das zweite Foto zusätzlich mit.) (→ Fotomustertafel)
- Gültiger Reisepass mit Unterschrift des Passinhabers + eine Kopie der Datenseiten des Passes. Der Pass muss unterschrieben sein und mindestens drei leere Seiten enthalten.
- Erklärung, dass Sie das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit „Au-pair in deutschen Familien“ zur Kenntnis genommen haben
- Von der Gastfamilie und Ihnen unterschriebener Au-Pair-Arbeitsvertrag im Original + eine Kopie. Ein Ausdruck oder eine Faxkopie des Au-Pair-Vertrags werden akzeptiert, wenn das Au-Pair-Verhältnis auf Vermittlung einer Agentur mit RAL-Gütezeichen zustande kam.
- Vollständig ausgefüllter und von der Gastfamilie unterschriebener Au-Pair-Fragebogen der Bundesagentur für Arbeit
- Vorbildungsnachweise im Original + eine Kopie:
- zuletzt erreichter schulischer ODER universitärer Abschluss (z.B. Abitur, Bachelorabschluss, Diplom) in Form des Abschlusszeugnisses mit Notenverzeichnis
- Arbeitgeberbescheinigung des letzten ODER, falls Sie berufstätig sind, des aktuellen Arbeitgebers
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit
- Selbstständig verfasstes und eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben; darin sollten die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und der erwartete berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne dargestellt werden
- Nachweis über bereits erworbene Sprachkenntnisse im Original + eine Kopie
Antragsteller, die nicht die kasachische Staatsangehörigkeit besitzen:
- kasachische Aufenthaltserlaubnis/Registrierung im Original + eine Kopie