Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Freiwilligenaufenthalt (FSJ)

Artikel

Visum zum Freiwilligenaufenthalt (FSJ, FÖJ, EFD, BFD)

Grundsätzliche Hinweise

  • Alle Merkblätter und Formulare erhalten Sie kostenfrei bei den Visastellen oder über die Internetseite der Auslandsvertretungen.
  • Bitte beachten Sie zusätzlich das Merkblatt „Allgemeine Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums“. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der deutschen Vertretungen in Kasachstan.
  • Fremdsprachige Unterlagen sind mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen. Ausgenommen sind die Datenseite des Passes und Unterlagen in englischer Sprache.
  • Von Amts wegen geheftete Unterlagen (z.B. notariell beglaubigte Übersetzungen) müssen mit einer nicht gehefteten einfachen Kopie vorgelegt werden. Dies beschleunigt den Bearbeitungsprozess erheblich.
  • Es werden nur gut lesbare Unterlagen angenommen.
  • Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
  • Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.

Allgemeine Informationen

Hinweis zum Bundesfreiwilligendienst (BFD) einschließlich Weltwärts Süd-Nord-Komponente: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger), unterzeichnet sein. Für eine Teilnahme an einem Bundesfreiwilligendienst besteht keine Altersbegrenzung. Eine Teilnahme an dem Programm von „Weltwärts Süd-Nord“ ist zwischen dem 18. und 29. Lebensjahr möglich.

Hinweis zu den Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)): Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein. Eine Teilnahme ist zwischen dem 16. und 27. Lebensjahr möglich.

Hinweis zum Europäischen Freiwilligendienst (EFD): Ihr Vertrag muss von einer Nationalen Agentur Erasmus+ Jugend in Aktion und der koordinierenden Organisation unterzeichnet sein. Die Freiwilligenvereinbarung, in der die Aufgaben und geplanten Lernergebnisse beschrieben werden, muss von der koordinierenden Organisation und dem/der Freiwilligen unterzeichnet sein. Sprachkenntnisse sind keine Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme am EFD. Eine Teilnahme an dem Programm des EFDs ist zwischen dem 17. und 30. Lebensjahr möglich.

Ziele des Aufenthalts sind Engagement für das Allgemeinwohl sowie der Kompetenzerwerb. Die Dauer des Freiwilligendienstes kann zwischen sechs und 24 Monaten liegen, die Regel ist jedoch ein volles Jahr.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.

  • Vollständig in deutscher Sprache ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
  • Eigenhändig unterschriebene Belehrung gemäß § 54 AufenthG
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, Größe 3,5 x 4,5 cm (Bitte kleben Sie auf das Antragsformular bereits ein Foto und bringen das zweite Foto zusätzlich mit.) (→ Fotomustertafel)
  • Gültiger Reisepass mit Unterschrift des Passinhabers + eine Kopie der Datenseiten des Passes. Der Pass muss unterschrieben sein und mindestens drei leere Seiten enthalten.
  • Unterschriebener Vertrag/Vereinbarung über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland im Original + eine Kopie
  • Vorbildungsnachweise im Original + eine Kopie:
  • zuletzt erreichter schulischer ODER universitärer Abschluss (z.B. Abitur, Bachelorabschluss, Diplom) in Form des Abschlusszeugnisses mit Notenverzeichnis
  • Arbeitgeberbescheinigung des letzten ODER, falls Sie berufstätig sind, des aktuellen Arbeitgebers
  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit
  • Selbstständig verfasstes und eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben; darin sollten die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und der erwartete berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne dargestellt werden
  • Falls vorhanden: Nachweis über bereits erworbene Sprachkenntnisse im Original + eine Kopie
  • Falls zutreffend: Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers, dass auf den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erworben werden
  • Enthält der Vertrag oder die Vereinbarung keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vor. Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Auslandsvertretung, wie die Nachweise erbracht werden können.

Antragsteller, die nicht die kasachische Staatsangehörigkeit besitzen:

  • kasachische Aufenthaltserlaubnis/Registrierung im Original + eine Kopie
nach oben