Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visum für Spätaussiedler
Visum an Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG)
Grundsätzliche Hinweise
Alle Merkblätter und Formulare erhalten Sie kostenfrei bei den Visastellen oder über die Internetseite der deutschen Vertretungen in Kasachstan.
Die Botschaft Astana können Sie per Email erreichen. Das Generalkonsulat Almaty können Sie per Email oder telefonisch unter +7 (727) 262 83 41/46 (montags bis donnerstags von 15:00 bis 16:00 Uhr) erreichen.
Fremdsprachige Unterlagen sind mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
Originale kasachischer Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunden) und Gerichtsurteile, die nach Januar 2001 ausgestellt worden sind, müssen von den zuständigen Behörden mit einer Apostille versehen werden. Die Apostille ist auf der Originalurkunde anzubringen und muss ebenfalls übersetzt werden.
Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
- Die Bearbeitung Ihres Visumantrags erfolgt gebührenfrei –
Antragsverfahren
Um einen Visumantrag zur Ausreise zu stellen, muss zunächst ein Termin vereinbart werden. Genaue Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie auf der Internetseite der deutschen Vertretungen in Kasachstan. Dort wählen Sie bitte die für Sie zuständige Auslandsvertretung (Botschaft Astana oder Generalkonsulat Almaty) aus.
Bitte vergessen Sie nicht, auch für Mitreisende (auch Kinder!) einen Termin zu vereinbaren. Die Vertretungen weisen darauf hin, dass gelegentlich längere Wartezeiten auf einen Termin entstehen können. Es wird daher um rechtzeitige Vereinbarung gebeten.
Die Visumbeantragung erfolgt durch persönliche Vorsprache der im Bescheid genannten Familienmitglieder. Eine Bevollmächtigung Dritter ist nicht zulässig.
Mitausreisende Kinder müssen ebenfalls persönlich in der Visastelle vorsprechen.
Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen:
vollständig in deutscher Sprache ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines Spätaussiedlervisums;
2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, Größe 3,5 x 4,5 cm (bitte kleben Sie ein Foto auf das Antragsformular und bringen das zweite Foto zusätzlich mit – s. Fotomustertafel);
gültiger Reisepass mit Unterschrift des Passinhabers + eine Kopie der Datenseiten des Passes (Pass muss bei Visumerteilung noch mindestens 3 Monate gültig sein und mindestens zwei leere Seiten enthalten;
aktuelles (nicht älter als drei Monate im Zeitpunkt der Antragstellung) polizeiliches Führungszeugnis;
falls keine Namensänderung erfolgte: elektronischer Auszug aus e.gov;
falls eine Namensänderung erfolgte: Führungszeugnis des Amts für Statistik der kasachischen Staatsanwaltschaft mit Angabe des Geburtsnamens und aller früheren Ehenamen im Original mit Apostille + Kopie;
falls eine Vorstrafe besteht: die entsprechenden gerichtlichen Urteile im Original + Kopie;
Original bzw. beglaubigte Kopie des Aufnahme-/Einbeziehungsbescheides und dessen Kopie; bitte beachten Sie, dass die beglaubigte Kopie aktuellen Datums sein muss;
Geburtsurkunde im Original + Kopie;
falls zutreffend: Heiratsurkunde im Original + Kopie;
falls Vorehen bestanden und sofern zutreffend:
Scheidungsurkunde im Original + Kopie;
das Scheidungsurteil im Original + Kopie muss ebenfalls vorgelegt werden, sofern minderjährige Kinder, die in der Ehe geboren wurden, mitausreisen;
Scheidungsurteil im Original + Kopie, sofern die Ehe gerichtlich nach dem 10.12.2019 geschieden wurde;
Sterbeurkunde des Ehepartners im Original + Kopie und Heiratsurkunde im Original + Kopie.
Reisekrankenversicherung (Original + Kopie) gültig für alle Schengener Staaten, mit einer Mindestdeckung von 30.000,- Euro und der Gültigkeitsdauer von einem Monat für §4 und §7 bzw. von drei Monaten für §8 BVFG muss auch eine COVID-19-Erkrankung mit einer Mindestsumme von 30.000,- Euro abdecken.
Minderjährige Antragsteller müssen folgende Unterlagen zusätzlich vorlegen:
Antrag (muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben sein);
je eine Kopie des Passes oder Personalausweises aller Sorgeberechtigten;
falls zutreffend: Vaterschaftsanerkennungsurkunde im Original + Kopie;
ODER
aktuelle (im Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 4 Wochen) Bescheinigung des Standesamtes, aus der hervorgeht, auf welcher Grundlage der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wurde im Original + Kopie;
falls zutreffend: Adoptionsurkunde und Adoptionsurteil im Original + Kopie;
falls zutreffend: Heiratsurkunde der Eltern im Original + Kopie;
falls zutreffend: Scheidungsurkunde und Scheidungsurteil der Eltern im Original + Kopie ggf. nur Scheidungsurteil der Eltern, sofern die Ehe nach dem 10.12.2019 geschieden wurde;
falls zutreffend: Sterbeurkunde des Elternteils im Original + Kopie;
falls zutreffend: Gerichtsbeschluss über den Entzug der Elternrechte eines Elternteils im Original + Kopie;
bei Ausreise mit nur einem Elternteil: aktuelle (im Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate) notarielle Einverständniserklärung des verbleibenden Elternteils zur Ausreise und Aufenthalt in Deutschland im Original + Kopie;
für Kinder ab 14 Jahren: aktuelles (nicht älter als drei Monate) polizeiliches Führungszeugnis als elektronischer Auszug aus e.gov.
Falls die Bezugsperson (§ 4 BVFG) bereits im Bundesgebiet wohnhaft ist, sind folgende zusätzliche Dokumente vorzulegen:
aktuelle deutsche Meldebescheinigung der Bezugsperson (im Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Monat) in Kopie;
Bescheinigung nach § 15 BVFG der Bezugsperson in Kopie.
Ergebnis
Die Ausreisegenehmigung von der Migrationspolizei wird von deutschen Vertretungen in Kasachstan nicht mehr angefordert.
Bitte kümmern Sie sich jedoch im eigenen Interesse um Ihre ordnungsgemäße Abmeldung bei den kasachischen Behörden (entsprechend den geltenden kasachischen Regeln für die Ausreise ins Ausland zur ständigen Wohnsitznahme). Dies verhindert insbesondere künftige Schwierigkeiten beim Kontakt mit kasachischen Stellen im In- und Ausland (z. B. bei Urkundenbeschaffungen etc.).
Das Abholen des Passes mit Visum sind ohne vorherige Terminvereinbarung zu den festgelegten Abholzeiten der Botschaft Astana und des Generalkonsulats Almaty möglich.
Wichtig: Bereits gekaufte Flugtickets sind kein Grund für eine schnellere Bearbeitung Ihres Antrags. Die Botschaft rät deshalb kategorisch davon ab, Flugtickets zu kaufen, bevor Sie Ihren Pass mit erteiltem Visum erhalten haben.
Sollten Sie Fragen zum Spätaussiedlerverfahren haben, so finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes weitere Informationen sowie Kontaktdaten.