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Ehegattennachzug
Visum zum Ehegattennachzug
Grundsätzliche Hinweise
- Alle Merkblätter und Formulare erhalten Sie kostenfrei bei den Visastellen oder über die Internetseite der Auslandsvertretungen.
- Bitte beachten Sie zusätzlich das Merkblatt „Allgemeine Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums“. Wenn Sie zusammen mit einem minderjährigen Kind nach Deutschland einreisen, beachten Sie bitte zusätzlich das Merkblatt „Kindernachzug“. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der deutschen Vertretungen in Kasachstan.
- Fremdsprachige Unterlagen sind mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen. Ausgenommen sind die Datenseite des Passes und Unterlagen in englischer Sprache.
- Von Amts wegen geheftete Unterlagen (z.B. notariell beglaubigte Übersetzungen) müssen mit einer nicht gehefteten einfachen Kopie vorgelegt werden. Dies beschleunigt den Bearbeitungsprozess erheblich.
- Es werden nur gut lesbare Unterlagen angenommen.
- Originale von kasachischen Urkunden und Gerichtsurteilen müssen von den zuständigen Behörden mit einer Apostille versehen werden. Die Apostille ist auf der Originalurkunde anzubringen und muss ebenfalls übersetzt werden. Bei Vorlage von Urkunden oder Gerichtsurteilen anderer Staaten wenden Sie sich mit der Frage zur Formerfordernis bitte an die zuständige Auslandsvertretung.
- Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
- Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.
Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.
- Vollständig in deutscher Sprache ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
- Eigenhändig unterschriebene Belehrung gemäß § 54 AufenthG
- 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, Größe 3,5 x 4,5 cm (Bitte kleben Sie auf das Antragsformular bereits ein Foto und bringen das zweite Foto zusätzlich mit.) (→ Fotomustertafel)
- Gültiger Reisepass mit Unterschrift des Passinhabers + eine Kopie der Datenseiten des Passes. Der Pass muss unterschrieben sein und mindestens drei leere Seiten enthalten.
- Heiratsurkunde im Original + eine Kopie
- Falls Vorehen bestanden und sofern zutreffend:
- Standesamtliche Ehescheidung früherer Ehen: Scheidungsurkunde im Original + eine Kopie
- Gerichtliche Ehescheidung früherer Ehen: Scheidungsurteil im Original + eine Kopie. Scheidungsurkunde und -urteil im Original + eine Kopie, sofern die Ehen vor dem 10.12.2019 geschieden wurden.
- Sterbeurkunde des Ehepartners im Original + eine Kopie und Heiratsurkunde im Original + eine Kopie
- Aktueller (nicht älter als ein Jahr im Zeitpunkt der Antragstellung) Nachweis über den Erwerb einfacher Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 im Original + eine Kopie
Der Nachweis wird in erster Linie geführt durch das Sprachzeugnis von einem nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Prüfungsanbieter, der über eine mit Entsandten besetzte Niederlassung verfügt.
Von den in Kasachstan ansässigen Prüfungsanbietern erfüllen derzeit nur das Goethe Institut e.V. sowie die angeschlossenen Sprachlernzentren die genannten Anforderungen. Weitere Informationen über die von ihnen zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse angebotene „Start Deutsch 1“-Prüfung sind auf der Webseite des Goethe Instituts in Kasachstan erhältlich. - Eine Kopie des Passes oder Personalausweises des Ehegatten.
Falls zutreffend: eine Kopie des deutschen Aufenthaltstitels - Aktuelle (nicht älter als drei Monate im Zeitpunkt der Antragstellung) Meldebescheinigung des Ehegatten in Deutschland als einfache Kopie
- Falls die gemeinsame Ausreise mit dem Ehegatten erfolgt und Sie sich vorübergehend bei einem Verwandten oder Bekannten in Deutschland aufhalten werden, bis Sie eine eigene Unterkunft gefunden haben:
- Eine Kopie des Passes oder Personalausweises der Referenzperson. Falls zutreffend: eine Kopie des Aufenthaltstitels der Referenzperson
- Aktuelle (nicht älter als drei Monate im Zeitpunkt der Antragstellung) Meldebescheinigung der Referenzperson als einfache Kopie
- Eigenhändig unterschriebene formlose Zustimmungserklärung der Referenzperson, dass Sie sich vorübergehend bei ihr/ihm aufhalten dürfen
Antragsteller, die nicht die kasachische Staatsangehörigkeit besitzen:
- kasachische Aufenthaltserlaubnis/Registrierung im Original + eine Kopie