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Kindernachzug
Visum zum Kindernachzug (nur für minderjährige Kinder)
Grundsätzliche Hinweise
- Alle Merkblätter und Formulare erhalten Sie kostenfrei bei den Visastellen oder über die Internetseite der Auslandsvertretungen.
- Bitte beachten Sie zusätzlich das Merkblatt „Allgemeine Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums“. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der deutschen Vertretungen in Kasachstan.
- Fremdsprachige Unterlagen sind mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen. Ausgenommen sind die Datenseite des Passes und Unterlagen in englischer Sprache.
- Von Amts wegen geheftete Unterlagen (z.B. notariell beglaubigte Übersetzungen) müssen mit einer nicht gehefteten einfachen Kopie vorgelegt werden. Dies beschleunigt den Bearbeitungsprozess erheblich.
- Es werden nur gut lesbare Unterlagen angenommen.
- Originale von kasachischen Urkunden und Gerichtsurteilen müssen von den zuständigen Behörden mit einer Apostille versehen werden. Die Apostille ist auf der Originalurkunde anzubringen und muss ebenfalls übersetzt werden. Bei Vorlage von Urkunden oder Gerichtsurteilen anderer Staaten wenden Sie sich mit der Frage zur Formerfordernis bitte an die zuständige Auslandsvertretung.
- Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
- Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.
Allgemeine Informationen
Das Visum zum Kindernachzug erlaubt den Nachzug minderjähriger Kinder nach Deutschland. Das Visum kann erteilt werden, wenn der sorgeberechtigte Elternteil, zu dem der Nachzug erfolgen soll, sich bereits rechtmäßig in Deutschland aufhält oder zusammen mit dem Kind einreist (z.B. im Rahmen des Ehegattennachzugs oder zur Erwerbstätigkeit).
Der Nachzug volljähriger Kinder kann nur im Rahmen der Härtefallregelung (siehe Merkblatt „Visum zur Familienzusammenführung im Rahmen der Härtefallregelung“) erfolgen.
Minderjährige Kinder müssen persönlich zur Antragstellung in der Visastelle vorsprechen!
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.
Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.
- Vollständig in deutscher Sprache ausgefüllter und eigenhändig von allen Sorgeberechtigten unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
- Eigenhändig von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Belehrung gemäß § 54 AufenthG
- 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, Größe 3,5 x 4,5 cm (Bitte kleben Sie auf das Antragsformular bereits ein Foto und bringen das zweite Foto zusätzlich mit.) (→ Fotomustertafel)
- Gültiger Reisepass mit Unterschrift des Passinhabers + eine Kopie der Datenseiten des Passes. Der Pass muss unterschrieben sein und mindestens drei leere Seiten enthalten.
- Geburtsurkunde im Original + eine Kopie
- Falls zutreffend: Adoptionsurkunde und Adoptionsurteil im Original + eine Kopie
- Falls zutreffend: Vaterschaftsanerkennungsurkunde im Original + eine Kopie
ODER
Aktuelle (im Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 4 Wochen) Bescheinigung des Standesamtes, aus der hervorgeht, auf welcher Grundlage der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wurde im Original + eine Kopie - Falls zutreffend: Heiratsurkunde der Eltern im Original + eine Kopie
- Falls zutreffend: Sterbeurkunde des Elternteils im Original + eine Kopie
- Falls zutreffend: Gerichtsbeschluss über den Entzug der Elternrechte eines Elternteils im Original + eine Kopie
- Falls zutreffend: Scheidungsurkunde und Scheidungsurteil der Eltern im Original + eine Kopie. Nur Scheidungsurteil der Eltern, sofern die Ehe nach dem 10.12.2019 geschieden wurde.
- Falls der die Ausreise nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil erfolgt: aktuelle (im Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate) notarielle Einverständniserklärung des verbleibenden Elternteils zur Ausreise und Aufenthalt in Deutschland im Original + eine Kopie
- Eine Kopie des Passes oder Personalausweises der Eltern. Falls sich ein Elternteil bereits in Deutschland aufhält: eine Kopie des deutschen Aufenthaltstitels
- Aktuelle (nicht älter als drei Monate im Zeitpunkt der Antragstellung) Meldebescheinigung der Person, zu der der Nachzug erfolgen soll in einfacher Kopie.
- Falls die gemeinsame Ausreise mit den Eltern/dem Elternteil erfolgt und Sie sich vorübergehend bei einem Verwandten oder Bekannten in Deutschland aufhalten werden, bis Sie eine eigene Unterkunft gefunden haben:
- Eine Kopie des Passes oder Personalausweises der Referenzperson. Falls zutreffend: eine Kopie des Aufenthaltstitels der Referenzperson
- aktuelle (nicht älter als 3 Monate im Zeitpunkt der Antragstellung) Meldebescheinigung der Referenzperson in einfacher Kopie
- Eigenhändig unterschriebene formlose Zustimmungserklärung der Referenzperson, dass Sie sich vorübergehend bei ihr/ihm aufhalten dürfen
- Für Kinder, die bei Antragstellung bereits 16 Jahre alt sind und den Nachzug zu nur einem ausländischen Elternteil planen, der sich schon im Bundesgebiet aufhält: Sprachnachweis der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (siehe hierzu: Nr. 32.2.1 der Verwaltungsvorschriften (VwV) zum Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Antragsteller, die nicht die kasachische Staatsangehörigkeit besitzen:
- kasachische Aufenthaltserlaubnis/Registrierung im Original + eine Kopie