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Härtefall
Visum zur Familienzusammenführung im Rahmen der Härtefallregelung
Grundsätzliche Hinweise
- Alle Merkblätter und Formulare erhalten Sie kostenfrei bei den Visastellen oder über die Internetseite der Auslandsvertretungen.
- Bitte beachten Sie zusätzlich das Merkblatt „Allgemeine Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums“. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der deutschen Vertretungen in Kasachstan.
- Fremdsprachige Unterlagen sind mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen. Ausgenommen sind die Datenseite des Passes und Unterlagen in englischer Sprache.
- Von Amts wegen geheftete Unterlagen (z.B. notariell beglaubigte Übersetzungen) müssen mit einer nicht gehefteten einfachen Kopie vorgelegt werden. Dies beschleunigt den Bearbeitungsprozess erheblich.
- Es werden nur gut lesbare Unterlagen angenommen.
- Originale von kasachischen Urkunden und Gerichtsurteilen müssen von den zuständigen Behörden mit einer Apostille versehen werden. Die Apostille ist auf der Originalurkunde anzubringen und muss ebenfalls übersetzt werden. Bei Vorlage von Urkunden oder Gerichtsurteilen anderer Staaten wenden Sie sich mit der Frage zur Formerfordernis bitte an die zuständige Auslandsvertretung.
- Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
- Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.
Allgemeine Informationen
Ein Visum zur Familienzusammenführung sonstiger Familienangehörigen (ausgenommen Ehegatten, minderjährige Kinder und allein Sorgeberechtigte von minderjährigen Kindern) kann nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erteilt werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Visum im Rahmen der Härtefallregel nur erteilt werden kann, wenn ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitgliedes dringend angewiesen ist und sich diese Lebenshilfe zumutbar (z.B. infolge einer besonderen Betreuungsbedürftigkeit) nur in Deutschland erbringen lässt. Umstände, die einen Härtefall begründen, müssen sich stets aus individuellen Besonderheiten des Einzelfalls ergeben (z.B. Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, psychische Not). Keinen Härtefall begründen z.B. ungünstige schulische, wirtschaftliche, oder soziale Verhältnisse im Heimatstaat.
Falls die Familienzusammenführung im Wege der Härtefallregelung aufgrund des Gesundheitszustandes/der Pflegebedürftigkeit des Antragstellers beantragt wird, kann eine Untersuchung durch den Kooperationsarzt nach Antragstellung erforderlich werden. Nähere Einzelheiten werden Ihnen in diesem Fall von der Auslandsvertretung mitgeteilt.
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.
Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.
- Vollständig in deutscher Sprache ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
- Eigenhändig unterschriebene Belehrung gemäß § 54 AufenthG
- 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, Größe 3,5 x 4,5 cm (Bitte kleben Sie auf das Antragsformular bereits ein Foto und bringen das zweite Foto zusätzlich mit.) (→Fotomustertafel)
- Gültiger Reisepass mit Unterschrift des Passinhabers + eine Kopie der Datenseiten des Passes. Der Pass muss unterschrieben sein und mindestens drei leere Seiten enthalten.
- Geburtsurkunde im Original + eine Kopie
- Falls zutreffend: Rentenkontoauszug der letzten sechs Monate
- Falls zutreffend: Behindertenausweis im Original + eine Kopie
- Nachweis über den Familienstand im Original + eine Kopie (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde des Ehepartners)
- Aktuelles (im Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate) ärztliches Attest mit detaillierter Darstellung des Gesundheitszustandes im Original + eine Kopie
- Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses zu dem in Deutschland lebenden Familienangehörigen, zu dem der Nachzug erfolgen soll (z.B. Geburtsurkunde oder Adoptionsurkunde, bei Namensänderung des Antragstellers oder des Familienangehörigen: Heiratsurkunde oder Namensänderungsurkunde) im Original + eine Kopie
- Eine Kopie des Passes oder Personalausweises des in Deutschland lebenden Familienangehörigen, zu dem der Nachzug erfolgen soll. Falls zutreffend: eine Kopie des deutschen Aufenthaltstitels
- Aktuelle (nicht älter als drei Monate im Zeitpunkt der Antragstellung) Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Familienangehörigen, zu dem der Nachzug erfolgen soll in einfacher Kopie
Antragsteller, die nicht die kasachische Staatsangehörigkeit besitzen:
- kasachische Aufenthaltserlaubnis/Registrierung im Original + eine Kopie