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Wiedereinreise

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Visum zur Wiedereinreise

Grundsätzliche Hinweise

  • Alle Merkblätter und Formulare erhalten Sie kostenfrei bei den Visastellen oder über die Internetseite der Auslandsvertretungen.
  • Bitte beachten Sie zusätzlich das Merkblatt „Allgemeine Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums“. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der deutschen Vertretungen in Kasachstan.
  • Fremdsprachige Unterlagen sind mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen. Ausgenommen sind die Datenseite des Passes und Unterlagen in englischer Sprache.
  • Von Amts wegen geheftete Unterlagen (z.B. notariell beglaubigte Übersetzungen) müssen mit einer nicht gehefteten einfachen Kopie vorgelegt werden. Dies beschleunigt den Bearbeitungsprozess erheblich.
  • Es werden nur gut lesbare Unterlagen angenommen.
  • Originale von kasachischen Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunden) und Gerichtsurteilen müssen von den zuständigen Behörden mit einer Apostille versehen werden. Die Apostille ist auf der Originalurkunde anzubringen und muss ebenfalls übersetzt werden.
  • Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
  • Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.

Ein Visum zur Wiedereinreise können Sie in den folgenden Fällen beantragen:

  • Ihr Reisepass mit deutschem Aufenthaltstitel wurde anlässlich der Beantragung eines neuen Reisepasses von den kasachischen Behörden eingezogen.

Sofern der Aufenthaltstitel für Deutschland durch das Ungültigmachen des alten Passes nicht beschädigt wurde und Sie den alten Pass noch besitzen, können Sie alternativ auch mit dem alten und dem neuen Pass nach Deutschland einreisen.

Auch wenn Sie zusätzlich einen gültigen elektronischen Aufenthaltstitel (Plastikkarte) haben, können Sie mit dem alten und neuen Pass und dem Aufenthaltstitel einreisen. Die Beantragung eines Visums zur Wiedereinreise ist in diesen Fällen nicht unbedingt nötig.

  • Sie haben Ihren Reisepass mit deutschem Aufenthaltstitel verloren oder dieser wurde Ihnen gestohlen.
  • Sie haben Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (Karte) verloren oder diese wurde Ihnen gestohlen.

Allgemeine Informationen

Da für die Erteilung eines Visums zur Wiedereinreise die Zustimmung der für Sie örtlich zuständigen Ausländerbehörde erforderlich ist, sollten Sie sich bereits vor Antragstellung mit dieser in Verbindung setzen und um Ausstellung einer sog. Vorabzustimmung bitten. Die Ausländerbehörden sind jedoch nicht verpflichtet, eine solche Vorabzustimmung auszustellen. Ob die Vorabzustimmung erteilt wird, liegt im Ermessen der Ausländerbehörde.

Wird die Vorabzustimmung nicht erteilt, wird die Auslandsvertretung die zuständige Ausländerbehörde im Laufe des Verfahrens beteiligen.

Nach Ankunft in Deutschland wenden Sie sich umgehend an die für Sie zuständige Ausländerbehörde und beantragen dort die Ausstellung eines neuen Aufenthaltstitels.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.

  • Vollständig in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums
  • Eigenhändig unterschriebene Belehrung gemäß § 54 AufenthG
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, Größe 3,5 x 4,5 cm (Bitte kleben Sie auf das Antragsformular bereits ein Foto und bringen das zweite Foto zusätzlich mit.) (→ Fotomustertafel)
  • Gültiger Reisepass mit Unterschrift des Passinhabers + eine Kopie der Datenseiten des Passes. Der Pass muss unterschrieben sein und mindestens drei leere Seiten enthalten.
  • Polizeiliches Verlustprotokoll, sofern Ihr Pass oder Ihre Aufenthaltskarte verloren oder gestohlen wurde im Original + eine Kopie
  • Falls vorhanden: eine Kopie des Aufenthaltstitels oder der Aufenthaltskarte
  • Belege zu Ihrem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland, wenn nötig mit Kopie,, z.B.
  • Kopie Ihres alten Aufenthaltstitels
  • Ihre Meldebescheinigung oder Ihre Krankenversicherungskarte
  • Ihr Arbeitsvertrag oder Gehaltsbescheinigung
  • Ihr Studentenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung sowie Finanzierungsnachweis für die geplante Aufenthaltsdauer (max. für ein Jahr)
  • Heiratsurkunde oder Urkunde zur Namensänderungen, sofern der Pass aufgrund einer Namensänderung neu ausgestellt worden ist im Original + eine Kopie

Minderjährige Antragsteller:

  • Der Antrag sowie die Belehrungen gem. § 54 AufenthG müssen von allen Sorgeberechtigten unterschrieben sein
  • Geburtsurkunde im Original + eine Kopie. Kasachische Geburtsurkunden sind mit einer Apostille zu versehen.
  • Notarielle Einverständniserklärung (im Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate) aller Sorgeberechtigten für den Aufenthalt des Antragstellers in Deutschland während des Studiums im Original + eine Kopie
  • Eine Kopie des Passes oder Personalausweises aller Sorgeberechtigten

Antragsteller, die nicht die kasachische Staatsangehörigkeit besitzen:

  • kasachische Aufenthaltserlaubnis/Registrierung im Original + eine Kopie
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