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Öffnungszeiten und Erreichbarkeit des Rechts- und Konsularreferats Almaty
FAQ
Almaty, Schymkent, Gebiet Almaty (Konajew), Shetysu (Taldykorgan), Shambyl (Taras), Turkistan, Kysylorda, Aktöbe, Mangystau (Aktau), Atyrau, Westkasachstan (Oral).
Antragsabgabe, Einreichen fehlender Unterlagen und Passausgabe erfolgt ausschließlich über unseren Dienstleister Visametric
Call-center von Visametric: +7 (7172) 62 02 03
An folgenden Feiertagen ist das Rechts- und Konsularreferat geschlossen.
Antragsabgabe nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Einreichen von fehlenden Unterlagen: Mo-Do: 13:00 - 14:00
Passausgabe: Mo-Do: 13:00 - 14:00
E-mail: Kontaktformular
Telefon: +7 (727) 262 83 41/46 (Mo – Do 15:00 - 16:00)
An folgenden Feiertagen ist das Rechts- und Konsularreferat geschlossen.
Wichtiger Hinweis für Spätaussiedler: Zum Schutz Ihrer Gesundheit und zur Vermeidung einer Verbreitung des Covid-19-Virus hat das Bundesverwaltungsamt einige Veränderungen im Aufnahmeverfahren beschlossen, die weiterhin zu Verzögerungen im Visumverfahren führen. Weitere Informationen finden Sie hier
Antragsabgabe nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Einreichen von fehlenden Unterlagen: Mo-Do: 13:00-14:00
Passausgabe: Mo-Do: 13:00 - 14:00 (Keine Passausgabe am Freitag)
E-mail: Kontaktformular
Telefon: +7 (727) 262 83 41 / 46 (Mo – Do 15:00 - 16:00)
An folgenden Feiertagen ist das Rechts- und Konsularreferat geschlossen.
Antragsabgabe nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Ihren Pass können Sie montags bis donnerstags von 13:00 bis 14:00 Uhr abholen.
E-mail: Kontaktformular
Telefonfonische Auskünfte: +7 (727) 262 83 41 / 46 (Mo–Do 15:00 - 16:00)
An folgenden Feiertagen ist das Rechts- und Konsularreferat geschlossen.
Der Bereitschaftsdienst der Auslandsvertretungen in Kasachstan steht Deutschen in Notlage an Werktagen nach Dienstschluss bis Mitternacht und an Wochenenden von 8-24 Uhr zur Verfügung.
Deutschsprachiger Bereitschaftsdienst: +7 701 7680662
Anrufe während der Dienstzeiten (Mo-Do 08.00-17.00 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr) werden nicht beantwortet.
Auskünfte zu allgemeinen Rechts- und Konsularangelegenheiten, bei denen keine Eilbedürftigkeit festgestellt werden kann, sowie Auskünfte zu Visaangelegenheiten können nicht erteilt werden.