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Reisepass
Beantragung eines Reisepasses (Passersatzdokuments)
Grundsätzliche Hinweise
Alle Merkblätter und Formulare können Sie von unserer Internetseite herunterladen.
Die Antragstellung ist erst nach vorheriger Terminvereinbarung über die Homepage möglich (beachten Sie bitte, dass die Botschaft Astana und das Generalkonsulat Almaty eigene gesonderte Terminvergabesysteme haben). Jeder Passantragsteller (auch minderjährige Kinder) benötigt seinen eigenen Termin bei der Vertretung, in deren Amtsbezirk er wohnhaft ist.
Zur Identitätsprüfung ist die persönliche Vorsprache bei Beantragung eines Reisepasses erforderlich, auch von minderjährigen Kindern. Alle sorgeberechtigten Elternteile müssen ebenfalls grundsätzlich persönlich vorsprechen, wenn ein Reisepass für ein minderjähriges Kind beantragt wird.
Sämtliche Unterlagen müssen im Original oder in beglaubigter Kopie und zusätzlich auch noch in einfacher Kopie vorgelegt werden. Die Originale der Urkunden werden Ihnen beim Vorsprachetermin nach Durchsicht sofort wieder ausgehändigt.
Originale kasachischer Urkunden und Gerichtsurteile, die ab Februar 2001 ausgestellt worden sind, müssen mit Apostillen versehen sein.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge entgegengenommen werden können. Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
In einigen Fällen (vor allem bei Erstpässen) könnte vor der Passbeantragung eine vorherige Geburtsanzeige bzw. Abgabe einer Namenserklärung beim zuständigen deutschen Standesamt (über die entsprechende deutsche Auslandsvertretung möglich) erforderlich/ratsam sein - z. B. zwecks des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit (im Falle der Auslandsgeburt eines Babys bei deutschen Staatsangehörigen, die nach dem 31.12.1999 selber nicht in Deutschland geboren sind) bzw. für die Klärung der Namensführung im deutschen Rechtsbereich (dieses Prozedere könnte u. U. z. B. bei (nicht)ehelichen Auslandsgeburten und dem Fehlen des Ehenamens der Eltern sowie bei sonstiger Namensänderung etc. benötigt werden). In bestimmten Fallkonstellationen sind dabei vorab ausländische (kasachische) Ehescheidungen durch zuständige deutsche Behörden (Justizverwaltungen, Landesgerichte) anzuerkennen.
Checkliste
Bei der Beantragung eines Reisepasses sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Vollständig in deutscher Sprache ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Aktuelles biometrisches Lichtbild (s. „Fotomustertafel“)
Falls zutreffend: bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis; bei Verlust oder Diebstahl: polizeiliche Verlustanzeige
Geburtsurkunde
Falls zutreffend: Heiratsurkunde
Falls zutreffend: Scheidungsurteil(e) bzw. -urkunde(n)
Falls sich Ihr Name oder die Schreibweise Ihres Namens nach Geburt geändert hat:
Bescheinigung nach § 94 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) ODER
Bescheinigung nach Art. 47 EGBGB ODER
Standesamtliche Bescheinigung über die Namensänderung
Falls die Eintragung eines Doktortitels gewünscht ist: Promotionsurkunde
Wohnsitznachweis für Kasachstan:
Kasachische Aufenthaltserlaubnis ODER
Kasachisches Visum ODER
Kasachischer Reisepass oder Personalausweis
Wenn im aktuellen Pass ein deutscher Wohnsitz eingetragen ist: Abmeldebescheinigung aus Deutschland
Bei minderjährigen Antragstellern zusätzlich:
Bei der Auslandsgeburt eines Babys bei deutschen Eltern, die nach dem 31.12.1999 auch nicht in Deutschland geboren sind, ist diese Kindesauslandsgeburt innerhalb eines Jahres beim zuständigen deutschen Standesamt zu beurkunden - ins deutsche Geburtsregister einzutragen (über die entsprechende deutsche Auslandsvertretung möglich) - s. Merkblatt „Geburtsanzeige/deutsche Geburtsurkunde, Namenserklärung“; anderenfalls ist das Kind nicht deutsch und hat daher keinen Anspruch auf einen deutschen Pass
Aktuelle Ausweispapiere der Eltern
Weitere Abstammungsnachweise, s. Punkt „Nachweis der Abstammung“
Falls das Kind nur einen sorgeberechtigten Elternteil hat: Sterbeurkunde des anderen Elternteils oder Sorgerechtsbeschluss
Falls ein sorgeberechtigter Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend sein kann: aktuelle (nicht älter als drei Monate im Zeitpunkt der Antragstellung) notariell beglaubigte Zustimmung des abwesenden Elternteils zur Ausstellung des Reisepasses für das Kind
Bei der Erstbeantragung eines deutschen Ausweisedokumentes oder falls Ihr letztes deutsches Ausweisdokument vor mehr als 10 Jahren abgelaufen ist, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:
Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erworben haben:
Einbürgerungsurkunde ODER
Bescheinigung nach § 15 BVFG ODER
Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung
Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben haben:
Deutsches Ausweisdokument des deutschen Elternteils, ausgestellt vor Ihrer Geburt/gültig zum Zeitpunkt Ihrer Geburt ODER
Einbürgerungsurkunde des deutschen Elternteils, ausgestellt vor Ihrer Geburt ODER
Bescheinigung nach § 15 BVFG des deutschen Elternteils, ausgestellt vor Ihrer Geburt ODER
Staatsangehörigkeitsausweis des deutschen Elternteils, ausgestellt vor Ihrer Geburt ODER
Eigener Staatsangehörigkeitsausweis
Nachweis der Abstammung (falls zutreffend):
Heiratsurkunde ggf. -bescheinigung der Eltern ODER
Scheidungspapiere der Eltern ODER
Vaterschaftsfeststellungsurteil ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde / Geburtsbescheinigung ODER
Aktuelle (nicht älter als 4 Wochen im Zeitpunkt der Antragstellung) Bescheinigung, dass die Angaben zum Vater in der Geburtsurkunde auf Aussage der Mutter eingetragen wurden ODER
Adoptionsunterlagen: Gerichtsbeschluss über die Adoption + ggf. Adoptionsurkunde + Adoptionsbescheinigung nach Art. 23 HÜ bzw. Adoptionsanerkennungsbeschluss des zuständigen dt. Gerichts
Gebühren
Die folgenden Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten:
Biometrischer Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeitsdauer: 10 Jahre, Bearbeitung ca. 4-6 Wochen): 101,00 € (ca. 54 100 KZT*)
Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit (beim Wohnort nicht nur im Amtsbezirk der Auslandsvertretung): 70,00 € (ca. 37 500 KZT*)
Biometrischer Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahren (Gültigkeitsdauer: 6 Jahre, Bearbeitung ca. 4-6 Wochen): 68,50 € (ca. 36 700 KZT*)
Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit (beim Wohnort nicht nur im Amtsbezirk der Auslandsvertretung): 37,50 € (ca. 20 100 KZT*)
Zuschlag für einen Pass mit 48 Seiten: 22,00 € (ca. 11 800 KZT*)
Zuschlag für Expressbestellung (Bearbeitung ca. 2,5 Wochen): 32,00 € (ca. 17 200 KZT*)
Ausnahmefälle:
Vorläufiger Reisepass (max. Gültigkeitsdauer: 1 Jahr; Bearbeitung ca. 2-3 Tage): 70,00 € (ca. 37 500 KZT*)
Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit (beim Wohnort nicht nur im Amtsbezirk der Auslandsvertretung): 26,00 € (ca. 14 000 KZT*)
Reiseausweis zur Rückkehr (ausschl. zur Rückkehr nach Deutschland - beim Passverlust; max. Gültigkeitsdauer: 1 Monat; Bearbeitung ca. 1 Tag): 52,00 € (ca. 27 900 KZT*)
*Die genaue Bezahlung erfolgt abhängig vom jeweils aktuellen Wechselkurs.
Alle Gebühren werden ausschließlich bar in KZT angenommen.