Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Reisepass

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

05.09.2024 - Artikel

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen biometrischen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass benötigen, oder wenn Sie die Eintragung Ihres Wohnorts im Pass ändern möchten, finden Sie hier alle notwendigen Informationen.

Haben Sie Ihren Reisepass verloren und benötigen dringend ein Reisedokument zur Ausreise aus Kasachstan, finden Sie hier weitere Informationen.

Zuständigkeit

Zuständig für die Annahme und Bearbeitung Ihres Passantrags ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. In Kasachstan sind das die Botschaft in Astana oder das Generalkonsulat in Almaty

Solange Sie noch in Deutschland gemeldet sind, ist die deutsche Behörde an Ihrem melderechtlichen Wohnsitz für Ihren Passantrag zuständig, auch wenn Sie faktisch im Ausland leben. In einem solchen Fall können die Botschaft oder das Generalkonsulat Ihren Antrag zwar bearbeiten, aber es wird eine zusätzliche Unzuständigkeitsgebühr fällig und die Ausstellung des Reisepasses erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung durch die deutsche Behörde.

Terminvereinbarung

Sie können Ihren Passantrag erst nach vorheriger Terminvereinbarung einreichen. Bitte buchen Sie rechtzeitig einen Termin bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung. Jeder Passantragsteller benötigt einen eigenen Termin, auch minderjährige Kinder.

Hier geht es zur Terminvereinbarung in Astana

Hier geht es zur Terminvereinbarung in Almaty

Persönliche Vorsprache

Jeder Passantragsteller muss zur Antragstellung persönlich erscheinen. Das gilt auch für minderjährige Kinder und Säuglinge und auch, wenn bereits in der Vergangenheit ein Pass durch die Botschaft/das Generalkonsulat ausgestellt wurde.

Die persönliche Vorsprache dient der Identitätsprüfung. Beantragen Sie einen biometrischen Reisepass, werden bei Vorsprache auch Ihre Fingerabdrücke aufgenommen.

Minderjährige Antragsteller müssen zur Passbeantragung von allen Sorgeberechtigten begleitet werden. Falls ein Elternteil bei Antragstellung nicht vorsprechen kann, muss die Zustimmung des abwesenden Elternteils zur Passerteilung in Form einer notariell beglaubigten Erklärung vorliegen.

Bearbeitungsdauer

Das Auswärtige Amt hat auf die Fertigungszeiten der Bundesdruckerei und die nachfolgenden Lieferzeiten keinen Einfluss. Bei den nachfolgend genannten Bearbeitungszeiten handelt es sich daher ausdrücklich um Prognosen aufgrund bisheriger Erfahrungswerte. Bitte achten Sie auf eine rechtzeitige Antragstellung und darauf, dass weitere Verzögerungen nur vermieden werden können, wenn Sie alle Unterlagen vollständig einreichen. Ist Ihr Antrag unvollständig, oder sind Sie noch in Deutschland gemeldet, sodass die Ermächtigung der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde eingeholt werden muss, verzögert sich die Bearbeitung.

Die Bearbeitung kann sich auch verzögern, wenn sich der Name des Antragstellers in der Vergangenheit geändert hat oder eine Namenserklärung nötig ist. In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte unbedingt vorab an die zuständige Passstelle, um offene Fragen zu klären.

Sobald Ihr Antrag vollständig ist, beträgt die reguläre Bearbeitungsdauer für:

  • Vorläufige Reisepässe: ca. 2-3 Tage (die Ausstellung vorläufiger Reisepässe erfolgt nur in begründeten Einzelfällen)
  • Biometrische Reisepässe im Expressverfahren (mit Gebührenzuschlag): ca. 2,5 Wochen
  • Biometrische Reisepässe im normalen Verfahren: mindestens 9 Wochen
  • Wohnortänderungen können in der Regel am selben Arbeitstag erfolgen.

Gebühr

Für die Bearbeitung Ihres Passantrags wird eine Gebühr fällig. Diese Gebühr muss ausnahmslos bei Vorsprache in der Botschaft/dem Generalkonsulat gezahlt werden.

Die Botschaft Astana und das Generalkonsulat Almaty nehmen die Gebühr ausschließlich in bar in KZT zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft/des Generalkonsulats an.

Die Höhe der Gebühr entnehmen Sie den jeweiligen Merkblättern.

Abholung

Sobald Ihr Pass abholbereit ist, kontaktiert Sie die zuständige Auslandsvertretung.

Volljährige Antragsteller können ihren Pass nur persönlich abholen. Pässe minderjähriger Antragsteller können von einem sorgeberechtigten Elternteil abgeholt werden.

Sie müssen bei Abholung Ihres Reisepasses Ihren alten Pass (sofern vorhanden) zur Entwertung vorlegen.

Ein Versand Ihres Passes per Post ist nicht möglich.

Sie können Ihren Pass ohne vorherige Terminvereinbarung abholen. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der Passstelle Astana und Almaty

Reisepass für volljährige Antragsteller

Volljährigen Antragstellern wird ein biometrischer Reisepass ausgestellt.

Hier finden Sie eine Übersicht über die notwendigen Dokumente für die Beantragung eines biometrischen Reisepasses.

Hier finden Sie das Antragsformular für volljährige Antragsteller.

Beantragen Sie zum ersten Mal einen deutschen Reisepass, kann eine Namenserklärung nötig sein. Auch wenn in der ausländischen Geburtsurkunde ein Name eingetragen ist, ist dieser Name nicht zwingend für den deutschen Rechtsbereich gültig. Für nähere Informationen zur Namenserklärung kontaktieren Sie die Botschaft bzw. das Generalkonsulat über unser Kontaktformular

Reisepass für minderjährige Antragsteller

Ab dem 01. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Alle Antragsteller müssen einen biometrischen Reisepass beantragen. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zu ihrem Ablauf ihre Gültigkeit.

Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig.

Hier finden Sie eine Übersicht über die notwendigen Dokumente für die Beantragung eines biometrischen Reisepasses.

Hier finden Sie eine Übersicht über die notwendigen Dokumente für die Beantragung eines biometrischen Reisepasses für Minderjährige.

Hier finden Sie das Antragsformular für minderjährige Antragsteller.

Wenn Sie für Ihr Kind zum ersten Mal einen deutschen Reisepass beantragen, kann eine Namenserklärung nötig sein – auch wenn in der ausländischen Geburtsurkunde des Kindes ein Name eingetragen ist, ist dieser Name nicht zwingend für den deutschen Rechtsbereich gültig. Für nähere Informationen zur Namenserklärung kontaktieren Sie die Botschaft bzw. das Generalkonsulat über unser Kontaktformular.

Vorläufiger Reisepass

In begründeten Einzelfällen kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr ausgestellt werden. Der vorläufige Reisepass ist nicht biometrisch und wird nicht von allen Staaten für die Einreise akzeptiert. Kontrollieren Sie hier, ob Ihr Reiseland die Einreise oder ggf. die visafreie Einreise mit dem vorläufigen Reisepass zulässt.

Für nähere Informationen zu den notwendigen Dokumenten für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses und die zu entrichtende Gebühr kontaktieren Sie die Botschaft bzw. das Generalkonsulat über unser Kontaktformular.

Hier finden Sie das Antragsformular für volljährige Antragsteller.

Hier finden Sie das Antragsformular für minderjährige Antragsteller.

Wohnortänderung

Wenn Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, kann Ihr kasachischer Wohnort in den biometrischen Reisepass oder vorläufigen Reisepass eingetragen werden. Die Wohnortänderung erfolgt gebührenfrei.

Für die Wohnortänderung ist nicht zwingend die persönliche Vorsprache erforderlich. Für die Beantragung der Wohnortänderung können Sie einer dritten Person eine notarielle Vollmacht erteilen. Die von Ihnen bevollmächtigte Person muss bei Vorsprache diese Vollmacht und ein eigenes Identitätsdokument vorlegen.

Für die Bearbeitung des Antrags müssen Sie bzw. Ihre bevollmächtigte Person die folgenden Unterlagen vorlegen:

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • alle derzeit gültigen deutschen Ausweisdokumente
  • Abmeldebescheinigung Ihres letzten deutschen Meldeortes
  • Aufenthaltserlaubnis für Kasachstan (Visum, Aufenthaltstitel, kasachischer Reisepass, Personalausweis oder Meldebescheinigung)

Im Einzelfall können weitere Dokumente nachgefordert werden.

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der Passstelle Astana und Almaty

Informationen zum Datenschutz

Das Auswärtige Amt verwendet zur Ausstellung eines Passes, Passersatzes oder Personalausweises Ihre personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Um Sie über die Datenverarbeitung aufzuklären und unserer Informationspflicht gemäß Art. 13 DS-GVO nachzukommen, können Sie Ihre Rechte und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Auslandsvertretung diesem Merkblatt entnehmen.

nach oben