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Merkblatt zur Beschaffung von Urkunden und Archivbescheinigungen

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Merkblatt zur Beschaffung von Urkunden und Archivbescheinigungen

Grundsätzliche Hinweise

Urkunden und Archivbescheinigungen

Nach Kenntnisstand der deutschen Auslandsvertretungen können sich in Deutschland lebenden Personen zwecks der Beschaffung kasachischer Personenstandsurkunden und Archivbescheinigungen (Ausbildungs-, Arbeits-, Renten-, Militärdienst-, Krankenhausbehandlungs- und Unfallbescheinigungen) über eine bevollmächtigte Person oder einen Rechtsanwalt an die zuständige innerkasachische Behörde wenden. Kasachische Personenstandsurkunden und Archivbescheinigungen können nicht über die deutsche Botschaft in Astana oder das Generalkonsulat Almaty angefordert werden.

Verbindliche Informationen finden Sie auf der Homepage des kasachischen Außenministeriums und der kasachischen Regierung.

Folgende kasachische Unterlagen können grundsätzlich nicht angefordert werden:

  • Neuausfertigungen von Personenstandsurkunden oder Kopien der Registereinträge, falls Urkunden von Dritten (ohne entsprechende Vollmachten/Zustimmungen der Personen, um die sich in Urkunden handelt – s. den nächsten Punkt) angefordert werden;

  • Personen, auf deren Namen Urkunden ausgestellt wurden, müssen ihr Einvernehmen zu Neuausfertigungen der Urkunden entsprechend erklären;

  • Heiratsurkunden, falls die Ehe bereits geschieden ist;

  • Geburtsurkunden von mittlerweile verstorbenen Personen.

Sterbeurkunden können Verwandte der Verstorbenen (oder eine Behörde für offizielle Zwecke anfordern).

Geburtsurkunden minderjähriger Personen können ihre (Adoptiv-)Eltern oder ihre sonstigen gesetzlichen Vertreter anfordern.

Die Neuausstellung von Wehrpässen und Dienstausweisen ist nicht möglich. Ebenso können keine Kopien der Wehrpässe oder Dienstausweise ausgehändigt werden. Falls deutsche Behörden Nachweise Ihres geleisteten Militärdienstes fordern, können Sie entsprechende Archivbescheinigungen direkt bei zuständigen kasachischen Behörden anfordern.

Apostille

Die deutschen Auslandsvertretungen in Kasachstan sind nicht für die Anbringung von Apostillen zuständig. Ausführliche Informationen zum Apostilleverfahren finden Sie auf unserer Webseite.

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