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Allgemeine Hinweise

11.08.2022 - Artikel

Die Konsularbeamten der Auslandsvertretungen in Kasachstan gewähren Deutschen im Ausland nach pflichtgemäßem Ermessen Rat und Beistand. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Konsulargesetz. Die Hilfsmöglichkeiten müssen sich allerdings am internationalen Recht und an den Gesetzen des jeweiligen ausländischen Staates orientieren. Sie enden dort, wo eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Gastlandes beginnt. Davon abgesehen leisten die Auslandsvertretungen in erster Linie „Hilfe zur Selbsthilfe.“ Daher können die Konsularbeamten in manchen Fällen nicht in dem Maße helfen, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte.

Vorsorge und Hilfsmöglichkeiten

Welche Vorkehrungen können Sie vor Reiseantritt treffen?

  • Lesen Sie aufmerksam die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
  • Prüfen Sie die Gültigkeitsdauer Ihrer Reisedokumente.
  • Fertigen Sie Kopien Ihrer Reisedokumente (Pass, Personalausweis, Visum) an und führen Sie diese getrennt von den Originalen mit sich. So können Sie sich, sollten Ihre Originaldokumente in Verlust geraten, gegenüber der Botschaft bzw. dem Generalkonsulat ausweisen. Auch die Ausstellung von Ersatzdokumenten wird dadurch erheblich erleichtert.
  • Notieren Sie sich Ihre Konto-, Kredit- und Scheckkartennummern sowie die Telefonnummern Ihrer Bank und Kreditkartenbüros, damit Sie bei Verlust oder Diebstahl sofort eine Sperrung veranlassen können.
  • Schließen Sie unbedingt eine Auslandskrankenversicherung einschließlich Rückholversicherung ab.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“. Den Link zur Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) finden Sie hier Mehr Informationen zur Krisenvorsorgeliste finden Sie hier

Was kann und darf eine Auslandsvertretung tun?

  • Ihnen bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen
  • Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zu Hause vermitteln und schnelle Überweisungswege aufzeigen
  • Ihnen in besonders gelagerten Einzelfällen bis zum Eingang der Geldüberweisung aus der Heimat ein Überbrückungsgeld auszahlen, das selbstverständlich zurückzuzahlen ist
  • wenn alle eigenen Hilfsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden, Ihnen eine zurückzuzahlende Hilfe zur Rückkehr nach Deutschland gewähren
  • Ihnen bei Bedarf einen vertrauenswürdigen Anwalt (entsprechende Liste von Anwälten finden Sie hier), Arzt/ Facharzt, (Amtsbezirk der Astana und Amtsbezirk des Generalkonsulats Almaty), Dolmetscher/ Übersetzer vor Ort benennen
  • im Falle einer Festnahme auf Wunsch die anwaltliche Vertretung sicherstellen und Ihre Angehörigen unterrichten
  • beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort behilflich sein

Was kann oder darf eine Auslandsvertretung nicht tun?

  • Führerscheinersatzpapiere ausstellen
  • Ihre offenen Hotelschulden, Bußgelder, Krankenhauskosten bezahlen
  • Ihnen bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
  • in laufende Gerichtsverfahren für Sie eingreifen oder örtlichen Behörden Weisungen erteilen
  • für Sie anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen oder Sie vor Gerichten vertreten
  • die Tätigkeiten von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken übernehmen
  • die extrem hohen Kosten einer Such- und Rettungsaktion übernehmen
  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Geraten Sie außerhalb der Öffnungszeiten der Auslandsvertretungen in eine Notlage, steht Ihnen der gemeinsame Bereitschaftsdienst der Botschaft und des Generalkonsulats zur Verfügung

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